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#1 (permalink) |
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Simpsons Webmaster
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Hi,
vor kurzem wurde mir eine Seite zum kaufen angeboten. Ähnlich wie Link entfernt *Aru Jetzt frage ich mich, ob solch eine Seite erlaubt ist oder nicht? Es wird auf Youtube Dokus verlinkt. Kino.to hat damals ja eigentlich auch "nur" verlinkt. Was meint ihr dazu? |
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#3 (permalink) | |
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Moderator
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Zitat:
![]() Wenn du sowas vorhast, würde ich auf jeden Fall jemanden fragen, der davon Ahnung hat und mich nicht auf Laienmeinungen eines Forums verlassen. Um auf Nummer sicher zu gehen, müsstest du die Erlaubnis für jedes einzelne Video beim Inhaber der Urheber- bzw. Verwertungsrechte einholen. Btw. habe ich den Link mal entfernt... Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
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#4 (permalink) | |
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warm draußen,oder?
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Zitat:
aber grundsätzlich ist es erstmal nicht verboten Youtube-Videos in seine eigene Seite einzubinden |
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#5 (permalink) | |
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Moderator
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Zitat:
Die rechtliche Frage ist also, ob ich aufgrund der Youtube-AGB davon ausgehen kann, oder ob ich mich selbst von der Rechtmäßigkeit der Inhalte überzeugen muss, die ich über meine Seite verbreite. Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
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#6 (permalink) |
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Friedensextremist
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Der Link ist ja nun raus, aber es steht im ET, dass auf youtube verlinkt werden soll, nicht eingebunden.
Mit verlinken sehe ich überhaupt keine Probleme, außer es wären explizit nur strafrechtlich relevante Dokus. Schwerter zu Pflugscharen - Geschütze zu Windrädern Scheint, als gäbe es Gutscheine ohne Ende LK |
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn du nun ein Video bei Youtube hochlädst kannst du zwischen 2 Lizenztypen auswählen:
Creative Commons = Man darf das Video hochladen, man muss aber namentlich den Auto/Ersteller dies Videos erwähnen. Bevor man ein Video hochladen kann muss man ja die Bedingungen akzeptieren in denen du zustimmst das du das Werk erstellst hast. Sollten Rechte 3. an dem Werk sein, so musst du bestätigen das du die Lizenz hast (oder so ähnlich). So nun nehmen wir mal an der Fernsehsender ARD lädt eine Dokumentation auf Youtube hoch und wählt als Lizenz die "Creative Commons" und gibt dieses zum "Einbetten" frei. So darf ich rein theoretisch das Video auf meine Webseite/Blog etc. einbinden, muss aber den Urheber erwähnen (gegebenenfalls verlinken). Wenn jetzt die ARD dies nicht gewährt, und das Video unter der "Standard Youtube Lizenz veröffentlicht hat und ich bette es ein - dann handel ich willkürlich. Ich glaub nun ist der Unterschied ersichtlich im Vergleich zu "Kino.to" die keine Lizenzen von den Urhebern haben und ohne Genehmigung deren Werke veröffentlicht haben - desweiteren kommt es noch darauf an ob die betroffenen Filme/Dokus/Serien in Deutschland verboten sind... Sollte ich mich in irgend einem Punkt irren oder irgendwas "veraltet" sein, so bitte ich darauf hinzuweisen, denn es ist alles schon etwas länger her als ich mich zuletzt damit beschäftigte ;-)
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#9 (permalink) | |
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Moderator
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Zitat:
Sorry, aber manchmal frage ich mich echt, woher manche Leute ihre Rechtsvorstellung haben... Bei was man nicht erwischt wird ist automatisch legal, oder wie?Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Ich denke mal er meint, wenn der Urheber dem jeweiligen Webmaster das "OK" (also die Rechte / Lizenz) gegeben hat um die jeweiligen Dokumentation auf der Seite zu veröffentlichen bzw. einzubetten (falls der Uploader des Youtube-Videos überhaupt der Urheber selbst war, aber das steht ja nicht zur Debatte).
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