Alt 21.10.2010, 22:20:27   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von ts_hasan

ID: 316379
Lose-Remote

Reg: 16.05.2008
Beiträge: 2.946
ts_hasan ist ein sehr geschätzter Menschts_hasan ist ein sehr geschätzter Menschts_hasan ist ein sehr geschätzter Menschts_hasan ist ein sehr geschätzter Mensch
Standard Darf der Richter das "Kopfschütteln" ahnden ?

Hello Klammer,

kürzlich las ich in einem Forum, ob "ein Zuhörer im Gerichtssaal über die Äusserungen des Richters den Kopf schütteln darf"? "Darf der Richter das ahnden? Genaues wurde dort jedoch nicht geschrieben, also versuch ichs mal hier.

Rechtsgelehrte Klammer, Ihr habt das Wort..Bin mal gespannt


Gruß
ts_hasan
Die Normalität ist eine gepflasterte Strasse; man kann gut darauf gehen - doch es wachsen keine Blumen auf ihr - Vincent van Gogh

Geändert von ts_hasan (21.10.2010 um 22:34:53 Uhr)
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Alt 21.10.2010, 22:30:42   #2 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

ID: 268589
Lose-Remote

Reg: 25.12.2006
Beiträge: 8.007
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Standard

Grundsätzlich kann der Richter jedes Verhalten von Beteiligten und Zuschauern ahnden, wenn die Verhandlung gestört wird oder es sich um eine Herabwürdigung des Gerichts handelt.

Ob das bei einem Kopfschütteln der Fall ist, ist fraglich. Jedenfalls aber kann der Richter zunächst einmal (nach vorheriger Belehrung) eine Sanktion aussprechen. Dagegen gibt es aber Rechtsmittel.
baffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2010, 13:54:21   #3 (permalink)
Benutzer

Reg: 04.10.2010
Beiträge: 59
Daxalu ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

Er darf das ahnden, aber ich finde es unglaublich, dass es sowas gibt ...
Besucht doch mal meinen Shop
Günstig einkaufen
Daxalu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2010, 15:48:23   #4 (permalink)
Grünschnabel
Benutzerbild von qwasyx

ID: 348148
Lose-Remote
Krank

Reg: 14.08.2010
Beiträge: 40
qwasyx wird schon bald berühmt werden
Standard

Wieso darf der das? Man stört damit doch nicht die Verhandlung.

Ich würde mich ja auf Artikel 5 GG berufen:

[...] Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]

mfg
qwasyx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2010, 16:03:43   #5 (permalink)
zeitw. Abwesend

ID: 375607
Lose-Remote

Reg: 18.12.2009
Beiträge: 3.475
Bounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz sein
Blinzeln

Zitat:
Zitat von qwasyx Beitrag anzeigen
...
Ich würde mich ja auf Artikel 5 GG berufen:

[...] Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]

mfg
Aber nicht im Gerichtssaal, der Richter kann jederzeit, den Gerichtssaal für die Öffentlichkeit schließen lassen!

Es besteht, die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Bounty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2010, 16:21:00   #6 (permalink)
Trivago-FunCheffin
Benutzerbild von spockonline

ID: 26234
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Zitat:
Zitat von qwasyx Beitrag anzeigen
Wieso darf der das? Man stört damit doch nicht die Verhandlung.
Wenn man soetwas bei jedem 2. Satz macht, dann stört das sehr wohl eine Verhandlung. Zuschauen heißt Augen benutzen und nicht irgendein Kasperle-Theater machen. Und sogar, wenn man - als Zuschauer - nicht eins ist mit dem Richter, dann hält man den Mund bzw. man verhält sich unauffallend. Wenn gar nicht geht, dann verläßt man den Saal. Der Zuschauer ist aber nicht da um den Richter zu kommentieren (verbal oder mit Gesten).
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