Bezahlen Ja/Nein

specialmaster

Funk you! A.C.A.B.
ID: 49702
L
21 Dezember 2006
325
64
Also bei mir direkt vorm Lokal ist so um 21 Uhr ein Mann am ertrinken gewessen, jetzt suchen die immer noch mit Helikoptern nach der Leiche. Der wurde zuletzt nicht weit vom Strand gesehen, da der Zeuge die Polizei angerufen hat, sah er nicht mehr wohin es den Typ abgetrieben hat.

Jetzt hatten wir eine hitzige Diskussion mit paar Schweden, Engländern und Spaniern. Muss die Familie von dem Typ den Einsatz bezahlen, da rote Flaggen draussen fahren und der Strand abgesperrt war.

Meiner Meinung nach ja, der Mann wußte was ertat, also muss seine Familie dafür bezahlen. Wegen den Vollpfosten kann jetzt halb La Mata und Torrevieja nicht schafen (wegen Lärm von den Helikoptern) und wenn wir Pech haben ist morgen, trotz guten Wetters der Strand gesperrt. Danke man du warst cool!

Der Mist passiert auch nicht das erste mal jedes paar mal, dass gleiche. Verstehe nicht warum die mir das kiffen verbieten, sterben tausend mal mehr Menschen beim baden bzw. schwimmen. Sollte mann wohl auch paar Schilder anbringen, schwimmen ist tödlich!!! Vor allem während der Schwangerschaft

Was auch heftig ist, Nachts um eins sind hunderte Menschen am Strand. Katastrophentourismus ist schon was krasses.

P.S. Warum hab ich schon wieder keine Sig, geht euch einer ab, wenn ihr die mir dauernt löscht. Bekommt man da nicht wenigstens ne Nachricht und ne Begründung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke die Sache ist schon etwas weitreichender. In bestimmten Situationen werden halt Menschen gesucht die in gefahr sind. Das währe ja auch ziemlich krass, wenn vorher erst mal (langwierig) getestet wird ob die vermisste Person oder deren Angehörige dann am Ende die Rechnung zahlen können.
 
Das die suchen finde, ich ja auch richtig, aber mittlerweile nur noch die Leiche. Wenn die Pech haben hat es ihn Stück weiter nach Süden getrieben. Da ist Felsgestücke mit vielen unter Höhlungen, da müssen die warten bis der Wind nach lässt, viel zu viel Wellen heute. 3 Monate spitzen Wetter, 1 Tag rote Fahne und der muss unbedingt raus. Unverantwortlich.
 
Meiner Meinung nach ja, der Mann wußte was ertat, also muss seine Familie dafür bezahlen.
Warum sollte die Familie das bezahlen?
Wird die Familie eines Bankräuber eingesperrt wenn er stirbt bevor er die Haftstrafe antrat?

Er ganz allein hat das zu verantworten, aber nicht seine Familie. Was anderes ist ein eventuelles Erbe, da könnte man die Kosten durchaus von abziehen. Aber auch hier würde ich ein Schonvermögen wie von der Familie selbst genutztes Eigenheim + Betrag X ansetzten.
Wobei auch hier unterschieden werden müßte wer erbt. Ist die Familie Frau+Kinder, die durch eine Lebensversicherung abgesichert worden ist, dann würde ich da nicht rangehen, die sind schon genug gebeutelt. Besteht die Familie aus den wohlhabenen Eltern eines vermögenden Singels so brauchen dir sicher nichts zu erben.
In der Praxis ist das natürlich nicht so umzusetzten wegen Gerechtigkeit usw., deshalb schätze ich, das solche Einsätze von der Gesellschaft bezahlt werden.
Im allgemeinen ist das wohl auch ganz gut so.

3 Monate spitzen Wetter, 1 Tag rote Fahne und der muss unbedingt raus. Unverantwortlich.
Da geb ich dir allerdings vollkommen recht.
 
Meiner Meinung nach ja, der Mann wußte was ertat, also muss seine Familie dafür bezahlen.
In Deutschland haftet man grundsätzlich nur für Dinge, die man selber macht, man kann nicht für Taten Dritter haftbar gemacht werden.

Und Rettungseinsätze zahlt in Deutschland im Normalfall der Steuerzahler. Der Verursacher zahlt nur, wenn er vorsätzlich gehandelt hat. Aber selbst dann ist das nicht sofort so, dass er alle Kosten übernehmen muss.

Marty
 
Aber der Unfall passierte ja nicht in Deutschland.

Deshalb habe ich das auch so deutlich zweimal geschrieben, dass es in Deutschland so ist. Wenn ihn die Rechtslage in Spanien interessieren würde, dann würde er wohl nicht in einem deutschen Forum fragen, ohne das explizit zu erwähnen.

Im Übrigen gehe ich nicht davon aus, dass spanisches Recht das anders sieht.

Marty
 
...

In Deutschland haftet man grundsätzlich nur für Dinge, die man selber macht, man kann nicht für Taten Dritter haftbar gemacht werden.

Stimmt so nicht !!!!!

Wenn Du es genauer wissen willst, lies dich in das Thema "Gefährdungshaftung" ein.

Beispiel: Jemand klaut Dir Dein Auto und verursacht damit einen Unfall. Du wirst zur Haftung herangezogen, weil Du als Halter des Fzg. dieses gefährdend in den Verkehr gebracht hast. Damit Du durch Drittschäden nicht überfordert bist, gibt es die Pflicht zur Haftpflichtversicherung des Halters.

Ob Du gegen den Verursacher einen Regreßanspruch hast, steht auf einem anderen Blatt. Ist der aber z.B. nicht zu ermitteln, dann bist Du als Dritter für die Tat eines anderen dran.

Gleiches gilt z.B. auch für Verkehrsdelikte. Wenn z.B. ein Sportverein einen Wagen ausleiht, und später damit ein Bußgeld verursacht wird (reicht eine OWi), und der Verursacher kann nicht ermittelt werden, dann wird entweder der gesetztliche Vertreter des Vereins oder derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat, herangezogen.
 
Stimmt so nicht !!!!!
Ich weiß, es gibt Ausnahmen, Geschäftsführer, die für Dinge haften, die ihre Angestellten machen oder bei Produkthaftung, Störerhaftung käme auch noch in Frage. Aber bei all diesen Dingen ist man mindestens Beteiligter.

Beispiel: Jemand klaut Dir Dein Auto und verursacht damit einen Unfall. Du wirst zur Haftung herangezogen, weil Du als Halter des Fzg. dieses gefährdend in den Verkehr gebracht hast.
Aha, und wie interpretierst Du dann das hier?

https://dejure.org/gesetze/StVG/7.html
Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist.

Kein Verschulden, keine Haftung.

Marty
 
...

Da hätte ich jetzt aber bitte gern mal entsprechende Quellen.

Habe ich doch oben schon geschrieben, recherchiere zum Thema Gefährdungshaftung und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ....

Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung


Was die Verkehrsdelikte angeht, müsste ich Dir mein "Im Namen des Volkes" einscannen. Obwohl ich durch zig Seminarteilnehmer als Zeugen belegen konnte, das ich zur Verstosszeit 300 km entfernt war, durfte ich den Strafzettel und Folgen bezahlen, nur weil ich den Mietwagenvertrag unterschrieben habe. Es lebe das Ehrenamt und die Stadt Krefeld!
 
Habe ich doch oben schon geschrieben, recherchiere zum Thema Gefährdungshaftung und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ....
So läuft eine Diskussion aber nicht. Ich kann nicht Sachen behaupten und dann den anderen sagen, sie sollen selbst danach suchen. :roll:

Entweder du bringst entsprechende Paragraphen oder deine Aussage steht hier weiter als einfache Behauptung.

Und Wikipedia ist keine seriöse Quelle.
 
...

Sorry, man kann über die Zuverlässigkeit von wikipedia wirklich diskutieren. Aber der Artikel über die Gefährdungshaftung ist nun einwandfrei.

Da es vermutlich ja eher darum geht, dass Du nur mir nicht recht geben möchtest, rufe Deinen Versicherungsvertreter oder Rechtsanwalt an. Dort lernt man das im ersten Lehrjahr bzw. Semester und die werden es Dir bestigen können, wenn Du es nicht glaubst.

Ich habe lediglich Marty widersprochen, dass es wohl eine Haftung ohne Verschulden gibt. Dieses habe ich zuerst mit Beispielen, dann mit Quellen belegt. Wo ist Dein Problem?

Wenn Du meinst, meine Beispiele/Quellen wären falsch, dann bring Du dafür Gegenquellen. Ansonsten nimm es einfach mal hin, dass in wikipedia auch inhaltlich korrektes steht :winke:
 
Ich möchte lediglich den Paragraphen von dir der besagt, daß wenn mir jemand mein ordnungsgemäß abgestelltes und gesichertes Fahrzeug entwendet und einen Unfall baut, ich den Schaden begleichen muß. Das ist das was du behauptest und dafür möchte ich einen entsprechenden Paragraphen.
 
Ich habe lediglich Marty widersprochen, dass es wohl eine Haftung ohne Verschulden gibt. Dieses habe ich zuerst mit Beispielen, dann mit Quellen belegt. Wo ist Dein Problem?

Wenn Du meinst, meine Beispiele/Quellen wären falsch, dann bring Du dafür Gegenquellen. Ansonsten nimm es einfach mal hin, dass in wikipedia auch inhaltlich korrektes steht :winke:

Genau das habe ich gemacht, das Beispiel angezweifelt und einen Beleg dafür gebracht. Das hast Du vermutlich nur "überlesen".

Marty
 
Naja ich möchte mal wieder etwas zum Topic beitragen :) Ihr seit ja etwas abgerutscht, denn Deutschland interessiert hier nicht :D


Also wenn das wirklich so ist, finde ICH PERSÖNLICH es nicht in Ordnung. Ich meine, was kann seine Familie dafür? Richtig, Nichts. Jeder hat sein eigenes Leben!
 

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