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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo!
Ich habe im Internetportal kostenlos-tauschen.COM mit einer andren Person einen Tausch vereinbart, mit der Vereinbarung, dass wir beide gleichzeitig versenden. Nun, leider bin ich drauf eingegangen, habe meine Ware nun versendet, habe aber keine Ware von ihm bekommen. Bei dem Tausch handelte es sich um einen Laptop gegen ein Laptop. Nun, ich habe schon einen Anzeige bei der Polizei gemacht, denke aber mal nicht, dass sich da wirklich was effektives tut. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, was ich machen kann, parallel zu der Anzeige bei der Polizei um mein Laptop wieder zu bekommen? Bitte erklärt mir jetzt nicht, wie doof ich nun bin, die Ware zu versenden, dass weis ich bereits selber. Vielmehr wäre ich über hilfreiche Tipps dankbar, wie ich eventuell noch mein Gerat zurück bekommen kann. Der Tauschpartner wohnt nämlich 800km entfernt. |
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 26.03.2010
Beiträge: 164
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Seh es als Lehrgeld an. Meistens hast du keinerlei rechtliche Möglichkeit, da du dafür Belege etc. benötigen würdest und die imho nicht vorhanden sind.
- Niedrigqualifizierte Menschen können mir ruhig negative Bewertungen geben. |
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#5 (permalink) | |
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10 Jahre Klamm!
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Zitat:
- Kontaktaufnahme, Messages / Screenshots der Webseite - Emails mit Versendungsdaten - evtl. Einzelverbindungsnachweise der angerufenen Telefonnummer - Paketbeleg der Post / Hermes - Nachverfolgungsdaten des Pakets des entspr. Paketdienstes - evt. Fotos des Pakets / Inhalts Alles Belege die man durchaus anführen kann als Beweis... Ich würde auf jeden Fall Anzeige erstatten, auch wenn kein Geld geflossen ist, ist trotzdem ein Vertrag zustande gekommen, der nicht von beiden Seiten erfüllt wurde. Gruß, jiw |
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#6 (permalink) | |
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Moderator
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Zitat:
Parallel dazu musst du zivilrechtlich vorgehen um dein Laptop bzw. den Gegenwert wiederzubekommen. Als erstes solltest du das Laptop, am besten schriftlich per Einscheiben, zurückfordern. Wenn nach einer angemessen gesetzten Frist keine Reaktion kommst solltest du einen Mahnbescheid über den aktuellen Gegenwert des Läppis (achtung: nicht übertreiben, sondern möglichst genau den Wiederbeschaffungswert recherchieren) + evtl. Auslagen (Versand, Porto des Einschreibens, Kosten des Mahnbescheids,...) und Zinsen erwirken. Dafür gibt es bei Gericht, und afaik auch online, Vordrucke, zu dem Zeitpunkt musst du noch nichts belegen... Trotzdem solltest du so viel wie möglich jetzt schon sichern, um für den Fall, daß dem Mahnbescheid widersprochen wird, deine Forderungen belegen zu können. Dann kommt es erstmal drauf an wie dein Gegenüber reagiert... Wenn er dem Mahnbescheid nicht wiederspricht kannst du zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einen Vollstreckungbescheid beantragen und ggf. Zwangsvollstreckungmaßnahmen einleiten. Widerspricht er dem Mahnbescheid, geht das ganze vor Gericht. Wenn du deine Forderung hier beweisen kannst, bekommst du ein Urteil, das ebenso Vollstreckbar ist. Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#7 (permalink) |
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Benutzer
Reg: 20.03.2011
Beiträge: 57
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Polizei ist schon die beste Lösung. Du hast wenigstens eine Adresse, das ist doch ein guter Anfang.
Das du das Geld aus der strafrechtlichen Anzeige nicht bekommst, ist nicht gesagt. Die Entscheidung liegt beim Richter, an wen der Schuldige zahlen muss. Abgesehen davon ist es aber wirklich angebracht, eine Schadensersatzklage zivilrechtlich einzureichen, um wirklich sicher zu gehen, dass du wenigstens dein Geld wieder bekommst. Leider ist das in Deutschland so getrennt. Das Gute ist aber, das die Geldstrafe beim Betrug den Wert des Laptops übersteigen kann. Ich hoffe, es wendet sich alles zum Guten. Berichte doch mal, wie es weitergeht. Sowas interessiert mich immer. |
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#8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Beim Strafverfahren wird nur über die Strafe für den Angeklagten entschieden; um den Geschädigten geht es dabei nicht(Ausnahme: Adhäsionsverfahren bzw. Bewährungsauflagen). |
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#9 (permalink) | ||
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Moderator
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Zitat:
![]() Zitat:
Die evtl. Geldtrafe geht an den Staat, da bekommst der Geschädigte nichts von ab. Aber selbst im Falle eines Freispruchs (die Betrugsabsicht muss eindeutig bewiesen werden, das ist meist gar nicht so einfach) bleibt deine Forderung unberührt. Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
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#10 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Es gibt an vielen Gerichten ein neues Schnellverfahren, wo auf Antrag des Geschädigten im Rahmen des Strafprozesses auch direkt die zivielrechtliche Forderung mit entschieden werden kann. Wie das genau läuft, kann ich nicht mehr sagen, hatte nur mal hier im Amtsgericht so einen Zettel inkl Antrag dranhängend ausliegen sehen.
Die Gerichte wollen durch Verringerung der Prozesse wohl die Belastung senken. |
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