auf youtube.com surfen verboten?

nikmipa

Worldzocks-Master!
ID: 89102
L
4 Mai 2006
908
33
Hallo Klammer,
ist es denn strafrechtlich erlaubt auf yutube.com zu surfen bzw sich Videos anzuschaun oder wird dies strafrechtlich verfollgt?

Mfg Patrick
 
Interessiert mich aber auch ... warum sollte es verboten sein, eine Webseite zu besuchen?

Das ist dir evtl. auf der Arbeit verboten, aber davon hast du nix erwähnt?!

Um was gehts denn nun?
 
Meine Frage lautet eher: Darf man auf youtube.com Videos z.B Lieder anschaun ohne dabei rechtswidrig zu werden bzw sich strafbar gemacht zu haben?
 
Jaaaa aber ist es denn nicht so, dass ich mich mit meiner Ip-Adresse auf dem jeweiligen Video hervorstreck und dabei dann erwicht und strafrechtlich herangezogen werde?? :roll:

Nein. Warum auch?

Mir ist kein Fall bekannt, dass jemand deswegen angezeigt wurde oder ähnliches. Wenn irgendwer Post bekommt, dann die Plattform und die werden dann löschen (das Material).
 
1. müßte Youtub diene IP spechern
2. Dur darfst doch Musik, online Radio auch hören etc.
3. Der unberechtigt etwas hochlädt macht sich strafbar, nciht der sich die videos anguckt....
 
Also darf man weiterhin auf youtube.com surfen gehen also Videos und Musik-Cleaps anschaun?

Auch wenn man z.B Lieder von youtube als Seite in den eigenen Favouriten abgespeichert hält?
 
ne, also wenn du die als favoriten speicherst, dann wäre das ja wieder "Unrechtmäßiges Favoritenspecihern". Da könnt ja jeder kommen...:-?

*g* verarsch die User nicht so ^^

Immer noch du darfst auf Youtube surfen, gucken, hören. Wird dir keiner was tun. Außer du schaust Pornos auf der Arbeit ^^
 
Jaaaa aber ist es denn nicht so, dass ich mich mit meiner Ip-Adresse auf dem jeweiligen Video hervorstreck und dabei dann erwicht und strafrechtlich herangezogen werde?? :roll:

Nein - das Gesetz verbietet doch das Anschauen nicht, lediglich das Vervielfältigen. Selbst wenn die irgendwie sehen würden, dass du dir am Tag tausende urheberrechtsgeschützte Werke anschaust, könnte dir keiner was anhaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
nikmipa .. wie oft willst du nich hören, dass du angucken darfst, was du willst?! Du darfst auch Favoriten speichern. Tus!
Glaubs doch wenigstens irgendwann auch mal, sonst ist das ziemlich sinnlos hier ;)
 
Nein - das Gesetz verbietet doch das Anschauen nicht, lediglich das Vervielfältigen. Selbst wenn die irgendwie sehen würden, dass du dir am Tag tausende urheberrechtsgeschützte Werke anschaust, könnte dir keiner was anhaben.

aber wenn er sich die jetzt ansieht, dann werden die ja temporär auf der HDD gespeichert, sprich, er vervielfältigt sie :ugly:

nee, quatsch

oder glaubst du wirklich so ein großes unternehmen wie google, würd irgendwas illegales auf seiner website dulden, bzw. ne illegale website zulassen?
 
aber wenn er sich die jetzt ansieht, dann werden die ja temporär auf der HDD gespeichert, sprich, er vervielfältigt sie :ugly:

Guter Hinweis! Das ist aber nach §44a UrhG ("Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen") erlaubt!

Bei der Favoritenspeicherung ist es in der Tat aber kritischer - soviel ich weiß, entspricht diese Speicherung jedoch nur einer Linksetzung, und die ist erlaubt. Aber anyway, who cares?
 
oder glaubst du wirklich so ein großes unternehmen wie google, würd irgendwas illegales auf seiner website dulden, bzw. ne illegale website zulassen?
Gegenfrage: Ab wann hälst du eine Seite denn für "illegal"?
Wenn man sich die IT News anguckt, dann sieht man, das auch große Unternehmen Probleme haben, YouTube wird z.B. gerade verklagt, was gar nicht so außergewöhnlich ist. In mittleren und großen Firmen ist es regelrecht Praxis, Kosten für Rechtsanwälte in die Kalkulation einzubeziehen, weil bei solch interaktiven Seiten, so wie sie eben jetzt sind, eben vollständige Rechtssicherheiten nicht möglich sind.
Dabei ist es unwichtig, ob man solche Inhalte "duldet" oder nicht - alleine das die Inhalte zu sehen waren kann je nach Lage bereits als Verstoß geahndet werden.

... nur einer Linksetzung, und die ist erlaubt.
Man kann unter Umständen durch Verlinkungen doch Ärger bekommen, die, auch wenn man den Prozess gewinnen sollte, viel Ärger und Zeit kosten.
Ich weiß, anderes Beispiel, aber es zeigt das linken nicht immer Problemlos ist.


Anderseits, woher soll denn der arme Benutzer genau wissen, ob ein Video legal oder illegal eingestellt wurde?
 
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