Gewerbeanmeldung benötigt?

slmephi

Member
ID: 399246
L
12 Juni 2010
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Hallo,
ich habe da eine Frage zum Thema verdienst melden.
Wenn ich mit Pay4 Anbietern Geld verdiene, ab wann muss ich das dann Gewerblich anmelden.
Und desweiteren was genau müsste ich dann anmelden? Ein Kleingewerbe oder was wäre da dann das beste?

mfg slmephi
 
Ich möchte mich anmelden auf Paid4 Seiten
und evtl als zusatz eine Info Homepage erstellen über welche ich jedoch nur Refs gewinnen will, keinen eigenen Dienst starten.
 
Frage wegen rechlichem an Tauschsystemen

Hallo,
Ich bin bei mehreren Systemen wie ebesucher, klamm etc aktiv und da ich öftermal bei einem System zu viele Lose/Punkte... habe würde ich gerne die möglichkeit geben das evtl user tauschen können wie es bei amnchen Tauschsystemen bereits geht. Meine Frage ist nun ob mand afür ein Gewerbe anmelden muss oder ähnliches denn ich will ja keine werbung anzeigen oder geld verlangen sondern nur einen tausch ermöglichen. Evtl kommt ab und zu eine umtauschgebühr hinein die jedoch nicht sehr hoch sein wird und nicht aus geld sondern losen/besuchern... bestehen wird (z.b 155 Lose => 1ebesucher | 1ebesucher => 150 Lose) sowas in die richtung

Ist das frei erlaubt oder muss ich sowas anmelden?
mfg slmephi
 
aus geld sondern losen/besuchern... bestehen wird (z.b 155 Lose => 1ebesucher | 1ebesucher => 150 Lose) sowas in die richtung

Ist das frei erlaubt oder muss ich sowas anmelden?
mfg slmephi

Das beantwortet deine Frage doch eigentlich von selbst.
Solange du nichts mit Euro, Dollar oder was was ich für Devisen machst brauchst auch nichts anmelden auser dein Finanzamt nimmt auch Klammlose oder Ebesucher.
 
Solange du nichts mit Euro, Dollar oder was was ich für Devisen machst brauchst auch nichts anmelden
Die Aussage ist so erstmal pauschal falsch... ;)

Auch eine Kapitalerhöhung oder ein sog. geldwerter Vorteil muss beim Finanzamt angegeben werden und kann ggf besteuert werden.
Viele Sammler haben z.B. deshalb ein Gewerbe angemeldet...

Und spätestens wenn er den ''Überschuss'' verkauft hat er Einnahmen ;)

Gruß Aru
 
Es gibt sogar mehrere gesetzliche Regelungen zu sogenannten Tauschgeschäften, auch im Steuerrecht.

Allgemein gilt zunächst der Grundsatz:
Alles, was auf Dauer und mit der Option eines Zugewinns erfolgt, ist eine gewerbliche Tätigkeit (Ausnahme: ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber) und bedarf demnach einer Gewerbemeldung.

Die Finanzämter sehen aber das eigentliche Zuverdienen bei Paid4 nicht als selbstständige Arbeit an, die Einnahmen daraus sind dennoch in der Einkommenssteuer anzugeben, denn als Einkommen gilt das dennoch.