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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
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Hallo,
ich habe da eine Frage zum Thema verdienst melden. Wenn ich mit Pay4 Anbietern Geld verdiene, ab wann muss ich das dann Gewerblich anmelden. Und desweiteren was genau müsste ich dann anmelden? Ein Kleingewerbe oder was wäre da dann das beste? mfg slmephi |
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#4 (permalink) |
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bekämpft die Mächte des Bösen
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Also bist du gewinnorientiert und die Frage beantwortet sich von selber
Tipp: Es gibt zahlreiche Threads zu diesem Thema. Bevor du also wartest, bis dieselben Antworten mal wieder alle eingehen, lies einfach mal die alten Threads. Z.B. Autoregger / Refjäger Gewerbeanmeldung? |
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#6 (permalink) |
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Neuer Benutzer
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Hallo,
Ich bin bei mehreren Systemen wie ebesucher, klamm etc aktiv und da ich öftermal bei einem System zu viele Lose/Punkte... habe würde ich gerne die möglichkeit geben das evtl user tauschen können wie es bei amnchen Tauschsystemen bereits geht. Meine Frage ist nun ob mand afür ein Gewerbe anmelden muss oder ähnliches denn ich will ja keine werbung anzeigen oder geld verlangen sondern nur einen tausch ermöglichen. Evtl kommt ab und zu eine umtauschgebühr hinein die jedoch nicht sehr hoch sein wird und nicht aus geld sondern losen/besuchern... bestehen wird (z.b 155 Lose => 1ebesucher | 1ebesucher => 150 Lose) sowas in die richtung Ist das frei erlaubt oder muss ich sowas anmelden? mfg slmephi |
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#7 (permalink) | ||
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Bin ein Frostwolf
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Zitat:
Solange du nichts mit Euro, Dollar oder was was ich für Devisen machst brauchst auch nichts anmelden auser dein Finanzamt nimmt auch Klammlose oder Ebesucher. Zitat:
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#8 (permalink) | |
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Moderator
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Zitat:
Auch eine Kapitalerhöhung oder ein sog. geldwerter Vorteil muss beim Finanzamt angegeben werden und kann ggf besteuert werden. Viele Sammler haben z.B. deshalb ein Gewerbe angemeldet... Und spätestens wenn er den ''Überschuss'' verkauft hat er Einnahmen Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#9 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Es gibt sogar mehrere gesetzliche Regelungen zu sogenannten Tauschgeschäften, auch im Steuerrecht.
Allgemein gilt zunächst der Grundsatz: Alles, was auf Dauer und mit der Option eines Zugewinns erfolgt, ist eine gewerbliche Tätigkeit (Ausnahme: ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber) und bedarf demnach einer Gewerbemeldung. Die Finanzämter sehen aber das eigentliche Zuverdienen bei Paid4 nicht als selbstständige Arbeit an, die Einnahmen daraus sind dennoch in der Einkommenssteuer anzugeben, denn als Einkommen gilt das dennoch. |
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