Gewerbe anmelden für seine Loseseite?

Da hier wieder mal lustig 2 Dinge durcheinandergeworfen werden, zitiere ich mich aus https://www.klamm.de/forum/showpost.php?p=258210&postcount=15 mal selber:
anddie schrieb:
Ich hatte das schonmal so schön ausführlich im alten Forum erklärt.

Grundsätzlich ist zu sagen: Wir haben in Deutschland ein Gewerbeamt und ein Finanzamt
Die beiden haben im ersten Schritt nicht viel gemeinsam. Die einen prüfen und entscheiden nur, ob ein Gewerbe vorliegt und genehmigen das ggf. und die anderen interessieren sich nur für Einkünfte, Umsätze und Ausgaben und das unabhängig vom Gewerbe.

Zum Gewerbe:
Da gibts leider keine schöne Definition im Gesetz, daher muss man die Rechtsprechung befragen. Und die meint folgendes:
Ein Gewerbe ist jede
:arrow: erlaubte
:arrow: auf Gewinnerzielung gerichtete
:arrow: selbstständige
:arrow: dauerhafte
Tätigkeit.
Und bei nem Paidmailer würde ich da jeden Punkt bejahen. Von daher ist erstmal ein Gewerbe anzumelden.

Zum Finanzamt:
Ob und in welcher Form dann irgendwelche Steuern gezahlt werden müssen, kann dir ein Steuerberater viel besser erklären als wir alle hier.
Es gibt halt irgendwelche Grenzen für Freibeträge, aber die ändern sich so gut wie jährlich.
Wobei man dann auch nicht hergehen kann und sich sagen "ich liege unter der Grenze, also zahle ich nix". Das will nämlich unser nettes Finanzamt selber feststellen. Ansonsten wird es einem ganz fix als versuchte Steuerhinterziehung ausgelegt und das kann Böse enden.

anddie

P.S.: übrigens gibts hier im Forum reichlich Threads zu diesem Thema.

anddie
 
Bububoomt schrieb:
@anddie, laß das doch mal anpinnen, irgendwie kommt diese Frage doch laufend...
Hab Bulette mal geschrieben, ob er es in die Ankündigungen mit aufnimmt. Wobei ich bezweifel, dass das irgendwer vorher liest.

anddie
 
Hm ... interessant wie immer wieder versucht wird Rechte für sich in Anspruch zu nehmen aber keine Pflichten haben zu wollen !?

1. Wenn auch nur ein Werbebanner eingeblendet wird gehen fast alle Gerichte mittlerweile von einer Gewinnabsicht aus ...

2. Wenn Lose einen realen Gegenwert haben (Ebay, Losehandel) haben sie einen rechtlichen Wert ...

3. Wenn Lose einklagbar sind bzw. deren Gegenwert in Euro ... haben sie einen Wert ...

4. Wenn ich für Lose Werbung buchen kann, Waren kaufen kann oder gar Spiele haben Lose auch einen Wert ...

5. Alle Loseseiten die Euro-Sponsoren einsetzen haben definitiv eine Gewinnabsicht und müßten demnach einen Gewerbeschein haben ...

Ich finde es krass wie man sich hier gegenseitig in die Tasche lügt weil man sich noch in einer rechtlichen Grauzone befindet ! Es liegt einzig und allein an der Menge der umgesetzten Lose und des Losegewinnes ... der Gegenwert steht fest ...

Also: Gewerbeschein bekommt man beim Ordnungsamt und beim Finanzamt kann man vorher vorsprechen und alles klären ...

Liebe Grüße
Lacki1969

PS : @ anddie ... darf man hier nicht mal beim Beitrag schreiben nebenbei noch nen Garten aufräumen und auf die Toilette gehen ? ;)
 
Meldet doch einfach ein Gewerbe an ist doch nicht der Akt. Hat bei mir 40 Euro gekostet. Kannst dich bei der Metro anmelden :) und wenn du noch nen hauptberuf hast, kannste ein haufen sachen von der steuer absetzen und so sogar deinen normalen Lohn senken und Steuern sparen. (hat mir mal jemand erzählt, dass des geht ;-) )
 
Mawa007 schrieb:
Meldet doch einfach ein Gewerbe an ist doch nicht der Akt. Hat bei mir 40 Euro gekostet. Kannst dich bei der Metro anmelden :) und wenn du noch nen hauptberuf hast, kannste ein haufen sachen von der steuer absetzen und so sogar deinen normalen Lohn senken und Steuern sparen. (hat mir mal jemand erzählt, dass des geht ;-) )

Nicht immer glauben, was leute erzählen...

Lohn senken?? Oh geil, ich melde mein Gewerbe an und mein Cheffe senkt mein lohn oder wie meinst das??

Fakt:
Gewerbe-Gewinn/Verlust und der Lohn (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit)
werden bei der Est-Erkl. zusammengerechnet (7 Einkunftsarten gibt es, finds lustig selbst hier die magische 7 ;) )

Je nachdem was dabei rauskommt (beim Gewerbe) zahlt man natürlich mehr oder wneiger Steuern!!!
 
also mal die Fakten

1. Bei so etwas fragt man einen Steuerberater, denn Rechtsanwälte haben in aller Regel selbst einen Steuerberater, da sie von so etwas keine Ahnung haben (kommt mit keinem Wort während ihres Studiums vor)

2. Wie bereits richtig beschrieben müsst ihr ein Gewerbe anmelden, wenn eure Tätigkeit so aufgestellt ist, dass ihr eine klare Gewinnerziehlungsabsicht verfolgt, da es ansonsten Liebhaberei und damit nicht anmeldepflichtig ist.

3. Eine nicht getätigte Gewerbeanmeldung ist lediglich eine Ordungswiedrigkeit und dafür reißt euch niemand den Kopf ab.


Anders sieht das beim Finanzamt aus

4. Sobald ihr eine Gewerbeanmeldung getätigt habt bekommt ihr Post vom Finanzamt. Die Jungs wollen dann nämlich wissen, wie hoch ihr eure künftigen Einnahmen und den Gewinn schätzt. Bleibt dabei realistisch und schätzt die Einnahmen nicht übertrieben hoch ein, denn das ist wichtig für die Frage ob ihr Umsatzsteuerpflichtig werdet, aber dazu solltet ihr schon Einnahmen jenseits der 15.000,-- € im Auge haben.

Aber vorsicht Gewinn ist etwas anderes als Einnahmen. Von euren Einnahmen müsst ihr hierbei nämlich auch noch eure Ausgaben abziehen (Onlinekosten, Kosten für die Homepage, Hardwarekosten, Bankgebühren,usw......). Einnahmen und Ausgaben gelten bei Kleinunternehmern übrigens als dann bewirkt, wenn das Geld tatsächlich zu- oder abgeflossen ist (Ausnahme sin Anlagegüter die netto mehr als 410,00 € kosten).

Übrigens müsst ihr einen Gewinn aus eurer Homepage auch dann in eurer Steuererklärung angeben, wenn ihr kein Gewerbe angemeldet habt.

Und vergesst eure Krankenkasse nicht, wenn ihr in einer gesetzlichen Krankenversicherung seit und nebenberuflich noch selbständig, dann müsst ihr für diesen Gewinn auch nochmal zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.

Tja unterm Strich kann man sagen, wenn eure Einnahmen höher sind als eure Ausgaben solltet ihr einen Steuerberater aufsuchen. Und deshalb werde ich nicht so schnell arbeitslos. *freu*

Ich hoffe ich habe euch nicht zuviel Angst gemacht. Habe leider nicht alle Details hier unterbringen können, da das den Rahmen gesprengt hätte.
 
Naja es gibt Rechtsanwälte die sich ja auch auf Steuer spezialisiert haben, irgendwer muß ja die Steuerhinterzieher auch vertreten ;)

Und das ist auch der Grund, eiso Rechtsverdreher Steuerberatend tätig sein dürfen, leider auch ohne eine Entsprechende Ausbildung/Vorbildung zu haben.

Zu sagen ist, das das Finanzamt entscheidet ob es Liebhaberei ist!!
 
Mich interessiert dasThema auch sehr und ich werde morgen mal meinen Vater fragen. (Finanzbeamter u. Steuerberater)
 
Wenn wir aber soweit gehen und Klammlosen mit Euros gleichsetzen bräuchte man auch für die ganzen Slotcasinos Lizensen zum Betreiben wegen Glücksspieles. Und Klamm selbst deklariert ja das Klammlose keinen Wert besitzen. Also ich halte das ganze für äußerst schwammig
 
BlubaBlub schrieb:
Wenn wir aber soweit gehen und Klammlosen mit Euros gleichsetzen bräuchte man auch für die ganzen Slotcasinos Lizensen zum Betreiben wegen Glücksspieles. Und Klamm selbst deklariert ja das Klammlose keinen Wert besitzen. Also ich halte das ganze für äußerst schwammig

mhh du hast eigentlich recht.

die lizenz bräuchte man dann ja auch 8O oder verstehe ich da was falsch
 
BlubaBlub schrieb:
Wenn wir aber soweit gehen und Klammlosen mit Euros gleichsetzen bräuchte man auch für die ganzen Slotcasinos Lizensen zum Betreiben wegen Glücksspieles.
:think: Ja, eigentlich müsste das so sein. Allerdings sind die Kosten für eine solche Lizenz für eine Loseseite nicht tragbar; das geht in die Tausende! :-?

BlubaBlub schrieb:
Und Klamm selbst deklariert ja das Klammlose keinen Wert besitzen.
Auch das stimmt! Darüber wird ja immer mal wieder diskutiert.

Ich bin mir nicht sicher wie sich das mit der Glücksspiellizenz bei virtuellen Währungen verhält. Eventuell braucht man da keine oder eine andere!? Einen Gewerbeschein braucht man jedenfalls immer dann, wenn man eine Gewinnabsicht hat, das ist etwas einfacher zu verstehen! ;)
 
hfkb schrieb:
:think: Ja, eigentlich müsste das so sein. Allerdings sind die Kosten für eine solche Lizenz für eine Loseseite nicht tragbar; das geht in die Tausende! :-?

Auch das stimmt! Darüber wird ja immer mal wieder diskutiert.

Ich bin mir nicht sicher wie sich das mit der Glücksspiellizenz bei virtuellen Währungen verhält. Eventuell braucht man da keine oder eine andere!? Einen Gewerbeschein braucht man jedenfalls immer dann, wenn man eine Gewinnabsicht hat, das ist etwas einfacher zu verstehen! ;)
Weiss von euch jetzt schon einer genaueres ob man eine gewerbeschein benötigt oder nicht. denn wie ich es sehe haben viele ja nur spekuliert. Hatt von euch einer eine ahnung ob es in österreich gleich ist wie in deutschland, oder sind die gesetze anders?

mfg
steve16
 
Hallo, Bei diesen thema bin ich schon dran gewesen

Also:

1.Ein gewerbe braucht man nur bei euro

2.Da klamm ja ein punkte system ist es wie jedes punkte system
und so was nix besonderes ist muss man nix bezahlen nur wenn mans
auszahlt oder verdinnst du dein unterhalt damit? Nein also kein gewerbe

3. Euro ist nur gedacht das man geld bekommt oder glaubst du gibst den leuten von ein gewerbeschein klammlose? :D Ich glaub was du da verdinnst ist nicht viel und du gibst dies danach sofort aus also ist da kein gewinn dies ist so gesagt geliehen

Beantwortet das deine frage?;)
 
Medico schrieb:
1.Ein gewerbe braucht man nur bei euro
Das ist schlichtweg falsch. Ein Gewerbe ist nicht an Geld gebunden. Wie auf der Seite vorher schon gepostet, ist ein Gewerbe jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbstständige und dauerhafte Tätigkeit. Und da steht nix von Geld oder Euro.

anddie
 
Stimmt,

der Vergleich vom Bauern, der mit seinen Kartoffeln alles tauscht, was er braucht wäre gut...., wenn nicht Bauern aus anderen Gründen keinen Gewerbeschein benötigten. Die sind aber expliziet ausgenommen.

Wo liegt eigentlich das Problem? In AT soll der Gewerbeschein wesentlich teurer sein als in D, habe ich mal gehört. Aber da soll es für "Kleingewerbe" ne Möglichkeit geben.

Warum erkundigen sich die Leute denn eigentlich immer hier und nicht bei Stellen, die es wissen und ebenso verbindlich und kostenlos Auskunft geben? :think:
 
Ich glaube, dass sich der Kreis in diesem Thread geschlossen hat.
Ich fasse zusammen:

Antwort auf die Frage im ersten Post:

Wenn Lose Lose bleiben: NEIN
Wenn Lose zu € gemacht werden: JA

Gruß

Micha