Externe KL-Seiten - Glücksspiel

kapitalist87

Steakjäger ;-)
18 November 2012
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Hallo.
Auch wenn ich nicht mehr ganz so "neu" bin, so stelle ich mir jedoch vermehrt eine Frage.
Warum benötigt eine externe Klammloseseite keine Glücksspiellizenz? Viele betreiben sie ja letztendlich mit einer Gewinnerzielungsabsicht. Ich las hier im Forum bereits das Lose keinen Wert haben, jedoch gibt es hier im Forum Leute die die Lose für Geld kaufen. Ebenso ist dies auf externen Seiten möglich. In jüngster Vergangenheit hatte ich mich auf diversen Seiten angemeldet, auf denen es sogar möglich war, direkt dort die Lose zu kaufen. Somit wird den Klammlosen rein theoretisch auf den Seiten ein Wert zugerechnet. Dies hinterlässt ja dann den Eindruck als würde man "Jetons" erwerben.

Da ich selbst zurzeit an einem Projekt sitze, würde es mich interessieren ob man nun eine Glücksspiellizenz benötigt und warum?!

Falls das Thema nicht in die Rubrik passt, bitte in die richtige verschieben.
 
Geh zum Anwalt mit der Frage - Rechtsauskünfte wird und darf Dir hier wohl kaum einer geben.
 
Geh zum Anwalt mit der Frage - Rechtsauskünfte wird und darf Dir hier wohl kaum einer geben.

Ich weiß ja nicht woher du deine Informationen beziehst, aber dieser Grundsatz gilt schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Wenn sich jemand damit auskennt, kann er somit rechtlich beraten lassen, jedoch besteht im dem Fall keine Haftung des Beratenden!
Also bitte vorher informieren, bevor du irgend etwas behauptest!
 
Gut. Also ich bin jetzt schonmal so weit:
Wer auf seiner Seite (Spielseite) den Kauf von Losen ermöglicht, handelt nicht rechtlich korrekt. Hier gilt lediglich der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Grundlage wäre das der Admin nun weiß woher diese "Lose" kommen. Es muss somit eine Abgrenzung stattfinden zwischen Klammlose von klamm kommend und jenen die über die Seite kommen. Mit den nicht käuflich erworbenen darf gespielt werden, mit den anderen nicht. Hierfür dürfte lediglich Werbung gebucht werden.

Selbst eine Gewinnerzielungsabsicht darf bestehen. Jedoch nur in der Währung "Klammlose"
Ob diese dann im bspw. Forum erworben werden oder nicht, hat dann nichts mehr mit dem zugrunde liegenden Tatbestand zu tun.
 
[...] Selbst eine Gewinnerzielungsabsicht darf bestehen. Jedoch nur in der Währung "Klammlose"
Ob diese dann im bspw. Forum erworben werden oder nicht, hat dann nichts mehr mit dem zugrunde liegenden Tatbestand zu tun.

Ich glaube das ist alles ein Heikles Thema...

Wie sieht es denn jetzt aus, wenn ich die Klammlose zum Teil in andere "Währungen" umtausche die in Euro umgerechnet werden wie z. B. Planeten...?
 
Ich weiß ja nicht woher du deine Informationen beziehst, aber dieser Grundsatz gilt schon seit geraumer Zeit nicht mehr.

Quelle?

https://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz

Ansonsten - warum verstößt jemand gegen geltendes Recht, wenn er auf einer Internetseite Klammlose kauft oder verkauft?

Quelle? Gesetzesnorm?

Um der Diskussion mal einen positiven Dreh zu geben. Wenn ich mich schlau machen würde in diesem Bereich, würde ich recherchieren, warum TV- und Radiosender Gewinnspiele (Glücksspiel) anbieten dürfen, bei denen der Einsatz einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. ;)
 
Aus demselben Grund, aus dem man seine Einnahmen mit dem Losekram auch nicht versteuern muss :ugly:

Das ist so nicht ganz richtig! Lass dich da mal nicht täuschen. Nur ist jetzt die Frage, unter welche Kategorie es fällt. Ob es jetzt unter sonstige Einnahmen oder Spekulationsgewinne (zumindest im weiteren Sinn) fallen würde. Sobald der Freibetrag überschritten wurde, müssen diese "Gewinne" / Einnahmen auch versteuert werden! Ansonsten wäre hir von Steuerhinterziehung die Rede.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quelle?

https://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz

Ansonsten - warum verstößt jemand gegen geltendes Recht, wenn er auf einer Internetseite Klammlose kauft oder verkauft?

Quelle? Gesetzesnorm?

Um der Diskussion mal einen positiven Dreh zu geben. Wenn ich mich schlau machen würde in diesem Bereich, würde ich recherchieren, warum TV- und Radiosender Gewinnspiele (Glücksspiel) anbieten dürfen, bei denen der Einsatz einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. ;)

Ich habe da jetzt ehrlich gesagt keinen Elan dies zu suchen:
https://www.rechtsdienstleistungsgesetz.de

Mir wurde auf jeden Fall gesagt das es nicht das Kerngeschäft sein darf eine Rechtsberatung zu geben, jedoch aber ein "Zusatzpaket".

Habe ich nie geschrieben das der Handel der Lose verboten sei.

Auf jeden Fall fällt echt auf, dass viele ziemlich blauäugig Klammsiten betreiben.. Hut ab für den Mut... oder Naivität :ugly:
 
Da ich selbst zurzeit an einem Projekt sitze, würde es mich interessieren ob man nun eine Glücksspiellizenz benötigt und warum?!
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7126&bes_id=22045&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det276981

(2) Die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle bedürfen der Erlaubnis nach § 24 Absatz 1 Glücksspielstaatsvertrag und nach diesem Gesetz. Genehmigungserfordernisse nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

1. die Errichtung und der Betrieb den Zielen des § 1 Glücksspielstaatsvertrag zuwiderläuft, oder

2. die Einhaltung

a) der Jugendschutzanforderungen nach § 4 Absatz 3 Glücksspielstaatsvertrag,

b) des Internetverbots in § 4 Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag,

c) der Werbebeschränkungen nach § 5 Glücksspielstaatsvertrag,

d) der Anforderungen an das Sozialkonzept nach § 6 Glücksspielstaatsvertrag oder

e) der Anforderungen an die Aufklärung über Suchtrisiken nach § 7 Glücksspielstaatsvertrag

nicht sichergestellt ist.


Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob du etwas betreiben willst, für das du eine Lizenz brauchst, aber keine kriegst, oder ob du keine brauchst, oder ob das was du betreiben willst einer Ausnahme unterliegt. ;)
 
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Nur weil heute Freitag ist :ugly:

Du merkst aber irgendwie schon, dass wir Dir dabei helfen, Dich hier selbst vorzuführen? :mrgreen:

Eher führst du dich hier selbst vor...
Hast weder die nötigen Kenntnisse, noch verfügst du über das nötige Wissen der Informationsbeschaffung im Selbststudium! :ugly:

Dann regeln wir das mal leistungsbedingt:
- was machst du beruflich?
- Abschluss / Bildung?

Bist du nur artikelgeil, weil du dich irgendwo profilieren musst um deine Anzahl der geschriebenen Beiträge zu pushen? Das ist schon krank! :ugly:

Nachtrag: Du schaffst hier keinen Mehrwert!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich mittlerweile von diversen Stellen / Behörden unterschiedliche Meinungen dazu bekam, habe ich mich nun direkt an die bayrische Glücksspielaufsichtsbehörde gewendet.

Ich werde euch hier auf dem Laufenden halten
 
is das denn überhaupt steuerhinterziehung wenn man hier von klammlosen ausgeht?das is doch kein geld/zahlungsmittel. ich glaub nicht das der staat interesse an irgendwelchen losen hast. ich könnte ja auch mit schnürsenkel spielen oder weis der geier mit was. im endefekt ist es kein geld. und somit auch kein zahlungsmittel
 
is das denn überhaupt steuerhinterziehung wenn man hier von klammlosen ausgeht?das is doch kein geld/zahlungsmittel. ich glaub nicht das der staat interesse an irgendwelchen losen hast. ich könnte ja auch mit schnürsenkel spielen oder weis der geier mit was. im endefekt ist es kein geld. und somit auch kein zahlungsmittel

Ich brauche hier im Forum nur auf Losehandel gehen, um zu sehen das es nicht nur um Schnürsenkel handelt... :ugly:

Der Schnürsenkelhändler muss ebenso Steuern auf seine verkauften Schnürsenkel bezahlen. Selbst wenn dann einer der Käufer seine erworbenen Schnürsenkel beim Glücksspiel verliert.