Alt 01.05.2007, 09:17:36   #1 (permalink)
Erfahrener Benutzer

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 303
alexbert ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard Zweiten Wohnsitz melden? Notwendig?

Hallo,

ich werde in den nächsten fünf Monaten ein Praktikum machen, für dass ich in dem Zeitraum eine Wohnung mieten muss, da 120km täglich etwas unangenehm wären. Die Frage ist jetzt ob ich die Wohnung unbedingt als zweiten Wohnsitz anmelden muss.. Ein Bekannter meinte, er würde das für fünf Monate wohl erst gar nicht machen.
Muss ich das nun tun oder kann ich in Anbetracht der recht kurzen Zeit auch darauf verzichten. Habe da leider absolut keine Erfahrungen oder Wissen.

Schöne Grüße
alexbert
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Alt 01.05.2007, 09:35:18   #2 (permalink)
Udo PREMIUM-User
Benutzer

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Reg: 07.05.2006
Beiträge: 78
Udo sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreUdo sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
Standard

Nach den Meldegesetzen musst du dich innrhalb einer Woche nach Einzug anmelden. In einigen Städten muss du dann eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. ( http://zweitwohnsitzsteuer.de/ )

Gruß

Udo
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Alt 01.05.2007, 11:16:35   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 303
alexbert ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

Habe gerade folgendes gefunden:

Zitat:
Melde-G (NMG,NI)

§ 17 NMG - Landesrecht Niedersachsen

Vorübergehender Aufenthalt
Abweichend von § 9 Abs. 1 und 2 wird eine Meldepflicht nicht begründet, wenn

1. eine Person, die für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate bezieht,

2. eine Person, die sonst im Ausland wohnt und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, eine Wohnung für nicht länger als zwei Monate bezieht und

3. eine richterliche Entscheidung über eine Freiheitsentziehung vollzogen wird, solange die betroffene Person für eine andere Wohnung im Inland gemeldet ist und der Aufenthalt nicht länger als sechs Monate dauert.
Absatz 2 Befreit mich demnach von der Meldepflicht, oder?
alexbert ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2007, 11:19:57   #4 (permalink)
Monsterkrümel
Benutzerbild von wintermute

Reg: 21.04.2006
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Standard

Zitat:
Zitat von alexbert Beitrag anzeigen
Absatz 2 Befreit mich demnach von der Meldepflicht, oder?
Wohnst du denn im Ausland?
Vorsicht, dieses Posting könnte Spuren von Ironie, Zynismus oder Sarkasmus enthalten. Wenn Sie eine Humorallergie haben, ist dieses Posting eventuell schädlich für Ihre geistige Gesundheit. Zu weiteren Fragen bezüglich Humorallergie konsultieren Sie Ihren Suizidbeauftragten.
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Alt 01.05.2007, 11:27:26   #5 (permalink)
Alpha Pegasi

ID: 111548
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Standard

und du würdest länger als 2 monate da wohnen
also nö ...

wenn du nur was aus untervermietung annimmst, kannst du das mit dem melden umgehen - allerdings darf dann auch kein mietvertrag bestehen. allgemein eine (sehr) unsichere angelegenheit zu der ich nich raten würde.

als einzigste absicherung gegen deinen vermieter, kannst du die miete nur überweisen oder dir den bargeld erhalt quittieren lassen
Saber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2007, 11:57:14   #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer

Reg: 25.04.2006
Beiträge: 303
alexbert ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard

Sorry, Kommando zurück :-D
Ich meine Absatz 1! Eben erst gemerkt dass ich mich vertippt habe. Sorry.
alexbert ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2007, 16:14:40   #7 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

ID: 268589
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Reg: 25.12.2006
Beiträge: 8.007
baffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehenbaffi genießt hohes Ansehen
Standard

Und Dir damit die Antwort selbst gegeben. Du bist also für Dein Praktikum nicht meldepflichtig, soweit Dein Praktikumsplatz in Niedersachsen liegt und Dein gefundener Gesetzestext auch aktuell ist!

Und das ist er *g* hab gerade im niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem nachgesehen! Also: Bist nicht meldepflichtig!

Gruß

Baffi

Geändert von baffi (01.05.2007 um 16:23:58 Uhr)
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Alt 01.05.2007, 21:23:34   #8 (permalink)
Überfahrener User

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Haku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekannt
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kann mir jemand sagen, wie ich das für Berlin rausfinde? Hab bei google keine verlässliche Seite gefunden.
Haku ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2007, 22:46:08   #9 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

ID: 268589
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Zitat:
Zitat von Haku Beitrag anzeigen
kann mir jemand sagen, wie ich das für Berlin rausfinde? Hab bei google keine verlässliche Seite gefunden.
In Berlin sieht es wohl etwas anders aus! Schau mal nach unter:


http://www.datenschutz-berlin.de/ges...melde.htm#nr17

Gruß
Baffi
baffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2007, 15:32:19   #10 (permalink)
Überfahrener User

Reg: 20.04.2006
Beiträge: 353
Haku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekanntHaku ist jedem bekannt
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Danke schön, muss mich also doch anmelden...
Das wird noch schön kompliziert, ich freu mich schon ^^
Haku ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2007, 16:38:55   #11 (permalink)
Eta Capricorni
Benutzerbild von scriper

ID: 57943
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wieso kompliziert?

Ich weiß zwar net, wie das beim 2. Wohnsitz is, aber ich hab meinen Hauptwohnsitz letztens verlegt, dass war (wenn man die Warterei im Einwohnermeldeamt abzieht) ne Sache von net mal 5 Minuten.

Pass rüberreichen, Zettel unterschreiben, fertig.

scriper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2007, 11:14:03   #12 (permalink)
geliebter Benutzer

Reg: 04.05.2006
Beiträge: 39
Klangstern wird schon bald berühmt werden
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Ihr müsst ja dabei auch an die Versicherungen denken

Ich habe meine zweiten Wohnsitze auch immer schön angemeldet, denn so war ich immer über meine Eltern am Hauptwohnsitz versichert. Wenn mir hier also die Bude abfackelt oder ich was zerstöre dann trägt das die Versicherung, was nicht der Fall wäre, wenn es nicht als mein Zweitwohnsitz angemeldet wäre.

Und so der Aufwand isses wirklich nich... Gleich früh 8Uhr hingehen, wenn die aufmachen und dann is das ne 5min-Sache
Klangstern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 16:17:48   #13 (permalink)
alias apc
Benutzerbild von C_o_B

ID: 23258
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C_o_B eine Nachricht über ICQ schicken C_o_B eine Nachricht über MSN schicken C_o_B eine Nachricht über Skype™ schicken
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Beiträge: 135
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Nun, bei der Anmeldung meines 2. Wohnsitzes bzw. beim Abschluss des Mietvertrages wurde ich ausdrücklich darauf hingewiesen diesen innerhalb 1 Woche anzumelden. Bei "Nichtbefolgung" bzw. wenn man dich erwischt droht entweder die Nachzahlung der i.d.R. 10% der Miete als Steuer der rückläufigen Monate oder eine Strafe in Höhe von 1000€. Wie die "Strafen" jedoch geregelt werden hängt wohl ganz von der Stadt(-verwaltung) ab bzw. des Einwohnermeldeamtes ab.
Eine Sommersprosse ist noch kein Gesichtspunkt
und Kopfjucken ist noch keine Gehirntätigkeit.
C_o_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 16:55:23   #14 (permalink)
nicht mehr nett
Benutzerbild von Drachenjenny

ID: 244899
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Abwesend

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Zitat:
Zitat von scriper Beitrag anzeigen
wieso kompliziert?
.... ne Sache von net mal 5 Minuten.
Pass rüberreichen, Zettel unterschreiben, fertig.
Na jedenfalls gilt diese Zeit nicht für Berlin. Hier ist es je nach Bezirk teilweise schon ziemlich voll. Und dann brauchst du für deine Ummeldung noch die Unterschrift des Vermieters. Und erstmal an den Vermieter rankommen, kann auch kompliziert sein.


In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen.


Drachenjenny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2007, 18:05:33   #15 (permalink)
Eta Capricorni
Benutzerbild von scriper

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Zitat:
Zitat von Drachenjenny Beitrag anzeigen
Und dann brauchst du für deine Ummeldung noch die Unterschrift des Vermieters. Und erstmal an den Vermieter rankommen, kann auch kompliziert sein.
Echt? Brauchte ich hier net, net mal den Mietvertrag...

scriper ist offline   Mit Zitat antworten
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