Zwei Lohnsteuerkarten

BuddyJesus

Koksnutte
ID: 243390
L
16 Juni 2006
1.749
238
Aloha allerseits,

ich bin seit dem 09.06. in einem Grundpraktikum für mein Studium, in dem ich mit 460€/Monat bezahlt werde und arbeite nebenbei am Wochenende in einer Burger King Filiale als Aushilfe, bin dort also geringfügig beschäftigt.
Jetzt habe ich das Problem, dass beide Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte brauchen, ich aber, soweit ich weiß, wenn ich eine zweite anfordere, in die Steuerklasse VI rutsche und mir somit vermutlich weniger bliebe, als wenn ich nur einen Job hätte.

Da ich aber beiden Jobs gerne nachgehe und das bisschen extra Geld sehr gut gebrauchen kann, wüsste ich gerne, ob es eine Möglichkeit gibt, weiterhin beide Tätigkeiten auszuüben ohne so hohe Abgaben zahlen zu müssen, also der Steuerklasse VI zu entgehen.

Vielen Dank im Voraus

Gruß, BJ
 
man kann sich die 2te Lohnsteiuerkarte klasse I für 10€ erwerben ;)


so war das bei mir, einmal brauchte ich das für meine waisenrente, und als ich zeitung austragen wollte brauchte ich auch ne 2te lohnsteuerkarte 1, da hab ich bei der stadt angerufen und die meinten die fürde 10 e kosten, und das ist knapp 1 monat her
 
Zuletzt bearbeitet:
Frage doch mal, ob Burger King auf die Lohnsteuerkarte verzichten würde.
... und wenn mein Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte verlangt?
Das kann der Arbeitgeber tatsächlich verlangen. Die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge (23 %) sind zwar gesetzlich zwingend, aber die Pauschalsteuer (2 %) ist eine Kann-Regelung. Früher kam das öfter vor bei geringfügigen Beschäftigungen, da die Pauschalsteuer bei 20 bis 25 % lag. Bei nur noch 2 % macht es wenig Sinn. Wenn sich der Arbeitgeber diese 8 Euro trotzdem sparen will: in Steuerklasse 1 bis 4 muß auch der Arbeitnehmer nichts zahlen. Bei Steuerklasse 5 (mitverdienende Ehefrau) oder 6 (Zweitjob) ist es in aller Regel sinnvoller, dem Arbeitgeber eine Alternative anzubieten: er versteuert doch pauschal und darf die 2 % vom Gehalt abziehen. Das ist, anders als bei den Sozialversicherungsbeiträgen, auch arbeitsrechtlich zulässig. Der Abzug per Steuerkarte wäre wesentlich höher.
Quelle
 
Das hat für mich schon wesentlich mehr Hand und Fuß. Ich werde mal mit der Filialleiterin sprechen, ob sie dazu bereit wäre. Es wäre auch nur für zwei Monate.


Vielen Dank :)
 
man kann sich die 2te Lohnsteiuerkarte klasse I für 10€ erwerben ;)

Das wäre aber nur als Ersatz, wenn die erste Verloren gegangen ist, danach würde das FA/die gemeinde, jenachdem wer bei euch dafür zuständig ist, auch fragen, wofür die ist.

Wenn man dann sagt, weil man sie verloren hat, dann würde das denke ich unter Steuerhinterziehung, bzw. steuerverkürzung fallen. also ne Straftat....
 
Das wäre aber nur als Ersatz, wenn die erste Verloren gegangen ist, danach würde das FA/die gemeinde, jenachdem wer bei euch dafür zuständig ist, auch fragen, wofür die ist.

Wenn man dann sagt, weil man sie verloren hat, dann würde das denke ich unter Steuerhinterziehung, bzw. steuerverkürzung fallen. also ne Straftat....

ok, das kann möglich sein...
 
Das wäre aber nur als Ersatz, wenn die erste Verloren gegangen ist, danach würde das FA/die gemeinde, jenachdem wer bei euch dafür zuständig ist, auch fragen, wofür die ist.

Wenn man dann sagt, weil man sie verloren hat, dann würde das denke ich unter Steuerhinterziehung, bzw. steuerverkürzung fallen. also ne Straftat....

RICHTIG, ich arbeite nämlich im Lohnsteueramt ;)

Also, Du kriegst regulär eine Lohnsteuerkarte mit der Klasse 1, kannst Dir aber (kostenfrei) eine weiter Ausstellen lassen, allerdings nur mit Lohnsteuerklasse 6
 
Ich würde auch dringend davon abraten sich eine zweite Klasse I zu erschleichen :!: 370 AO nimmt sowas nicht ganz so locker.

Wenn du dennoch mit der Klasse VI keine bzw. wenige Steuern zahlen willst, dann lässt du einfach auf beiden Karten eine Eintragung vornehmen. Auf der I gibt es einen Hinzurechnungsbetrag und auf der VI einen (gleich hohen) Freibetrag. Bei der I wird dann so versteuert, als ob du dort mehr verdienen würdest, im Gegenzug wird dann bei der VI so getan, als ob du dort weniger verdienen würdest.

Aber an der Stelle sei auch mal wieder angemerkt, dass es effektiv überhaupt keinen Unterschied macht. In der Einkommensteuererklärung wird alles verdiente zusammen geworfen, daraus eine Steuerlast ermittelt, von der dann wieder alle Vorauszahlungen und Quellensteuern (also insbesondere die Lohnsteuer) wieder abgezogen wird. Wie viel Lohnsteuer dabei aus welchem Dienstverhältnis kam ist vollkommen egal.
 
Im Grund ist es kein Problem, wenn du als Student zwei Lohnsteuerkarten hast... eine Klasse I und eine VI. Du kriegst dann zwar bei der einen erstmal Abzüge, die kriegst du aber am Ende des Jahres ja bei der Steuererklärung wieder zurück, wenn du unter dem Freibetrag fürs Kindergeld / Bafög bist.
 
Grundfreibetrag != Kindergeldgrenze

Bedeutet: Auch wenn man in Sachen Kindergeld zu viel verdient und man dadurch gar keines mehr bekommt, kann man steuerlich trotzdem noch im Grundfreibetrag liegen und selbst wenn man diesen überschreitet bekommt man die Erstattung nur anteilig nicht mehr.
 
Im Grund ist es kein Problem, wenn du als Student zwei Lohnsteuerkarten hast... eine Klasse I und eine VI. Du kriegst dann zwar bei der einen erstmal Abzüge, die kriegst du aber am Ende des Jahres ja bei der Steuererklärung wieder zurück, wenn du unter dem Freibetrag fürs Kindergeld / Bafög bist.

Noch bin ich aber kein Student.
Das Praktikum ist zwar als Voraussetzung für die Zulassung abzuleisten, doch glaube ich nicht, dass das Finanzamt deswegen das Entgelt anders abrechnet.
 
Das geht auch als Nichtstudent. Ich studiere zwar jetzt, mach das mit den zwei Lohnsteuerkarten aber schon seit einigen Jahren so. Hatte meinen Zustellerjob auf die Steuerklasse 1 und die gelegentlichen Ferienjobs auf Steuerklasse 6. Dann Steuererklärung machen und die Abzüge von den Ferienjobs auf einen Schlag zurückbekommen.