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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 04.01.2009
Beiträge: 3
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Hallo
ich habe mal eine Frage ich arbeite jetzt schon seit 4 Jahre bei der Deutschen Telekom ich habe nun das gefühl das die mich Kündigen. Zu welcher Frist können die mich jetzt kündigen für sofort oder gibt es da eine drei Monatige Frist? |
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#8 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Es gibt da immer noch den Fakt, dass der Betriebsrat zustimmen muss.
Möglich wäre zum Beispiel die Konstellation, dass der Betriebsrat nach Sozialverträglichkeit schaut, und z.B. die Zustimmung bei Familienvätern möglichst lange rauszögert. Sprich, die gesetzliche Regelung ist das eine, die konkrete im Betrieb ne andere. Also, auf zum Betriebsrat Deines Vertrauens. gruss kelle! Zitat:
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#9 (permalink) | |
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Krieg & Krawall
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Zitat:
Betriebsbedingte Kündigungen gibt es meines Wissens nach bei der DTAG nicht. Entweder es liegen Kündigungsgründe vor (für ausserordentliche Kündigungen) oder es sind Änderungskündigungen. Auf jeden Fall sind Deine Fragen besser beim zuständigen Betriebsrat aufgehoben!
It was a dream big enough to fit the whole world.
It was a dream where everyone was equal under the eyes of God. Bono - 28.03.2005 San Diego |
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo moeller-nonn,
generell fällt jeder Arbeitnehmer in Deutschland unter den gesetzlichen Kündigungsschutz nach § 622 BGB. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden die Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. Abweichend davon kann zu deinem Vorteil etwas anderes bestimmt sein. Das kann entweder individuell im Arbeitsvertrag festgelegt sein, oder (und so ist es meistens bei großen Betrieben wie der Telekom) durch einen Tarifvertrag. Ob für Dich ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt steht meistens auch in deinem Arbeitsvertrag. In jedem Fall werden die Kündigungen "betriebsbedingt" sein. http://www.anderfuhr-buschmann.de/ar...kuendigung.htm Da die Arbeitsgerichte in Deutschland doch recht häufig abenteuerlich richten ist bei den Arbeitgebern die Angst sehr groß, dass Du rechtlich gegen solch eine Kündigung vorgehst. Vielleicht entwickelt es sich ja für Dich zum Glücksfall und Du kannst im Falle einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag mitsamt einer satten Abfindung aushandeln (sollten schon so 6 Monatsgehälter sein). Sprech wegen der Gesamtproblematik doch mal den Betriebsrat an. Die sind über Änderungen informiert und können Dich ggf. entwarnen oder Deine Interessen im Fall der Fälle vertreten. Beste Grüße
Cheater: "Lynx renommiert unanonym"pl
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#11 (permalink) |
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PAUSIERT
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Dadurch wird die Kündigung aber nicht unwirksam. Es wird nur die Weiterbeschäftigung sichergestellt bis zum Entscheid über eine Kündigungsschutzklage. Leider wird beim Betriebsrat da zu viel Macht vermutet, was immer wieder zu Problemen führt.
Der Betriebsrat muss nur "gehört" werden. Er kann dann der Kündigung zustimmen oder widersprechen (oder nichts tun, was einer Zustimmung gleichkommt). Ein Widerspruch ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Nichtigkeit der Kündigung. Im Normalfall wird sich trotzdem von dem Mitarbeiter getrennt, es wird nur teurer. Marty |
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| arbeitsvertrag, frist, kündigung |
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