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Alt 04.01.2009, 19:25:31   #1 (permalink)
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Reg: 04.01.2009
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moeller-nonn ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Frage Zu welcher First kann mich mein Arbeitgeber Kündigen

Hallo

ich habe mal eine Frage ich arbeite jetzt schon seit 4 Jahre bei der Deutschen Telekom ich habe nun das gefühl das die mich Kündigen. Zu welcher Frist können die mich jetzt kündigen für sofort oder gibt es da eine drei Monatige Frist?
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Alt 04.01.2009, 19:35:54   #2 (permalink)
Eta Capricorni
Benutzerbild von scriper

ID: 57943
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Bist du schon 25?

Laut Wikipedia hast gibt es eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
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Alt 04.01.2009, 19:38:25   #3 (permalink)
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Reg: 04.01.2009
Beiträge: 3
moeller-nonn ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Hallo

ich bin schon 27 Jahre alt
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Alt 04.01.2009, 19:46:51   #4 (permalink)
Prinzessin
Benutzerbild von mirabelle

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Wie kommst du überhaupt auf die Idee, dass die dich Kündigen wollen? Hast du irgendwas verbockt?
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Alt 04.01.2009, 19:51:36   #5 (permalink)
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Reg: 04.01.2009
Beiträge: 3
moeller-nonn ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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Hallo

nein ich habe nichts gemacht aber aus meinem Team wurden in den letzten Wochen bereits 5 gekündigt. Die wollen in Bonn abbauen und ich denke ich bin einer der nächste der gehen kann.
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Alt 04.01.2009, 20:11:41   #6 (permalink)
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Hi,

hast du mal in deinen Vertrag wegen der Frist geschaut?

lg Ninchen
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Alt 05.01.2009, 14:09:39   #7 (permalink)
PAUSIERT
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Hallo,

ich würde sagen, 1 Monat zum Monatsende. Ob tarifvertraglich (gehe ich nicht von aus) oder einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist, kannst nur Du nachschauen.

Gruss
Marty
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Alt 05.01.2009, 14:17:57   #8 (permalink)
R1150 GS Fahrer
Benutzerbild von (Bier)Kelle

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Es gibt da immer noch den Fakt, dass der Betriebsrat zustimmen muss.

Möglich wäre zum Beispiel die Konstellation, dass der Betriebsrat nach Sozialverträglichkeit schaut, und z.B. die Zustimmung bei Familienvätern möglichst lange rauszögert.

Sprich, die gesetzliche Regelung ist das eine, die konkrete im Betrieb ne andere.

Also, auf zum Betriebsrat Deines Vertrauens.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2009, 14:19:36   #9 (permalink)
Krieg & Krawall
Benutzerbild von komerzhasi

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Zitat:
Zitat von moeller-nonn Beitrag anzeigen
ich habe mal eine Frage ich arbeite jetzt schon seit 4 Jahre bei der Deutschen Telekom ich habe nun das gefühl das die mich Kündigen.
Bei wem bist Du angestellt? DTAG, Vivento, DTKS, DTTS?

Betriebsbedingte Kündigungen gibt es meines Wissens nach bei der DTAG nicht.
Entweder es liegen Kündigungsgründe vor (für ausserordentliche Kündigungen) oder es sind Änderungskündigungen.
Auf jeden Fall sind Deine Fragen besser beim zuständigen Betriebsrat aufgehoben!
It was a dream big enough to fit the whole world.
It was a dream where everyone was equal under the eyes of God. Bono - 28.03.2005 San Diego
komerzhasi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.2009, 14:32:25   #10 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Lynx72

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Reg: 05.05.2006
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Lynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz sein
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Hallo moeller-nonn,

generell fällt jeder Arbeitnehmer in Deutschland unter den gesetzlichen Kündigungsschutz nach § 622 BGB. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden die Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Abweichend davon kann zu deinem Vorteil etwas anderes bestimmt sein. Das kann entweder individuell im Arbeitsvertrag festgelegt sein, oder (und so ist es meistens bei großen Betrieben wie der Telekom) durch einen Tarifvertrag. Ob für Dich ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt steht meistens auch in deinem Arbeitsvertrag.
In jedem Fall werden die Kündigungen "betriebsbedingt" sein. http://www.anderfuhr-buschmann.de/ar...kuendigung.htm
Da die Arbeitsgerichte in Deutschland doch recht häufig abenteuerlich richten ist bei den Arbeitgebern die Angst sehr groß, dass Du rechtlich gegen solch eine Kündigung vorgehst. Vielleicht entwickelt es sich ja für Dich zum Glücksfall und Du kannst im Falle einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag mitsamt einer satten Abfindung aushandeln (sollten schon so 6 Monatsgehälter sein).
Sprech wegen der Gesamtproblematik doch mal den Betriebsrat an. Die sind über Änderungen informiert und können Dich ggf. entwarnen oder Deine Interessen im Fall der Fälle vertreten.

Beste Grüße
Cheater: "Lynx renommiert unanonym"pl
Lynx72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2009, 08:52:44   #11 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

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Marty eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Es gibt da immer noch den Fakt, dass der Betriebsrat zustimmen muss.
Dadurch wird die Kündigung aber nicht unwirksam. Es wird nur die Weiterbeschäftigung sichergestellt bis zum Entscheid über eine Kündigungsschutzklage. Leider wird beim Betriebsrat da zu viel Macht vermutet, was immer wieder zu Problemen führt.

Der Betriebsrat muss nur "gehört" werden. Er kann dann der Kündigung zustimmen oder widersprechen (oder nichts tun, was einer Zustimmung gleichkommt). Ein Widerspruch ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Nichtigkeit der Kündigung. Im Normalfall wird sich trotzdem von dem Mitarbeiter getrennt, es wird nur teurer.

Marty
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Stichworte
arbeitsvertrag, frist, kündigung

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