Alt 17.07.2009, 19:52:23   #1 (permalink)
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Standard zu unrecht einbehaltene Sozialversicherungsabgaben zurückfordern

Hallo!

Ich bin Schüler und gehe nebenbei Arbeiten. Ich bin über meinen Vater familienversichert.

Ich wurde zuerst als geringfügig Beschäftigter angemeldet. Anschließend im nächsten Monat als Osterferien waren bin ich arbeiten gegangen und habe ca. 600Euro verdient im Monat April (Lohnabrechnung und Lohn bekomme ich erst am Ende des Folgemonats). Ich wurde als sozialversicherungspflichtig umgemeldet und habe eine Anmeldung von der Krankenkasse zugesandt bekommen. Darauf habe ich dort angerufen und den Vorfall geschildert; die Sachbearbeiterin sagte das dies falsch gemeldet sei und die Firma dies rückwirkend ändern müsste und cih die Beträge dann erstattet bekomme.

Ab dem Monat Mai bis dato habe ich weniger als 400Euro verdient und mir werden dort immernoch die SV-rechtliche Abzüge einbehalten. Der Kerl aus dem Lohnbüro der Firma scheint dies nicht zu verstehen und will mich nciht ummelden, weil deis nach seinen falschen Erkenntnisse nciht geht und er der Firma damit schadet, wie er meint.

Kann ich nun bei der Krankenkasse/Minijobzentrale die zu unrecht einbehaltenen Abzüge geltend machen, dass sie mir zurückerstattet werden? Gibt es dafür Antragsvordrucke?

Hoffe auf schnelle Antwort!
gruß M4ur1c3
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Alt 17.07.2009, 20:07:26   #2 (permalink)
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Im Zweifel kannst du das am Jahresende über die Steuererklärung machen.
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Alt 17.07.2009, 20:47:04   #3 (permalink)
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Die Lohnsteuer ja, aber bekommt man denn auch die Sozialversicherungspflichten Abgaben, wie Rentnenverischerung, Pflegeversicherung, Krankenkassenbeiträge und Arbeitslosenversicherung wieder raus bei der steuererklärung und das komplett wenn das jahreseinkommen als Schüler so gering ist?
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Alt 17.07.2009, 20:56:40   #4 (permalink)
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Hallo,

die Sozialabgaben bekommst du nicht erstattet irgendwie am Ende des Jahres. Wenn, dann solltest du dich jetzt darum kümmern. Im Internet gibt es genügend Informationen dazu. Du hast zwei Grenzmonate, in denen du über die 400€ kommen darfst, aber im Schnitt unter den 400 € bleiben musst. Das heißt, aus deinem Mini-Job wurde kein Midi-Job und somit ein sozialversicherungspflichtiger Job, weil du einen Monat über die 400€ gekommen bist.

Ich würde mich an die Minijob-Zentrale wenden. Dir wird dein Sachbearbeiter für den Lohn deinen Aussagen wohl nicht glauben.
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Alt 17.07.2009, 21:11:24   #5 (permalink)
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Ich habe im internet leider keine Informationen dazu gefunden. Kannst du mir dann Links per PN schicken, Brownie (oder auch jemand anders)?
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Alt 17.07.2009, 21:30:43   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von M4ur1c3 Beitrag anzeigen
Ich habe im internet leider keine Informationen dazu gefunden. Kannst du mir dann Links per PN schicken, Brownie (oder auch jemand anders)?
Tut mir Leid, hab eben erst richtig gelesen. Ich dacht, es ging um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Es ging aber um eine kurzfristige Beschäftigung, da du ja geschrieben hast, dass du als "geringfügig Beschäftigter" tätig warst.

Kannst du nochmal bitte konkret mit Daten aufschreiben, was du wann verdienst hast und wie du angestellt warst?

Ich vermute, dass du erst kurzfristig beschäftigt warst, also maximal für 2 Monate... somit kannst du mehr als 400 € verdienen, führst keine Sozialabgaben ab, aber eben nur 2 Monate. Wird diese maximale Beschäftigungsdauer aber missachtet und es geht weiter, wird der Job sozialversicherungspflichtig.
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Alt 17.07.2009, 21:34:01   #7 (permalink)
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03/09 - geringfügig beschäftigt - ca. 180Euro
04/09 - sv pflichtig - ca. 620Euro
05/09 - sv pflichtig - ca. 350Euro
06/09 - sv pflichtig - ca. 220Euro
...
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Alt 17.07.2009, 21:38:49   #8 (permalink)
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Hi,

so ganz meint ich das nicht. Ich wollte wissen, wie du geringfügig beschäftigt warst: geringfügig entlohnt (bis 400 €) oder kurzfristig (bis 2 Monate).

Wenn es sich planmäßig um eine geringfügig entlohnte Tätigkeit handelt, kannst du die Grenze maximal 2 Monate im Jahr überschreiten.

Zitat:
Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres) anzusehen.
Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10...10926bodyText3


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Alt 19.07.2009, 13:21:09   #9 (permalink)
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Wenn er da monatelang beschäftigt ist, wird es wohl kaum eine kurzfristige Beschäftigung sein können

Wie ist denn der Mehrverdienst entstanden? Knackpunkt ist hier wirklich das Wörtchen "unvorhersehbar". Falls es unvorhersehbar war, dann ist es rückwirkend zu ändern, falls es nicht unvorhersehbar war, dann ist der Monat richtig abgerechnet und es könnte (unter neuer Annahme eines regelmäßigen Arbeitsentgeltes bis 400€) erst wieder ab dem Folgemonat die geringfügige Schiene gefahren werden können.

Über eine Steuererklärung bekommt man absolut keine SV-Beiträge zurück. Ist ja auch eine Steuererklärung und keine SV-Erklärung So hat beispielsweise das knapp zweijährige Intermezzo mit den 20km der Entfernungspauschale in Pauschalierungsfällen zu einem ungerechtfertigten Mehraufkommen in der Sozialversicherung geführt.


Heute schon gepixelt
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