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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 01.06.2007
Beiträge: 7
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Hi,
hab eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen! Ich habe gerade die Fachoberschule gemacht und meinen Abschluss, aufgrund einer langen Krankheit, leider nicht geschafft! Nun wollte ich die Klasse wiederholen, was eigentlich auch kein Problem sein sollte. In der Zwischenzeit habe ich eine Einberufung zum Zivildienst bekommen und es soll am 01.10.2007 losgehen! Nun habe ich eine Freundin in Hamburg mit der ich zusammenziehen möchte und dort die FOS machen will. Das Problem ist aber, dass dort die Schule erst im Februar anfängt. Weisst jemand ob BAZ mich einziehen kann, habe ja erstmal auch nichts schriftliches! Für eure Antworten wäre ich euch sehr dankbar! nogare |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Dann musst du einen Antrag auf Zurückstellung stellen. http://www.zivildienst.de/cln_029/la...kstellung.html
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#4 (permalink) |
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(Schul)Sportler
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ich denke, wenn du denen die sachlage so schilderst, dann sehen die das schon auch ein und lassen dir nochn jahr zeit - wenn einer hocken bleibt dann isser ja auch n bissl später dran - und die sachbearbeiter vom zivildienst sind sicher auch menschen
mfg Steinle
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#7 (permalink) |
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Russland-Fan
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Es kommt, soweit ich weiß, auf das Datum der Einberufung an, denn ansonsten könnte ja jeder irgendwie versuchen der Wehrpflicht zu entgehen... Und da du anscheinend schon anerkannter Verweigerer bist, wirst du da nicht mehr leicht rauskommen... Einberufen wird man nämlich nur bis 23, daher musst du also schon irgendetwas mal gemacht haben um zeitweise zurückgestellt zu werden... Dass du jetzt wiederum zurückgestellt wirst, halte ich für sehr unwahrscheinlich... Eingezogen werden kannst du als anerkannter Zivildienstverweigerer bis zum 30. Geburtstag...
Ich rate dir den Zivildienst in zwei Teilen abzuleisten... Also zweimal 4,5 Monate... Da kannst du vor der FOS den ersten Teil ableisten und später dann den zweiten... Am einfachsten wäre es wohl für dich, wenn du auf zivildienst.de deinen zuständigen Regionalbetreuer suchst (und findest) und den kontaktierst...
Bier ist gut...
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#10 (permalink) |
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Russland-Fan
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Hm, also ich habe das so in Erinnerung... Man wird überhaupt nur bis zum 23. eingezogen... Ist man dann aber schonmal anerkannter Verweigerer, dann wird man bis zum 30. herangezogen...
Aber ich würde am besten Mal ne E-mail an deinen Regionalbetreuer schreiben um das abzuklären: http://www.zivildienst.de/lang_de/Co...teSeiteRB.html
Bier ist gut...
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#11 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 01.06.2007
Beiträge: 7
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das werde ich auch machen... man kann aber doch nur bis zum 23 bzw. 25 (wenn man vor bem 23 lj zurückgestellt wurde) lebensjahr herangezogen werden:
http://www.kampagne.de/Recht/Dokumen...regelungen.php Gruss |
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