Alt 11.04.2011, 16:14:40   #1 (permalink)
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Frage Zeitschriften-Jahresabo durch Minderjährigen -> rechtsgültig?

Hallo Leute,

mein Bruder (16) ist auf so eine Art "Schnupper-Abo" einer etwas unbekannteren Zeitschrift hereingefallen.
2 Ausgaben gab es kostenlos, und sofern man nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der 2. Ausgabe gekündigt hat, bekam man automatisch nen Jahresabo.


Nun meine Frage:
Ist der Abschluss dieses Vertrags rechtsgültig oder muss das Abonnement bezahlt werden?

Welche Konsequenzen müssen erwartet werden, wenn der Verleger der Zeitschrift rechtlich vorgehen will?


LG shark
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Alt 11.04.2011, 16:16:08   #2 (permalink)
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Hängt davon ab, wie es zustande kam.
Mit 16 kann man Zeitungen durchaus rechtsgültig abbonieren (Taschengeldgesetz).
Und wenn er seine Daten falsch eingegeben hat, kann das auch strafrechtlich relevant sein. Mit 16 ist man beschränkt haftbar und auch strafmündig (Jugendstrafrecht, wenn er z.B. das Geburtsdatum falsch angab)
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Alt 11.04.2011, 16:34:52   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Totte Beitrag anzeigen
Hängt davon ab, wie es zustande kam.
Mit 16 kann man Zeitungen durchaus rechtsgültig abbonieren (Taschengeldgesetz).
Und wenn er seine Daten falsch eingegeben hat, kann das auch strafrechtlich relevant sein. Mit 16 ist man beschränkt haftbar und auch strafmündig (Jugendstrafrecht, wenn er z.B. das Geburtsdatum falsch angab)
Das ist etwas kompliziert. Bestellt wurde das Abonnement über den Drittanbieter magclub.de. Dort muss man zwar kein Geburtsdatum angeben, jedoch steht in den AGB, dass man mind. 18 Jahre alt sein muss um sich anmelden zu dürfen.

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Alt 11.04.2011, 16:41:42   #4 (permalink)
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Wenn er sich da angemeldet hat, dann hat er eben Pech gehabt.
Ich denke mal, er sollte zahlen und es als Lehre ansehen.
Niemand hat was zu verschenken, und wenn er das gemacht hat, nur um die Prämie abzugreifen, sollte er mal die FAQ der Seite betrachten.

Außerdem hat er sicherlich den Haken gesetzt bei
Zitat:
Ich habe die AGB des MagClubs gelesen und erkläre mich einverstanden *
Nur warum setzt er ihn, wenn es doch nicht stimmt?
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Alt 11.04.2011, 17:45:15   #5 (permalink)
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Sofern der Jugendliche das Geld nicht bereits als verfügbare Mittel im Rahmen des Taschengeldes aufbringen kann, gilt der Vertrag weiterhin als schwebend unwirksam, die Eltern können den ohne Probleme widerrufen.

Weitere Erklärungen aus einem Rechtsforum dazu:

Zitat:
>Zeitschriftenabo eines Jugendlichen
**** Ist dieser Vertrag schwebend unwirksam ****
Ja.

**** oder ist dieser Vertrag durch den sog. Taschengeldparagraf abgedeckt und muss erfüllt werden? ****

Erst wenn der Minderjährige seine (gesamte) geschuldete Vertragsleistung von 104 Euro aus eigenen, zur freien Verfügung oder ihm zu Abozwecken überlassenen Mitteln bewirkt hätte, würde die Genehmigungsbedürftigkeit gemäß § 110 BGB entfallen.
QUELLE
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Alt 13.04.2011, 10:49:31   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Totte Beitrag anzeigen
Hängt davon ab, wie es zustande kam.
Mit 16 kann man Zeitungen durchaus rechtsgültig abbonieren (Taschengeldgesetz).
Das sehe ich anders. Ein Abo ist eine wiederkehrende, regelmässig Zahlungsverpflichtung. Solche Geschäfte bedürfen der Zustimmung der Eltern.

Es ist also schwebend unwirksam. Die Eltern können den Abschluss also nach Kenntnis sofort rückabwickeln.

Es besteht aber eine Schadenersatzpflicht, z.B. für bereits erhaltene Zeitschriften.

Marty
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Alt 14.04.2011, 17:28:07   #7 (permalink)
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Stohs ist jedem bekanntStohs ist jedem bekanntStohs ist jedem bekanntStohs ist jedem bekanntStohs ist jedem bekanntStohs ist jedem bekannt
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Anrufen und abbestellen . Behaupten das man das nicht bestellt habe und sich auch nicht erklären könne wie dieses Abo zustande kam. Fertig. Klappt das nicht sofort kündigen schriftlich.
Die meissten seriösen Verlage nehmen dann Abstand von ihren Forderungen.
Stohs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2011, 22:42:39   #8 (permalink)
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Nach dem Schildern der Problemsituation per Email nahm der Verlag seine Forderungen zurück. Wurden darauf hingewiesen besser auf die Aufsichtspflicht zu achten.
Die bereits erhaltenen Zeitschriften müssen natürlich bezahlt werden.

Danke für eure Tipps!
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Alt 27.04.2011, 23:10:56   #9 (permalink)
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Muebarekking sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMuebarekking sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreMuebarekking sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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Zitat:
Zitat von Shark160 Beitrag anzeigen
Wurden darauf hingewiesen besser auf die Aufsichtspflicht zu achten.
lol, von jetzt an soll der 16jährige 24 Stunden am Tag überwacht werden oder wie?
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