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#1 (permalink) |
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Gesperrt
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Hallo Leute,
mein Bruder (16) ist auf so eine Art "Schnupper-Abo" einer etwas unbekannteren Zeitschrift hereingefallen. 2 Ausgaben gab es kostenlos, und sofern man nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der 2. Ausgabe gekündigt hat, bekam man automatisch nen Jahresabo. Nun meine Frage: Ist der Abschluss dieses Vertrags rechtsgültig oder muss das Abonnement bezahlt werden? Welche Konsequenzen müssen erwartet werden, wenn der Verleger der Zeitschrift rechtlich vorgehen will? LG shark |
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#2 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Hängt davon ab, wie es zustande kam.
Mit 16 kann man Zeitungen durchaus rechtsgültig abbonieren (Taschengeldgesetz). Und wenn er seine Daten falsch eingegeben hat, kann das auch strafrechtlich relevant sein. Mit 16 ist man beschränkt haftbar und auch strafmündig (Jugendstrafrecht, wenn er z.B. das Geburtsdatum falsch angab) ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#3 (permalink) | |
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Gesperrt
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Zitat:
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#4 (permalink) | |
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MØþ€®@¶øℜ
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Wenn er sich da angemeldet hat, dann hat er eben Pech gehabt.
Ich denke mal, er sollte zahlen und es als Lehre ansehen. Niemand hat was zu verschenken, und wenn er das gemacht hat, nur um die Prämie abzugreifen, sollte er mal die FAQ der Seite betrachten. Außerdem hat er sicherlich den Haken gesetzt bei Zitat:
ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#5 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Sofern der Jugendliche das Geld nicht bereits als verfügbare Mittel im Rahmen des Taschengeldes aufbringen kann, gilt der Vertrag weiterhin als schwebend unwirksam, die Eltern können den ohne Probleme widerrufen.
Weitere Erklärungen aus einem Rechtsforum dazu: Zitat:
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#6 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Es ist also schwebend unwirksam. Die Eltern können den Abschluss also nach Kenntnis sofort rückabwickeln. Es besteht aber eine Schadenersatzpflicht, z.B. für bereits erhaltene Zeitschriften. Marty |
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Anrufen und abbestellen . Behaupten das man das nicht bestellt habe und sich auch nicht erklären könne wie dieses Abo zustande kam. Fertig. Klappt das nicht sofort kündigen schriftlich.
Die meissten seriösen Verlage nehmen dann Abstand von ihren Forderungen. |
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