Alt 17.05.2007, 22:41:34   #1 (permalink)
Käferkönig

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Also, ersteinmal die Vorgeschichte... ich bin in meine Wohnung vor etwas mehr als einem halben Jahr eingezogen. Das Haus galt als asozial, war mir aber egal, die Wohnung sah nett aus und war günstig. Seltsame Gestalten laufen hier zum Teil schon rum, aber wat soll's - ich hatte hier jedenfalls noch mit niemandem Ärger.

Einige andere Dinge erwiesen sich dagegen sehr wohl als ärgerlich. So wurden z.B. vor einiger Zeit auf Kosten des Vermieters neue Fenster eingebaut - und dabei natürlich die Tapeten um die Fenster total zerstört. Maler wurden nicht reingeschickt - man ist wohl der Meinung, dass ich mich damit halt selbst rumzuschlagen habe. Ist irgendwas kaputt, ist man dem Hausmeister ausgeliefert, der schwer greifbar ist; externe Handwerker kommen auf Grund schlechter Erfahrungen nicht ins Haus. Momentan ist zum zweiten mal in 7 Monaten die Toilette kaputt: diesmal schon seit 2 Monaten, ohne das jemand einen Finger rühren würde. Der Hausmeister schickt mich zum Vermieter, der Vermieter zurück zum Hausmeister und derweil tropft und stinkt es im Bad ganz wunderbar...
und dann durfte ich auch noch feststellen, dass ich meine Wohnung in den warmen Monaten nicht allein habe; ich habe Untermieter in Form von Kakerlaken. Mittlerweile ist mir - ich denke verständlicherweise - der Kragen geplatzt (Vor allem auch, da ich mir keine Lösung des Kakerlaken-Problems erhoffe, da das wohl eine Hausweite Sache ist und einige Mieter die Biester geradezu vorsetzlich zu züchten scheinen).

Nun die Frage an alle, die sich mit solchen Fällen auskennen:
1. Entfällt in solchen Fällen die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist?
2. Bin ich dazu verpflichtet, eine von Ungeziefer befallene und von Handwerkern des Vermieters in Mitleidenschaft gezogene Wohnung komplett zu renovieren oder komme ich mit Schönheitskorrekturen wie retuschieren von Bohrlöchern etc davon?

Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte...
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Alt 17.05.2007, 22:59:15   #2 (permalink)
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Kurz: Geh zu einem Anwalt.

Was du beschreibst klingt ja extrem. Da glaube ich kaum, dass du mit guten Worten oder im sonstigen Gespräch mit deinem Vermieter weiter kommst.

Nach meinem Halbwissen sind solche Zustände wie du sie beschreibst zumindest für eine Mietminderung gut. Wie es mit der Kundigungsfrist aussieht kann ich dir leider nicht sagen.

Gruß, Zera
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Alt 18.05.2007, 00:26:47   #3 (permalink)
Kappa Leonis
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Ich würde mich an deiner Stelle mal beim Deutschen Mieterbund schlau fragen.
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Alt 18.05.2007, 07:56:58   #4 (permalink)
Käferkönig

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Zitat:
Zitat von BloodyMary Beitrag anzeigen
Ich würde mich an deiner Stelle mal beim Deutschen Mieterbund schlau fragen.
Danke für den Tipp... werde mich auf der Seite mal umschauen...
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Alt 18.05.2007, 14:01:17   #5 (permalink)
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Ich würde auf jedenfall auch Fotos von den Mängeln machen.
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Alt 18.05.2007, 14:15:31   #6 (permalink)
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Hallo

also ich würde dir auch mal Raten einen Termin bei deinem Anwalt zu machen, denn in so einer Wohnung kann man ja nicht mehr Wohnen. Oder rufe doch mal deinen Vermeiter an und erkläre ihm alles vielleicht haste Glück und er schickt mal einen raus, vielleicht auch mit Anwalt drohen die meisten machen dann sofort etwas weil die genau wissen das sie im unrecht sind
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Alt 18.05.2007, 14:27:51   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Fleischschuld Beitrag anzeigen
Ich würde auf jedenfall auch Fotos von den Mängeln machen.
Zitat:
Zitat von eInternet Beitrag anzeigen
also ich würde dir auch mal Raten einen Termin bei deinem Anwalt zu machen
Also an deiner Stelle würde ich ausziehen. Wenn Dir allerdings einiges an der Wohnung liegt, dann solltest Du:
Fotos schießen! Die Beweise müssen gesichert werden.
Dein Anwalt kann Dir dann auch erklären wie Du z.B. eine Mietzahlung zurückhalten kannst. Meistens wird der Vermieter (leider) erst tätig, wenn die Mietzahlungen ausbleiben. Ein hartnäckiges Nachhaken bei deinem Vermieter kann auch helfen.
Die letzte Konsequenz wäre der Auszug - ohne natürlich vorher die letzten 3-4 Monate die Miete bezahlt zu haben. Mindestens sollte die Summe um 50% die Kaution übersteigen, die Du in einem solchen Fall wohl kaum wieder sehen wirst ohne einen langen Rechtsstreit.

MfG

Lynx72
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Alt 18.05.2007, 22:25:43   #8 (permalink)
Kappa Leonis
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Zitat:
Zitat von MovingTarget Beitrag anzeigen
Danke für den Tipp... werde mich auf der Seite mal umschauen...
Gern geschehen, fuer den Tipp.
[Renogeheule entfernt]
Du musst natuerlich bezahlen, damit die dir Auskuenfte geben, aber das musst du beim Anwalt auch.
.
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BloodyMary ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2007, 18:59:24   #9 (permalink)
wasn das?
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Zitat:
Zitat von Lynx72 Beitrag anzeigen
Die letzte Konsequenz wäre der Auszug - ohne natürlich vorher die letzten 3-4 Monate die Miete bezahlt zu haben. Mindestens sollte die Summe um 50% die Kaution übersteigen, die Du in einem solchen Fall wohl kaum wieder sehen wirst ohne einen langen Rechtsstreit.
Ganz Vorsichtig mit sowas. Du kannst nicht nach gut düngen sagen Klo kapput, Ungezifer da zeih ich mal 3-4 Monatsmieten ab. Ich würd mich bei solchen Sachen erstmal bei einem Rechtsbeistand oder bei einem Mieterverbund beraten lassen. Ansonsten würde ich erstmal den Vermieter ein Biref mit den Mängeln und einer Frist schicken und den weiteren vorgehen falls die Mängel nicht behoben werden. Sprich Mietminderung oder Auszuag, aber wie gesagt würd ich mich bei diesen beiden Themen vorher Fachkundig machen (und das bei einem Fachmann und nicht bei Klamm).

Zu dem Fenstern, wenn nix anderes Vereinbart wurd ist auf jedenfall der Vermieter dafür zuständig.
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Alt 23.05.2007, 14:29:51   #10 (permalink)
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Also soweit ich mich aus meinen Rechtsvorlesungen noch erinnere, schreibst du am besten gleich heute noch einen brief an den Vermieter wo du alle mängel drin ausfzählst und ein datum festlegst bis wann das ganze hergerichtet sein muss. Ist vielleicht übertrieben ein datum in der nächsten woche festzulegen, aber so in einem monat sollte es schon möglich sein deine wohnung wieder herzurichten. Sollte dies nicht geschehen holst du dir am besten rechtsbeistand um miete zu mindern und evtl auch auszuziehen. Du hast meineswissens das recht einer fristlosen kündigung, wenn der vermieter missstände, die du nicht zu verantworten hast und die dir nicht von anfang an mitgeteilt wurden, nicht beseitig.
Ein Tipp: Mach alles schriftlich und mit kopie, sodass wenn der Vermieter nix macht du was in der Hand hast.

Viel Glück

(Ich bin nur Student, also keine garantie dass ich nicht was in der Vorlesung verschlafen oder falsch verstanden hab)
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