Alt 30.05.2008, 10:54:58   #1 (permalink)
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Hallo Klammuser,

hoffe erstmal ich bin hier richtig mit meinem Thread. Folgendes: Ich wollte eine Steuererklärung für das Jahr 2007 machen. Jetzt habe ich im Jahr 2007 aber von Januar bis Mai mehr verdient und somit den Grundfreibetrag überschritten. Zusätzlich habe ich von August bis Dezember Bafög erhalten (elternunabhängig). Muss ich das Bafög jetzt mit angeben als Steuerpflichtiges Einkommen, weil ich über dem Grundfreibetrag liege, oder ist das immer noch Steuerfreies Einkommen. Wenn ich es als Steuerpflichtiges Einkommen behandeln muss, wo muss ich es dann in der Steuererklärung eintragen? Ich habe schon im Internet gesucht, doch nichts passendes gefunden. Hoffe daher das ihr mir helfen könnt.


MfG

Kenji911
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Alt 30.05.2008, 11:50:40   #2 (permalink)
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So, wie ich das in Erinnerung habe, muss Bafög nicht in der Steuererklräung angegeben werden.

Marty
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Alt 30.05.2008, 12:02:31   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
So, wie ich das in Erinnerung habe, muss Bafög nicht in der Steuererklräung angegeben werden.

Marty
Nicht mal wenn ich den Grundfreibetrag überschritten habe?
Meiner Meinung nach gilt deine Aussage wenn man unter dem Grundfreibetrag liegt.

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Alt 30.05.2008, 12:13:26   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von kenji911 Beitrag anzeigen
Nicht mal wenn ich den Grundfreibetrag überschritten habe?
Meiner Meinung nach gilt deine Aussage wenn man unter dem Grundfreibetrag liegt.
Bafög IST steuerfrei. Also muss Bafög nie niemals nicht in die Steuererklärung. Ich vermute nicht, dass der Gesetzgeber das kürzlich geändert hätte.

quelle laut Google: http://www.steuerlexikon-online.de/B...eistungen.html

Marty
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Alt 30.05.2008, 12:42:20   #5 (permalink)
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Ja auf die Seite bin ich vorhin auch gekommen. Ich bin über die Seite gekommen: http://www.spotlight-wissen.de/archi...e/1258023.html

Aber wenn du weiter liest steht das dort mit dem Grundfreibetrag. Deswegen frage ich hier nach^^
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Alt 30.05.2008, 13:18:31   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von kenji911 Beitrag anzeigen
Aber wenn du weiter liest steht das dort mit dem Grundfreibetrag. Deswegen frage ich hier nach^^
Sieh das als getrennte Aussagen:

1. Aussage: Bafög ist steuerfrei
2. Aussage: Steuern muss man nur zahlen, wenn man den Grundfreibetrag überschritten hat.

Bafög bleibt aber auch dann steuerfrei, wenn 2. eintritt. Und was steuerfrei ist, muss nicht angegeben werden.

Ich wüsste auch gar nicht, wo das in der Erklärung hin soll. In meinem Steuerprogramm findet sich dafür nichts. Da gibts unter sonstige Einnahmen/Lohnersatzleistung sowas wie Elterngelt, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, ALG I, Insolvenzgeld... aber nirgends BAfög.

Marty
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Alt 02.06.2008, 06:11:07   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Marty Beitrag anzeigen
Sieh das als getrennte Aussagen:

1. Aussage: Bafög ist steuerfrei
2. Aussage: Steuern muss man nur zahlen, wenn man den Grundfreibetrag überschritten hat.

Bafög bleibt aber auch dann steuerfrei, wenn 2. eintritt. Und was steuerfrei ist, muss nicht angegeben werden.

Ich wüsste auch gar nicht, wo das in der Erklärung hin soll. In meinem Steuerprogramm findet sich dafür nichts. Da gibts unter sonstige Einnahmen/Lohnersatzleistung sowas wie Elterngelt, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, ALG I, Insolvenzgeld... aber nirgends BAfög.

Marty
Ok gut dann weiß´ich jetzt bescheid. Danke für deine Hilfe. Die Aussagen hat mich ein wenig verwirrt
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Alt 04.07.2008, 09:36:00   #8 (permalink)
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