Alt 19.01.2007, 17:00:56   #1 (permalink)
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Standard Wie nach Mahnung vorgehen?

Hi, wollte mal fragen wie man genau nach der 2. Mahnung vorgehen sollte?

Also ich habe für jemanden was geproggt und dabei ist noch eine Summe von ~ 300€ offen.

1. Mahnung per mail
1. Mahnung per EInschreiben ist schon raus.

Frist ist auch schon längst ausgelaufen.

Was kann ich jetzt machen um mein Geld zu bekommen (das er kein Geld hat glaube ich nicht, er betreibt ja ein paar Internetprojekte -keine kleinen mehr !)

Dein Cap-Shop: www.CapSpin.de

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Alt 19.01.2007, 17:03:33   #2 (permalink)
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Zitat:
Zitat von resoucer Beitrag anzeigen
Hi, wollte mal fragen wie man genau nach der 2. Mahnung vorgehen sollte?

Also ich habe für jemanden was geproggt und dabei ist noch eine Summe von ~ 300€ offen.

1. Mahnung per mail
1. Mahnung per EInschreiben ist schon raus.

Frist ist auch schon längst ausgelaufen.

Was kann ich jetzt machen um mein Geld zu bekommen (das er kein Geld hat glaube ich nicht, er betreibt ja ein paar Internetprojekte -keine kleinen mehr !)
Mahnbescheid raus, dann muß er wenigstens erstmal reagieren.
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Alt 19.01.2007, 17:51:35   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von ewin12000 Beitrag anzeigen
Mahnbescheid raus, dann muß er wenigstens erstmal reagieren.
online-mahnbescheid.de hat mir dabei geholfen, mal sehen was dabei raus kommt

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Alt 19.01.2007, 22:24:25   #4 (permalink)
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Zitat:
Mahnbescheid raus, dann muß er wenigstens erstmal reagieren.
Er muss nicht reagieren, er kann jedoch innerhalb von 2 Wochen (bzw. solange noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde) Widerspruch einlegen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. Wenn er dies nicht macht, wird kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wird dieser erlassen, hat der Schuldner nochmal 2 Wochen Zeit Widerspruch dagegen einzulegen.

Wenn nach den weiteren 2 Wochen kein Einspruch erfolgt, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und gilt als eine Art Urteil, und kann vollstreckt werden.

Wenn er Einspruch einlegt, und dieser deiner Meinung nach unberechtigt ist, dann kannst du es zu einem streitigen Verfahren kommen lassen, wo dann alles vor Gericht geklärt wird...

Wenn du Rechtsschutzversichert bist, nimm dir einen Anwalt, hab ich auch gemacht, denn die haben Erfahrung damit, und kennen noch die ein oder anderen "Tricks".

Gruß
Gremlin
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Alt 21.01.2007, 20:21:32   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von gremlin Beitrag anzeigen
Er muss nicht reagieren, er kann jedoch innerhalb von 2 Wochen (bzw. solange noch kein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde) Widerspruch einlegen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. Wenn er dies nicht macht, wird kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wird dieser erlassen, hat der Schuldner nochmal 2 Wochen Zeit Widerspruch dagegen einzulegen.

Wenn nach den weiteren 2 Wochen kein Einspruch erfolgt, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und gilt als eine Art Urteil, und kann vollstreckt werden.

Wenn er Einspruch einlegt, und dieser deiner Meinung nach unberechtigt ist, dann kannst du es zu einem streitigen Verfahren kommen lassen, wo dann alles vor Gericht geklärt wird...

Wenn du Rechtsschutzversichert bist, nimm dir einen Anwalt, hab ich auch gemacht, denn die haben Erfahrung damit, und kennen noch die ein oder anderen "Tricks".

Gruß
Gremlin
jop mal sehen.

Also im recht bin ich 100%ig, denn eine Anzahlung hat er schon gemacht (~100€) aber sind immernoch knapp 290€ offen. Rechnung die ich ihm ausgestellt habe habe ich immernoch !

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Alt 22.01.2007, 15:08:34   #6 (permalink)
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resoucer wird schon bald berühmt werdenresoucer wird schon bald berühmt werden
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Also folgendes.

Die Kanzlei:

Anwalt xyz &Co.
Grunewaldstr. 0815
Berlin- Schöneberg

hat mich kontaktiert, dass ich eine Vollmacht unterschreiben so, wo folgendes drin steht:



Aber sowas mach ich dich nicht im ernst, die können da ja einfach mein Konto leer räumen !

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Alt 22.01.2007, 16:21:36   #7 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Die erste Vollmacht ist normal, und wird benötigt. DIe zweite ist für Anwaltsgebühren etc. da solltest du mal nachhören, ob es dort keine anderen Wege gibt. "Konto leer räumen" können die nicht ohne grund
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Alt 22.01.2007, 16:22:39   #8 (permalink)
Touch the sky
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Zitat:
Zitat von resoucer Beitrag anzeigen
Aber sowas mach ich dich nicht im ernst, die können da ja einfach mein Konto leer räumen !
Du kannst ja auch mal nachfragen, ob du die fälligen Beträge auch überweisen kannst. Aber ich seh da kein großes Problem. Wenn die was unberechtigterweise abbuchen, kannst Du das jederzeit zurückbuchen lassen.
Andy
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Alt 22.01.2007, 17:20:52   #9 (permalink)
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und warum können die dann die vollmacht "teilweise" auf andere übertragen?

Eine schwammigere Ausdruckweise haben die nicht gefunden ?!

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Alt 22.01.2007, 18:00:45   #10 (permalink)
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Zitat:
und warum können die dann die vollmacht "teilweise" auf andere übertragen?
Das sind ganz normale Vordrucke, wie man sie in ähnlicher Form in jeder Anwaltskanzlei vorfinden wird. Das mit dem übertragen hat den einfachen Grund, das wenn z.B. etwas im Ausland geklärt werden muss, das die dann einfach einen "Korrespondenzanwalt" in dem Land beauftragen, ist günstiger als wenn die selbst dahin fahren, ggf. übernachten und zurück.

Und noch was: Wenn du zu einem Anwalt gehst, solltest du ihm auch vertrauen, wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, ist es ganz schlecht .

Gruß
Gremlin
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