Alt 20.05.2009, 18:25:53   #1 (permalink)
Benutzer

ID: 40045
Lose-Remote

Reg: 04.05.2006
Beiträge: 36
Manenough ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Beitrag Wie lange dauert die Verjährungsfrist bei der Krankenkasse?

Hallo zusammen,
ich hab mal folgende Frage:
Wie lange dauert die Verjährungsfrist für Rückzahlungen seitens der Krankenkasse?
Hat jemand Erfahrungen damit, oder weiss jemand wo ich weitere Informationen darüber finde?
Vielen Dank im Vorraus!
Manenough ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.05.2009, 18:59:16   #2 (permalink)
Intelligenzfetisch
Benutzerbild von succubus

ID: 65683
Lose-Remote

Reg: 20.02.2009
Beiträge: 318
succubus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich würd in den AGB der Krankenkasse suchen.


Wenn die Regelverjährungsfrist gilt... 3 Jahre.
Also wenn de krankenaksse bescheid gibt am 30.4.07, dass du von ihr X euro kriegst, dann zählst du ab Jahresende die Jahre. Dh. am 01.01.2011 wäre es Verjährt.
Gibt da aber auch Bedingungen für, zB dass die Krankenkasse kenntnis davon hat ect.

Es ist allerdings nur die gesetzliche Verjährungsfrist. Das kann bei Krankenkassen abweichen. Und in der Regel brauchen die eh ewig, bis die mal Geld rausrücken. Einfach mal nachfragen, wäre auch sehr einfach.

Worum genau geht es denn?
succubus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2009, 19:00:17   #3 (permalink)
♥♥♥♥♥♥
Benutzerbild von Jacky

ID: 92866
Lose-Remote

Reg: 02.11.2006
Beiträge: 589
Jacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes AnsehenJacky genießt hohes Ansehen
Standard

Hallo, dies habe ich über Google gefunden:
Zitat:
[...] In der Regel verjähren Ansprüche aus einem Krankenversicherungsvertrag nach zwei Jahren. Die Verjährungszeit beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Erstattung verlangt werden konnte, hierbei handelt es sich um das Jahr in dem der Versicherte die Rechnung, deren Erstattung er von der Krankenversicherung erwartet, erhalten hat. [...] Einige Gesellschaften haben die Verjährungsfrist jedoch auf drei Jahre ausgeweitet. Genaueres kann der Versicherungsnehmer zu diesem Punkt in seinem Versicherungsvertrag nachlesen.
Quelle
Gruß, Jacky
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