Alt 29.12.2008, 09:55:37   #1 (permalink)
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Chrimichael
Standard Wie finde ich herraus ob der Unfallverursacher eine Haftpflicht hat?

Guten Morgen zusammen.
Ich hatte am 10 Dezember 08 einen kleinen "Unfall"
Ich war auf der Eisbahn und jemand (Ich kenne ihn und weiß wo er wohnt)
ist mit Vorsatz oder sogar purer Absicht zwischen meine Füße gelaufen.
Ich weiß das es Absicht war aber auch wenn er es bischen verharmlosen will, hat er zumindestens Vorsätzlich gehandelt . Er gibt nicht zu das er es absichtlich gemacht habe.
Naja auf jeden Fall bin ich jetzt erstmal mindestens 1 Monat krank , weil ichmein Handgelenk gebrochen habe .
Ich hab schon 5-6 mal angefragt was mit einer privaten Haftpflicht ist.
Aber der Junge ist zu faul, hat kein Bock und schaut nicht nach ob sowas bei ihm vorhanden ist. (Er ist 20 Jahre alt)
Ich dachte vorher es lässt sich leichter Regeln, weil dadurch könnten mir wichtige Freundschaften kaputt gehen. Aber jetzt reichts mir langsam.

Wie finde ich herraus ob der Unfallverursacher eine Haftpflicht hat?
Oder soll ich ihm meine Privaten Ansprüche selber zukommen lassen, und er soll die weiterleiten bzw wenn er dann Keine Versicherung hat , kann ich dann trotzdem von ihm irgendwas bekommen? (Schmerzensgeld, Auslagen wie Praxisgebühr und Fahrtkosten, sowie Verdienstausfall).

Kann ich ohne Anwalt da was machen?

Kann ich Ihn jetzt noch wegen Körperverletzung anzeigen?

Wie sind die Fristen?

Zenralruf der Autoversicherer hab ich gefunden aber für Haftpflicht ?




Ich danke allem die Antworten im vorraus.
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Alt 29.12.2008, 10:02:20   #2 (permalink)
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Wenn du Vorsatz witterst, geh zur Polizei

andernfalls geh zu einem Anwalt und fordere Schadensersatz (bei Ausfall) oder Schmerzensgeld
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Alt 29.12.2008, 10:22:59   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Chrimichael Beitrag anzeigen
Oder soll ich ihm meine Privaten Ansprüche selber zukommen lassen, und er soll die weiterleiten bzw wenn er dann Keine Versicherung hat , kann ich dann trotzdem von ihm irgendwas bekommen?
Wo warst Du denn, als der liebe Gott Gehirn verteilt hat?

Von was für Ansprüchen redest Du denn hier?
Was willst Du von der Person?

Es gab nen Unfall auf ner Eisbahn mit nem Knochenbruch.
Mein Gott, gibts im Winter bestimmt achtmal täglich...

Verklag Ihn mal, beschäftige die vom Steuerzahler bezahlten Gerichte sinnloser Weise und freu Dich über die Einstellung des Verfahrens...

gruss kelle, der sich fragt, ob die jugend von heute endgültig das nachdenken verlernt hat.
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
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Alt 29.12.2008, 10:24:42   #4 (permalink)
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Chrimichael
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Zitat von Kelle:


Von was für Ansprüchen redest Du denn hier?
Was willst Du von der Person?

Es gab nen Unfall auf ner Eisbahn mit nem Knochenbruch.
Mein Gott, gibts im Winter bestimmt achtmal täglich...

Verklag Ihn mal, beschäftige die vom Steuerzahler bezahlten Gerichte sinnloser Weise und freu Dich über die Einstellung des Verfahrens...

gruss kelle, der sich fragt, ob die jugend von heute endgültig das nachdenken verlernt hat.
----------------------------------------------------
Zitat Ende
---------------------
Ich will kein Gericht unnötig beschäftigen, ich will nur mein Recht und da gibs einen Paragrapfen :
"Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 823

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet"

Und darauf berufe ich mich.
Wenn du wüßtest wie das so ist , man schläft schlecht etc... würdest du auch anders denken.

Geändert von Chrimichael (29.12.2008 um 10:33:39 Uhr)
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Alt 29.12.2008, 10:57:55   #5 (permalink)
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"Der daraus entstehende Schaden" bezieht sich in deinem Fall hauptsächlich auf Behandlungs- oder Reha-Kosten.
Selbst wenn er keine Vericherung hat wirst du auf diesen Kosten nicht sitzenbleiben weil deine Krankenkasse die, zumindest erstmal, übernimmt. Ob und wie die das bei dem Verursacher geltend machen wirst du kaum mitbekommen, kann dir aber auch egal sein.

Sprich: Dir wird so oder so kein finanzieller Schaen entstehen...

Falls du auf Schmezensgeld abzielst muss ich dich gleich vorweg enttäuschen. Davon wird man in D nicht reich

Gruß Aru
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Alt 29.12.2008, 11:03:52   #6 (permalink)
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Chrimichael
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Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
"Der daraus entstehende Schaden" bezieht sich in deinem Fall hauptsächlich auf Behandlungs- oder Reha-Kosten.
Selbst wenn er keine Vericherung hat wirst du auf diesen Kosten nicht sitzenbleiben weil deine Krankenkasse die, zumindest erstmal, übernimmt. Ob und wie die das bei dem Verursacher geltend machen wirst du kaum mitbekommen, kann dir aber auch egal sein.

Sprich: Dir wird so oder so kein finanzieller Schaen entstehen...

Falls du auf Schmezensgeld abzielst muss ich dich gleich vorweg enttäuschen. Davon wird man in D nicht reich

Gruß Aru
Ja aber die " 10 euro " für Krankentransport, 3* je ein Tag Krankenhausn = 30 Euro
Quartal 4/08´und 1/09 , + weitere Selbstbeteiligungen?
Fahrtkosten etc sind schon über 70 Euro.
Und laut dem Zitierten Gesetz hab ich darauf ein Recht nur wie ich das Geltend machen kann ist hier die Frage , wenn ich nicht weiß wie und bei wem?
Und wenn schon dann auch Schmerzensgeld. (Reich will ich nicht werden)
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Alt 29.12.2008, 11:21:31   #7 (permalink)
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Du wirst Probleme haben einen Anwalt zu finden, der bereit ist, dich bei diesen Summen zu unterstützen...

Andererseits handelt es sich evtl. um Körperverletzung, hier sind unter Umständen höhere Kosten im Spiel.
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Alt 29.12.2008, 11:23:01   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Es gab nen Unfall auf ner Eisbahn mit nem Knochenbruch.
Mein Gott, gibts im Winter bestimmt achtmal täglich...

Verklag Ihn mal, beschäftige die vom Steuerzahler bezahlten Gerichte sinnloser Weise und freu Dich über die Einstellung des Verfahrens.
Es gibt aber immer noch nen himmelweiten Unterschied zwischen Unfall und Vorsatz. Und wenn das vorsätzlich geschehen ist, dann kann man das natürlich zur Anzeige bringen. Und damit wird auch kein Gericht unnötig beschäftigt, das ist eine ganz normale, mindestens fahrlässige, Körperverletzung.

Wichtig wäre dann zu wissen ob es Zeugen gibt usw.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 29.12.2008, 11:28:03   #9 (permalink)
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Zeig ihn wegen Körperverletzung an und warte ab, was dabei rauskommt.
Sollte es zu einem Prozess kommen und er würde schuldig gesprochen werden, dann kann das Gericht Dir Schmerzensgeld zusprechen bzw. ihn dazu verdonnern, die Arztkosten zu tragen.

Andererseits kannst Du das auch DEINER Unfallversicherung mitteilen. Die werden Dir dann einen Fragebogen senden und wenn Du da angibst, dass ein anderer an dem Unfall beteiligt war, dann kümmern die sich schon drum, dass sie Geld von ihm kriegen.

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
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Alt 29.12.2008, 11:33:15   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Chrimichael Beitrag anzeigen
Ja aber...
Das ganze hat doch aber nichts mit der Frage zu tun, ob derjenige eine Versicherung hat oder nicht. Wenn dir Kosten entstanden sind und du der Meinung bist die vom Verursacher erstattet zu bekommen solltest du erst mit diesem reden und/oder ggf. einen Rechtsanwalt zuziehen.
Dieser kann und wird dich gerne Beraten ob und wieweit du da Chancen hast.

@Liquid0815: Klar, man könnte auch spontan eine Tötungsabsicht unterstellen Aber real sieht es wohl so aus, daß 2 Jugendliche auf einer Eislaufbahn zusammengerempelt sind und einer ungünstig gefallen ist.
Sind wir mal ehrlich... Das Teil geht nichtmal vor Gericht und selbst wenn müsste der Vorsatz erstmal nachgewiesen werden... Und selbst das wäre nicht automatisch eine Körperverletzung.

Gruß Aru
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Alt 29.12.2008, 11:44:26   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
Aber real sieht es wohl so aus, daß 2 Jugendliche auf einer Eislaufbahn zusammengerempelt sind und einer ungünstig gefallen ist.
Sind wir mal ehrlich... Das Teil geht nichtmal vor Gericht und selbst wenn müsste der Vorsatz erstmal nachgewiesen werden...
Tjaja, nur soweit scheint der Threadersteller nicht zu denken.

Klar kann er hinter jedem und alles einen Vorsatz sehen, das muss er erstmal beweisen, so dass es auch ein Richter sieht.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
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Alt 29.12.2008, 11:58:08   #12 (permalink)
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Ja ich bin nicht so der Typ der immer gleich anzeigt oder so , wenn dann auf Jeden Fall wegen mindestens Fahrlässiger Körperverletzung aber wahrscheinlich auch Vorsatz. Eventuell ist eineVideoaufzeichnung der Eisbahn vorhanden (weiß ich aber nicht genau) , Zeugen gibs !!
Er ist von hinten mit Absicht inich rein gerutscht.
Meine Unfallversicherung hat selber glaub ich nichts damit zu tun aber vieleicht frag ich nochmal nach. Bei Folgeschäden wird Sie zahlen ,aber die anderen Kosten ? Laut meiner Police siehts nicht so aus.
Meine Krankenkasse zahlt ja alles außer eben die Selbsbeteiligung und mein Verdienstausfall und andere Auslagen.
Und der Unfallverursacher muss zahlen aber dabei will ich nicht unbedingt anzeigen oder Gericht.
Am Liebsten wäre, ich könnte herrausfinden ob er ne Haftpflicht hat oder wie ich formlos oder kostengünstig, ne Mahnung oder Rechnung senden kann?
Selber fragn hab ich schon probiert.
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Alt 29.12.2008, 12:06:44   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Chrimichael Beitrag anzeigen
Meine Unfallversicherung hat selber glaub ich nichts damit zu tun
Du hattest einen Unfall und hast eine Unfallversicherung. Solange nicht geklärt ist, ob, wann oder wie viel Geld Du vom Verursacher bekommst, ist die Dein Ansprechpartner.
Ich musste meine Unfallversicherung bisher ein Mal bemühen - und da kam dann ein Fragebogen, in dem es auch darum ging, ob jemand Drittes an dem Unfall beteiligt war. Wäre das so gewesen, wäre die Versicherung selbst an diese Person heran getreten.

Übrigens - meine Unfallversicherung zahlt mir bei Knochenbrüchen pauschal sofort 500 Euro - egal, wie es passiert ist.


Zitat:
Zitat von Chrimichael Beitrag anzeigen
Am Liebsten wäre, ich könnte herrausfinden ob er ne Haftpflicht hat
Hast Du eine Haftpflicht?
Gibst Du mir Deinen Namen und den der Versicherung?
Ich glaube nämlich, ich bin letztens über Deinen Fuß gestolpert und hab mir die Hand verstaucht.

Glaubst Du, dass Deine Haftpflicht mir Geld geben würde, wenn ich mit so einer Forderung zu ihr komme?
Ich nicht - da könnt ja jeder kommen.

Du musst den Menschen entweder anzeigen oder Dir einen Anwalt nehmen oder aber eben den Weg über Deine Versicherung gehen.

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
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Alt 29.12.2008, 12:13:33   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Schnecke Beitrag anzeigen
Du hattest einen Unfall und hast eine Unfallversicherung. Solange nicht geklärt ist, ob, wann oder wie viel Geld Du vom Verursacher bekommst, ist die Dein Ansprechpartner.
Ich musste meine Unfallversicherung bisher ein Mal bemühen - und da kam dann ein Fragebogen, in dem es auch darum ging, ob jemand Drittes an dem Unfall beteiligt war. Wäre das so gewesen, wäre die Versicherung selbst an diese Person heran getreten.

Übrigens - meine Unfallversicherung zahlt mir bei Knochenbrüchen pauschal sofort 500 Euro - egal, wie es passiert ist.




Hast Du eine Haftpflicht?
Gibst Du mir Deinen Namen und den der Versicherung?
Ich glaube nämlich, ich bin letztens über Deinen Fuß gestolpert und hab mir die Hand verstaucht.

Glaubst Du, dass Deine Haftpflicht mir Geld geben würde, wenn ich mit so einer Forderung zu ihr komme?
Ich nicht - da könnt ja jeder kommen.

Du musst den Menschen entweder anzeigen oder Dir einen Anwalt nehmen oder aber eben den Weg über Deine Versicherung gehen.
Ja , meine Unfallversicherung hat das leider nicht drin, ich weiß das man das versichern kann aber ich leider nicht. Meine Unfallversicherung hat mir Krankenhaustagegelt gezahlt und fals Folgeschäden bleiben zahlt Sie auch.


Aber jetzt an alle:
"Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 823

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet"

Und darauf berufe ich mich und ich würts auch gerne ohne Gerichtszeug machen. Aber wenns nicht geht dann okay.
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Alt 29.12.2008, 12:13:42   #15 (permalink)
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Also nochmal...

Wie du schon richtig erkannt hast ist der Verursacher u.U. und für dir entstandene Kosten haftbar zu machen. Dazu sollte dich ein Rechtsanwalt beraten. Schneckes Idee mit deiner Unfallversicherung ist aber auch nicht schlecht, evtl. können die dir da auch helfen, indem sie in Vorlage treten. Damit hättest du das erstmal los.

Das ist die eine Seite (Zivilrechtlich).

Die andere Seite ist die Frage ob es ein Unfall, Vorsatz oder gar Körperverletzung war. Das fällt in den Bereich Strafrecht und hat mit den Unfallkosten erst mal rein gar nichts zu tun.
Solltest du ihn anzeigen und es wirklich zu einer Verhandlung kommen wo ihm Vorsatz und Körperverletzung nachgewiesen werden, wird er u.U. zu einer Geldstrafe, Sozialstunden oder sonstwas verurteilt. Davon wird aber deine Hand nicht besser und deine Arztkosten nicht bezahlt.

Also Fazit: Du solltest...

1. Bei deiner Unfallversicherung nahfragen ob und wie weit der Verursacher, über die reinen Behandlungskosten hinaus, finanziell haftbar gemacht werden kann und ob deine Versicherung evtl. in Vorlage tritt und das rechtliche regelt.

2. Einen RA aufsuchen, dem erzählen was deine Versicherung gesagt hat und dich nochmal bzw. ergänzend beraten lassen.

3. Dir überlegen ob es wirklich was bringt den Verursacher anzuzeigen. Evtl. vorher nochmal mit dem RA abklären ob und wie weit das überhaupt Einfluss auf den Zivilrechtlichen Ablauf hat (wg. "Schmerzensgeld", falls du wirklich auf die paar Euro bestehst).

Gruß Aru
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