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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Bei dem Mädchen handelt es sich um meine Tochter.
Aus der Saarbrücker Zeitung Wie ein totes Baby im Mutterleib an die Grenzen des Strafrechts führt Ein tot geborenes Mädchen beschäftigt die Justiz. Es starb, weil sein Vater der schwangeren Mutter in den Bauch trat. Dem Mann wird der Prozess gemacht. Nicht wegen Mordes, sondern wegen Schwangerschaftsabbruch. Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl Saarbrücken. "Sie war kein Fötus. Sie war ein Kind und bildhübsch." Diese Sätze aus dem Mund der 23 Jahre alten Nebenklägerin schweben von Anfang an wie eine Ermahnung über dem Strafprozess gegen den Ex-Freund der jungen Frau. So auch gestern, am dritten Prozesstag, an dem der Gerichtsmediziner und Freunde sowie Bekannte des Angeklagten als Zeugen gehört wurden. Der in Deutschland geborene Marokkaner (21) hatte im Februar 2008 auf dem Gelände des Dillinger Hafens die im siebten Monat schwangere Verkäuferin mit Fußtritten gegen Bauch und Oberkörper so massiv verletzt, dass ihr Kind im Mutterleib starb. Angeblich, so die Aussage des 21-Jährigen, hatte er sich über die Ex-Freundin geärgert und sei "ausgerastet". Weil sie ihn, seine Familie und Religion von dem Kind fern halten wollte. Die schwer verletzte Frau schleppte sich zu einem Firmengebäude, fand dort Hilfe. Im Krankenhaus brachte sie ein Mädchen tot zur Welt - 40 Zentimeter groß, 1280 Gramm schwer. Dieses Baby wird jetzt zur Messlatte für das Strafrecht. Und schon vor dem Urteil, das frühestens am heutigen Dienstag erwartet wird, scheint klar: Das Recht wird es schwer haben mit diesem Fall. Das fängt bereits mit der Einordnung der tödlichen Attacke an. Sie wird mit Blick auf das Mädchen nicht als Baby-Mord eingestuft, sondern als Schwangerschaftsabbruch mit einer Höchststrafe von fünf Jahren. Grund: Mordopfer können nur lebend geborene Menschen sein. Im konkreten Fall hat dies zur Folge, dass der Angriff auf die Mutter vom Strafrecht als schwerwiegender eingestuft wird als der Tod des ungeborenen Kindes. Die Attacke auf die Frau ist als versuchter Mord angeklagt. Dafür könnten die Richter maximal lebenslange Haft verhängen. Das ginge allerdings nur, wenn sie den Angeklagten nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilen. Das gilt für den Angeklagten jedoch nicht unbedingt. Er hatte seine Ex-Freundin drei Tage vor seinem 21. Geburtstag angegriffen. Damit war er noch Heranwachsender und müsste - falls er in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleich zu stellen ist - nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Dort beträgt die Höchststrafe zehn Jahre. Welches Strafmaß am Ende angewandt wird, ist offen. Das Urteil wird frühestens heute erwartet. Der Prozess ist jetzt vorbei, der Täter hat 13 Jahre Haft bekommen, zurück bleibt eine innere Lehre und der bittere Nachgeschmack, dass es sich juristisch bei dem Mord an dem Kind nur um einen illegalen Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall handelt. Hat jemand eine Idee, wie man mit Hilfe der Öffentlichkeit Druck auf unsere Gesetzgebung ausüben kann? Hier muss es doch eindeutig eine Gesetzesänderung geben, so etwas darf nicht ungesühnt bleiben, zumal dies nicht der erste Fall in Deutschland war. |
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#2 (permalink) |
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back to the roots
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Ich finde, das ist ne ziemlich heikle Angelegenheit. Eine Gesetzesänderung halte ich für den falschen Weg. Gewollter Schwangerschaftsabbruch wird nicht als Mord eingestuft, eben weil der Organismus nicht lebensfähig ist. Genauso ist es bei schwangeren in weiteren Stadien. Das Baby ist noch nicht geboren, ergo gilt es nicht als lebendes Individuum. Wo soll da die Grenze gezogen werden? Wenn ein Mann seine Frau im dritten Monat prügelt, soll er dann auch wegen Mordes angeklagt werden, wenn die Frau eine Fehlgeburt hat? Heutzutage streiten ja selbst die Mediziner, wo die Grenze für einen erlaubten Abbruch zu liegen hat und ab wann ein Fötus als Mensch angesehen wird. Da kann man von der Gesetzgebung nicht erwarten, daß sie dieses heikle Thema ins Gesetzbuch tragen.
So leid es mir um dein Baby tut und um all die anderen, die vielleicht getötet wurden oder noch werden. Es ist nicht geboren und somit kann man es auch nicht umbringen im klassischen Sinn. |
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#3 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 08.07.2006
Beiträge: 860
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Auch wenn ich deine Wut/Enttäuschung verstehe, ungesühnt bleibt es nunmal nicht. Weil er nunmal für 13 Jahre verurteilt worden ist. Da dies über dem Höchstmaß der Jugendstrafe liegt, nehme ich an, er wurde bereits nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Was ich gut finde, was aber nicht selbstverständlich ist, also freu dich wenigstens dadrüber.
Bleibt die immer wieder diskutierte Frage, wann ein Embryo beginnt, ein Mensch zu sein. Wo willst du die Grenze ziehen, wann ist ein Fötus Mensch, und wann noch Fötus? Ich denke es ist jedem klar, dass eine werdende Mutter das natürlich anders sieht als Wissenschaft und Ethikkommisionen. Per Öffentlichkeitsdruck eine Gesetzesänderung erzwingen zu wollen, nur um das Strafmaß den eigenen Rachegelüsten anzupassen, wird allerdings der falsche Weg sein. |
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Komisch, wenn es um Genforschung geht, ist es ja so schlimm wenn mit den Eizellen gearbeitet wird!
Aber eine Mutter die im siebten Monat schwanger ist und sowas passiert, dann ist es auf einmal kein Mord mehr weil das Kind noch nicht geboren ist? Da läuft doch irgendwas falsch?? http://www.wikipedia.de/ , http://www.google.de/, http://www.stupidedia.org und diese Seite beantworten euch 99,9999999% aller eurer Fragen! Ist es eigentlich ein Zeichen von Intelligenz, Fragen in einem anonymen Renommee zu stellen?? --> Zu meinem Avatar: Natürlich im Dualsystem! <-- Übrings: Ich bewerte NICHT anonym! NIEMALS! |
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#5 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Einmal im Jahr? Einmal in fünf Jahren? Einmal in zehn Jahren? Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, da kann man nun leider Gottes nicht alle Varianten aller Verbrechen "gerecht" bestrafen. gruss kelle! Zitat:
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#6 (permalink) | |
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nicht mehr nett
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Zitat:
Es ist immer noch eine Gratwanderung. Wie will man da urteilen, wenn sich seit Jahrzehnten darüber keiner klar geworden ist und keine genaue Definition für alle zufriedenstellend getroffen wurde? Der Täter wurde bestraft. Ob man das als Betroffener gerecht und die Strafe als ausreichend empfindet, sei dahin gestellt. Immerhin sind es 13 Jahre. ![]() In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen. |
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#7 (permalink) |
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Unter Wolverines Kralle
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Ich glaube nicht daran das es deswegen ein Gesetzes änderung gibt,denn vor dem gestz bleibt es wieterhin Schwangerschaftsabbruch und auch wenn es geändert werden sollte (was ich nicht glaube)..Wir es die Kinder leider nicht mehr Lebendig machen
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Lächeln ist die charmanteste Art,
die Zähne zu zeigen....! |
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#8 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich frag mich aber auch wie verantwortungslos die Mutter sein muss. Allein schon aus der Formulierung des Textes, dass der Täter ausgerastet sei, da dessen Familie etc vom Kind fern gehalten werden sollte, lässt die Schlussfolgerung zu, dass die betroffene Person sich einen Partner ausgesucht hat, der nicht gerade das beste Umfeld zu sein scheint.
Das ist ja das Problem heute, es scheint "in" und "trendy" zu sein als junge Frau sich mit den größten Assis einzulassen und am Ende sind die daraus resultierenden Kinder die leittragenden. Sieht man ja schon öfters in den Medien, wie Junge Mütter um sich und ihre Kind angst haben müssen. Wenn Frau es mal wieder schick finden würde nicht den jenigen mit dem größten Vorstrafenregister anziehend zu finden, sondern den, der vielleicht "nett" ist, dann ginge es dieser Gesellschaft sicherlich wieder wesentlich besser. Und würde auch mehr helfen als neue Gesetze.
http://www.klamm.de/?weblog=129824
Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html |
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#9 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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Ihn gerecht bestrafen...hm was heißt das und was bringt das,
wäre die Höchsstrafe 15 Jahre gewesen anstatt 5 hätte ihn das wohl auch kaum von der Tat abgehalten einfach nur deshalb weil er in der Situation ganz sicher nicht an die möglichen Folgen gedacht hat der Fall bringt auch das Straftrecht nicht an seine Grenzen, er ist eindeutig einordbar und mit der Höchsstrafte von 5 Jahren versehen...klar 5 Jahre erscheint viel zu gering aber naja 5 Jahre Gefängnis ist für die Person erstmal doch heftig und schmeißt zweitens das ganze folgende Leben über den Haufen ....es mag nicht die "gerechte Strafe" sein aber ne wirklich geringe Strafe ist es auch nicht |
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#10 (permalink) | |||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Vielleicht sollte man sich vorher der Konsequenzen klar sein, was passieren kann, wenn Frau mit Mann schläft. Die Tat ist durch nichts zu rechtfertigen, der Egoismus der werdenden Mutter im Umgang mit dem ungeborenen Kind aber auch nicht. Zitat:
Mit was für Kruppzeug sollen wir uns denn dann auf einmal abgeben? Dann lieber Single ![]() gruss kelle! Zitat:
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich muss anscheinend erst einmal klar stellen, dass der Täter wirklich hart genug gestraft ist, es sind also keine Rachegefühle, die mich dazu bringen über unsere Gesetze nachzudenken.
@ Wannabe Entschuldige bitte, aber dein Posting finde ich völlig daneben. Wer hat denn irgendetwas von einem Assi gesagt??? Der Junge Marokkaner)wurde hier in Deutschland geboren, hat eine ordentliche Ausbildung gemacht, rauchte und trank nicht, zeigte gute Manieren. Was, bitteschön, lässt da im Vorfeld auf s etwas schließen? Als L. schwanger wurde, wollte er eine Abtreibung, sie entschloss sich für das Kind. Danach hat er sich von ihr getrennt. Erst nachdem sie umgezogen war und eine neue Wohnung für sich und das Baby hatte, kam er wieder an, aber da war das Vertrauen weg. An diesem Abend hatte er sie vor ihrem Haus abgepasst, wollte angeblich nur ein Gespräch, wollte Verantwortung übernehmen. Als er aber damit kam, dass das Kind nach dem Islam erzogen werden sollte und er es 5 Tage in der Woche zu seiner Familie nehmen wollte, lehnte L. das strikt ab. Seine Eltern wussten bis dahin noch nicht einmal etwas von der Schwangerschaft. Dann fuhr er mit ihr in ein abgelegnes Gelände und lies sie schwerst verletzt bewusstlos in der Kälte liegen. |
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#12 (permalink) | ||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat:
http://www.klamm.de/?weblog=129824
Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html |
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#13 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Das es die Männer in muslimisch geprägten Gesellschaften mit dem "Die Frau sein dem Manne untertan." etwas genauer nehmen als wir Deutschen, ist wohl ein Staatsgeheimnis.
Und dass denen Ihr Glaube etwas mehr bedeutet, als dass Christentum dem durchschnittlichen Deutschen, hab ich Dir bestimmt gerade zum ersten Mal verraten. Ich meine, die ganze Sache lief ja so, als würde ich ne Veganerin schwängern und mich in vier Jahren wundere, dass mein Sohn unter diversen Mangelerscheinungen leidet. gruss kelle! Zitat:
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#14 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wollt ihr nicht verstehen? Hier geht es um ein Baby, dessen Tötung als illegaler Schwangerschaftsabbruch gewertet werden muss, da das Gesetz nichts anderes zulässt.
Es ist doch wohl ein Unterschied, ob eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch will oder ob ihr das Kind gegen ihren Willen aus dem Bauch getreten wird. Mit dem $218 haben sich der Ethikrat und viele Wissenschaftler beschäftigt und im Prinzip muss das jede einzelne Frau für sich entscheiden und mit dieser Entscheidung klar kommen. |
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#15 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Das andere war eine Zusatzdiskussion zur Verantwortungslosigkeit in der heutigen Gesellschaft, passend zu solchen vorkommnissen.
http://www.klamm.de/?weblog=129824
Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html |
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