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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich habe in diesem Jahr geheiratet.
Meine Frau und Ich sind beide noch in Steuerklasse I , weil man uns gesagt hat, das Finanzamt würde uns beim Lohnsteuerjahresausgleich automatisch in die richtige Steuerklasse packen. Ist das richtig oder bin ich da einem Bock aufgesessen? Mfg und danke für Antworten. Geändert von Da_Sun (25.11.2008 um 12:35:50 Uhr) |
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#3 (permalink) |
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Benutzer
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Wir wurden gefragt, ob wir beide Steuerklasse 4 oder die Aufteilung Klasse 3 und 5 haben wollten. Und das wird dann auf der Lohnsteuerkarte eingetragen,... rückwirkend zum Hochzeitsdatum.
Da gibts im Netz auch ein paar Onlinerechner, die dir die optimale Aufteilung errechnen - je nach Einkommen von Dir und Deiner Frau. |
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#4 (permalink) |
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Quellcode-Schubser
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Aber den Standesbeamten dürften Lohnsteuerklassen eigentlich eher nicht interessieren
Das Finanzamt berechnet nach der Hochzeit automatisch Lohnsteuerklasse 4, soll eine andere verwendet werden, muss man schon selber aktiv werden. Sprich man muss mit den Lohnsteuerkarten, Ausweis, und beglaubigter Heiratsurkunde/bzw. Abschrift aus dem Famillienbuch zur Stadt-/Gemeindeverwaltung wie z.B das Rathaus gehen.
Jetzt komm doch erst mal näher, ich beiß doch nicht. Also nur da hin, wo’s gut tut.
(Stromberg) Geändert von Cosmoflamme (03.11.2008 um 20:35:02 Uhr) |
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Danke für eure Antworten, was fürmich einfach wichtig zu wissen war, ob man die Steuerklassen direkt selber hätte ändern müssen oder ob dann durch das Finanzamt rückwirkend die besten berechnet werden.
Aber ich habe doch dann zum 01.januar die möglichkeit wieder die klasse zu wechseln, oder? mfg |
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#6 (permalink) |
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PAUSIERT
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Ja, hast Du. Die Finanzämter ändern Steuerkarten ab 01.11. für die letzten zwei Monate des Jahres einfach nicht mehr, um Verwaltungsaufwand zu sparen. Im Jahresausgleich spielen die zahlen sowieso nur noch eine untergeordnete Rolle, wenn es um zwei Monate geht.
Gruss Marty |
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#7 (permalink) |
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Multitalent
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Genauer gesagt spielen die Steuerklassen bei der Berechnung der Einkommensteuer überhaupt keine Rolle.
Die Lohnsteuer wird dort als Vorauszahlung von dem zu leistenden Betrag abgezogen, aus welcher Steuerklasse sich die Höhe der Lohnsteuer dabei berechnet hatte ist vollkommen egal. |
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