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#4 (permalink) |
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Unter Wolverines Kralle
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Ich weis aus dem engeren freundeskreis,dass dann dem Kind das Geld zu steht
Alpha Tauri,Blögchen,Erweiterte Sig.,Klammlose günstig An-und Verkaufen,klick mich,klick PaidUniversum
Lächeln ist die charmanteste Art,
die Zähne zu zeigen....! |
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#6 (permalink) | |
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grafikdilettant
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Zitat:
Allerdings kann die Auszahlung an das Kind beantragt werden, sofern der Kindergeldanspruch weiter besteht und das Kind außerhalb des Elternhaushaltes lebt. Ansprechpartner und Antragsstelle ist die Familienkasse, welche man bei der örtlichen Agentur für Arbeit findet! Gruß Martin |
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#7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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bei mir in der bekannten kreis ist das auch grad. also
eltern getrennt kind ausgezoggen Mutter (wo das kind zuletzt war) bekommt das geld und gibt es den kind ich weis nicht ob es die helfen tut aber versuchen kann ich es ja einmal www.AddonShop24.de --- Deine Adresse für Exclusive Addons VWS1, VMS2, FWX & StandAlone |
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#8 (permalink) |
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Mod-Mami
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Können die, die hier behaupten, dass das Kind Anspruch auf das Kindergeld hat, das bitte auchh belegen?
Meines Wissens nach stimmt das nämlich nicht. Die Eltern können das Geld freiwillig weitergeben, müssen es aber nicht. Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken... ![]() |
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#9 (permalink) | |
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Multitalent
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Ich zitiere mal:
Zitat:
Edit: Da ein Beitrag freundlicherweise wegeditiert wurde ( Mit Erlangung der Volljährigkeit ist man zwar (zumindest rechtlich) erwachsen, aber immer noch biologisches Kind seiner Eltern. Also gibt es natürlich volljährige Kinder! Außerdem gibt es i.d.R. auch für volljährige Kinder noch "Kinder"geld, das heißt ja schließlich nicht plötzlich "Erwachsenen"geld. Geändert von joschilein (10.07.2008 um 18:20:22 Uhr) |
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#12 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 08.07.2006
Beiträge: 860
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war damals bereits ausgezogen und das Kindergeld konnte nur an meinen Vater überwiesen werden (da er ja auch Antragssteller war - man kann imho kein Kindergeld für sich selber beantragen), der hats mir dann weitergegeben. Soweit ich weiß hätte ichs von ihm einklagen können wenn ers mir nicht freiwillig überwiesen hätte, wurde mir damals so mitgeteilt, hätte ich aber nie gewollt.
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#13 (permalink) |
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grafikdilettant
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Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden
Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt. http://www.arbeitsagentur.de/nn_2653...lung.html#d1.2 Gruß Martin |
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#14 (permalink) |
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Neuer Benutzer
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Hi,
also ich lebe bei meinen Eltern und bin über 18. Ich hab das Kindergeld alleine beantragt und es wird auch auf mein Konto überwiesen. Die haben mir es auch rückwirkend gezahlt. Ich glaub 3 Jahre rückwirkend war das. Bei mir aber paar Monate. Adem |
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