Alt 09.07.2008, 12:57:28   #1 (permalink)
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ID: 72752
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towercrew69 wird schon bald berühmt werdentowercrew69 wird schon bald berühmt werden
Standard Wer hat anrecht auf Kindergeld?

Hallo,

wie schaut das aus.

Wer hat im folgendenen Fall Anrecht auf Kindergeld?

Das Kind hat eine eigene Wohnung und ist in der Ausbildung. Bekommen da die Eltern oder das Kind das Kindergeld?
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Alt 09.07.2008, 12:58:42   #2 (permalink)
~ Hello Nina ~
Benutzerbild von Shampoo

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Shampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende ZukunftShampoo hat eine strahlende Zukunft
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Mit eigener Wohnung bekommst du das Geld, was sollen auch deine Eltern damit!?
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Alt 09.07.2008, 13:00:21   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 72752
Lose-Remote

Reg: 04.05.2006
Beiträge: 114
towercrew69 wird schon bald berühmt werdentowercrew69 wird schon bald berühmt werden
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geht nicht um mich....aber egal.

naja weil ich bisher nur infos im internet gefunden habe, das die eltern das bekommen.

gibts es dazu irgendwo eine quelle?
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Alt 09.07.2008, 13:05:18   #4 (permalink)
Unter Wolverines Kralle
Benutzerbild von kleines-biest86

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kleines-biest86 kann auf vieles stolz seinkleines-biest86 kann auf vieles stolz seinkleines-biest86 kann auf vieles stolz seinkleines-biest86 kann auf vieles stolz seinkleines-biest86 kann auf vieles stolz seinkleines-biest86 kann auf vieles stolz seinkleines-biest86 kann auf vieles stolz seinkleines-biest86 kann auf vieles stolz seinkleines-biest86 kann auf vieles stolz seinkleines-biest86 kann auf vieles stolz sein
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Ich weis aus dem engeren freundeskreis,dass dann dem Kind das Geld zu steht
Alpha Tauri,Blögchen,Erweiterte Sig.,Klammlose günstig An-und Verkaufen,klick mich,klick PaidUniversum
Lächeln ist die charmanteste Art,
die Zähne zu zeigen....!
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Alt 09.07.2008, 18:29:17   #5 (permalink)
Sinnmaximierung

ID: 96572
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Kindergeld ist immer eine Leistung an die Erziehungsberechtigten

Sie sollten es zwar an das Kind weiterleiten wenn es ne eigene Wohnung hat und sich selbst versorgt, aber die Eltern sind es die erstmal das Recht drauf haben
Loshai ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2008, 20:23:25   #6 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

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Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
Kindergeld ist immer eine Leistung an die Erziehungsberechtigten

Sie sollten es zwar an das Kind weiterleiten wenn es ne eigene Wohnung hat und sich selbst versorgt, aber die Eltern sind es die erstmal das Recht drauf haben
Grundsätzlich richtig.

Allerdings kann die Auszahlung an das Kind beantragt werden, sofern der Kindergeldanspruch weiter besteht und das Kind außerhalb des Elternhaushaltes lebt. Ansprechpartner und Antragsstelle ist die Familienkasse, welche man bei der örtlichen Agentur für Arbeit findet!

Gruß

Martin
baffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2008, 20:44:14   #7 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Lach

ID: 293149
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Reg: 15.09.2007
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Lach ist einfach richtig nettLach ist einfach richtig nettLach ist einfach richtig nettLach ist einfach richtig nett
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bei mir in der bekannten kreis ist das auch grad. also

eltern getrennt
kind ausgezoggen
Mutter (wo das kind zuletzt war) bekommt das geld
und gibt es den kind

ich weis nicht ob es die helfen tut aber versuchen kann ich es ja einmal


www.AddonShop24.de --- Deine Adresse für Exclusive Addons VWS1, VMS2, FWX & StandAlone
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Alt 09.07.2008, 21:34:01   #8 (permalink)
Mod-Mami
Benutzerbild von Schnecke

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im Urlaub

Reg: 20.04.2006
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Schnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende Zukunft
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Können die, die hier behaupten, dass das Kind Anspruch auf das Kindergeld hat, das bitte auchh belegen?

Meines Wissens nach stimmt das nämlich nicht. Die Eltern können das Geld freiwillig weitergeben, müssen es aber nicht.

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
Schnecke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2008, 21:37:11   #9 (permalink)
Multitalent
Benutzerbild von joschilein

ID: 9301
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joschilein eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 05.05.2006
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joschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehenjoschilein genießt hohes Ansehen
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Ich zitiere mal:
Zitat:
Zitat von § 64 EStG - Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
(1) Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt.
(2) 1Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. 2Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. 3Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das Vormundschaftsgericht auf Antrag den Berechtigten. 4Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. 5Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt von Eltern und Großeltern, so wird das Kindergeld vorrangig einem Elternteil gezahlt; es wird an einen Großelternteil gezahlt, wenn der Elternteil gegenüber der zuständigen Stelle auf seinen Vorrang schriftlich verzichtet hat.
(3) 1Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält das Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt. 3Werden gleich hohe Unterhaltsrenten gezahlt oder zahlt keiner der Berechtigten dem Kind Unterhalt, so bestimmen die Berechtigten untereinander, wer das Kindergeld erhalten soll. 4Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Von einem direkten Anspruch für das jeweilige Kind habe ich bisher nichts gehört. Denkbar wäre es aber, wenn das Kind ein volljähriger Waise ist. Ich kann mich aber auch irren..

Edit: Da ein Beitrag freundlicherweise wegeditiert wurde ():
Mit Erlangung der Volljährigkeit ist man zwar (zumindest rechtlich) erwachsen, aber immer noch biologisches Kind seiner Eltern. Also gibt es natürlich volljährige Kinder! Außerdem gibt es i.d.R. auch für volljährige Kinder noch "Kinder"geld, das heißt ja schließlich nicht plötzlich "Erwachsenen"geld.


Heute schon gepixelt

Geändert von joschilein (10.07.2008 um 18:20:22 Uhr)
joschilein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2008, 22:04:28   #10 (permalink)
Schuck

ID: 230768
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Reg: 10.07.2006
Beiträge: 22.472
Karlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes AnsehenKarlsruhe genießt hohes Ansehen
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was ist unterhaltsrente?

also ich würde mein kindergeld bekommen, ich wohne bei meinen "ex-pflegeeltern", doch da ich alg bekomme, wird mir das abgezogen
Karlsruhe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2008, 12:22:55   #11 (permalink)
Globetrotter
Benutzerbild von NewFrontier

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Bei mir ist es ebenfalls so. Das Geld geht aber an meine Eltern (die es dann anlegen).
Eine direkte Auszahlung an mich war nicht möglich.
NewFrontier ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2008, 13:40:54   #12 (permalink)
abgemeldet

Reg: 08.07.2006
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Herm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende ZukunftHerm hat eine strahlende Zukunft
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war damals bereits ausgezogen und das Kindergeld konnte nur an meinen Vater überwiesen werden (da er ja auch Antragssteller war - man kann imho kein Kindergeld für sich selber beantragen), der hats mir dann weitergegeben. Soweit ich weiß hätte ichs von ihm einklagen können wenn ers mir nicht freiwillig überwiesen hätte, wurde mir damals so mitgeteilt, hätte ich aber nie gewollt.
Herm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2008, 18:52:28   #13 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

ID: 268589
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Reg: 25.12.2006
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Zitat:
Zitat von Hairman Beitrag anzeigen
man kann imho kein Kindergeld für sich selber beantragen
Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden

Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_2653...lung.html#d1.2

Gruß

Martin
baffi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2008, 01:14:20   #14 (permalink)
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ID: 24121
Lose-Remote

Reg: 16.11.2006
Beiträge: 14
Adem
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Hi,

also ich lebe bei meinen Eltern und bin über 18.
Ich hab das Kindergeld alleine beantragt und es wird auch auf mein Konto überwiesen.
Die haben mir es auch rückwirkend gezahlt. Ich glaub 3 Jahre rückwirkend war das. Bei mir aber paar Monate.

Adem
Adem ist offline   Mit Zitat antworten
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