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#1 (permalink) |
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Werd-mein-Ref.de
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Weiss jemand aus dieser illustren Runde vielleicht, welches Alter erforderlich ist, um eine normale Domain zu registrieren (also aus juristischer Sicht)? 12, 14, 16 oder 18 Jahre??
Bekommen tut man ja an jeder Ecke Domains und Space..aber ab wann darf man als Person eine Domain registrieren und wenn ja mit welchen Vorbehalten? ..müssen die Erziehungsberechtigten in solchen Fällen bei Minderjährigen mit im Impressum stehen..???? Wieschen Werd-mein-Ref.de ![]() Ich möchte meine Webseite/Domain Werd-mein-Ref.de abgeben. Preis: 8 Mrd. Lose - Einzelheiten gern via Pn. |
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#2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn man sich eine Domain registriert ist das so wie ein Vertrag. Und solche Verträge darf man erst ab 18 abschließen. Aber mit der Erlaubnis der Eltern geht das auch schon ab 16.
Allerdings weiß ich nicht, ob das so richtig ist, ich meine ich hätte da sowas im Hinterkopf. Ich bin auch mal gespannt, was andere dazu sagen. |
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#3 (permalink) | |
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Loseverleiher
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Zitat:
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#4 (permalink) | |
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alias Echnaton
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Mal kurz bei der DENIC die FAQs durchsucht:
Zitat:
Eine Altersgrenze von 16 Jahren, wie meine Vorposter schreiben, kann ich nicht sehen. Vielleicht möchte ja einer von ihnen die entsprechenden §§ zitieren. Die Impressumspflicht ist ein Kapitel für sich. Seit kurzem wird sie ja in § 5 TMG geregelt, aber diese Neuregelung hat wohl alles verschlimmbessert. Aber eine Pflicht bei Minderjährigen, den Erziehungsberechtigten anzugeben, kann ich nicht daraus ersehen.
"transversalis teleport" sprach der Magier und war fort
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#5 (permalink) |
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Werd-mein-Ref.de
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Danke für eure Antworten...
Im Prinzip war mir das auch schon klar... aber woran erkenne ich, das z.Bsp. ein Minderjähriger eine Domain inne hat?? Müsste der dann seine Eltern mit im Impressum einfügen?? Werd-mein-Ref.de ![]() Ich möchte meine Webseite/Domain Werd-mein-Ref.de abgeben. Preis: 8 Mrd. Lose - Einzelheiten gern via Pn. |
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#6 (permalink) | |
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Gesperrt
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Ich war bisher der Meinung, dass man geschäftsfähig, d.h. in der Regel 18 Jahre sein muss, konnte aber bei den Bedingungen der denic nichts (mehr?) dazu finden.
Da aber eine Domainregistrierung auch ein Dauerschuldverhältnis ist, da spielt die relativ geringe Höhe eine untergeordnete Rolle, wäre so ein Vertrag schwebend unwirksam. De facto ist es aber so, dass die denic nichts überprüft. @transversalis thanks, haben die ja gut versteckt. Also doch: Geschäftsfähig und zwar IMHO unbeschränkt. Rechtsfähig ist man bereits bei der Geburt. Zitat:
Manchmal hilft es, einfach mal nach der Person zu suchen. Geändert von Columbus (13.04.2009 um 19:50:50 Uhr) |
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