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#1 (permalink) |
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LoseFan.de
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Hallo,
ich habe eine Kostenfrage: Mein Onkel ist letzten Donnerstag gestorben und er soll nun verbrannt und beigesetzt werden. Folgendes findet nun statt: Seine Leiche wird durch ein Bestattungsinstitut in das von uns 60 km entfernte Duisburg gefahren, dort verbrannt (vermutlich im Sarg?!) wieder in einer Urne nach Emmerich zurückgefahren und dann beigesetzt. Seine Ehefrau hat kein Geld (Hartz 4) - und dann wären noch 2 Söhne (einer in Arbeit, der andere in Ausbildung). Die Erbfolge ist mir zwar klar, aber es gibt nur Schulden. Meine Frage deshalb: Was kostet das Ganze ungefähr mit oder ohne Trauerfeier? Und wie sieht es mit der Kostentragung aus? Ich habe meine Tante und Ihren Söhnen die Ausschlagung als Erbe beim zuständigem Amtsgericht empfohlen. Doch was ist, wenn man die "Musik" davor bestellt hat? Bitte helft mir mal! Grüße Stonebroke |
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#2 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Da die Musik ja nicht von Deinem toten Onkel bestellt wurde, muss der zahlen, der bestellt hat.
Wie es mit Kostenübernahme im Falle von Hartz IV Empfängern aussieht, keine Ahnung, kann aber gut sein, dass der arbeitende Sohn die größte Arschkarte gezogen hat. gruss kelle! Zitat:
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#3 (permalink) |
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Benutzer
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Unabhängig von der Musik ist der "Erbe" mitunter auch dann zur Zahlung der Beerdigung im Ganzen verpflichtet, wenn er ausschlägt.
Nach landesrechtlichen Bestimmungen (öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht) sind Angehörige verpflichtet, den Verstorbenen ordnungsgemäß zu bestatten, dabei ist egal, ob die Erbe sind oder nicht. Die Reihenfolge dabei ist Ehegatte, dann volljährige Kinder, dann Eltern, dann Geschwister. Also muss die Tante vorrangig die Beerdigung zahlen. Das Amt gibt wohl auch was dazu. Mein Vater ist vor 1 Woche gestorben und meine Eltern sind auch Hartz4, und soweit ich mich erinnere, hat meine Ma gemeint, dass das Amt was zahlt. Wegen der Kosten frag doch am besten in einem Institut. Mein Opa hat 5000 EUR gekostet, der hatte aber alles (Trauerfeier in Kirche, Urnengrab, Bläserkapelle und alles, was man sonst noch haben kann). Was ich jetzt so von meinem Vater weiß, ist dass z.B. der Redner (nichtkirchlich) allein 180 EUR haben will.
Wer rot popelt, sollte wenigstens den Schneid haben, es namentlich zu tun.
Geändert von Mondschein6 (06.01.2008 um 09:45:17 Uhr) Grund: noch was eingefallen |
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#4 (permalink) |
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Mausi´s "Zicke"
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Du kannst beim zuständigen Sozialamt (Ordnungsamt) Bestattungskostenbeihilfe beantragen. Da musst du bzw. deine Familie zwar die Einnahmen und die Ersparnisse (genau wie bei ALG 2) offenlegen, aber wenn ihr dann unter einer bestimmten Grenze seit (was sicher der Fall sein wird), bekommt ihr Beihilfe, entweder komplett oder anteilig.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt! Will der spielen? Nein, der beißt nur.
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