|
|
#1 (permalink) |
|
KlammLose.NET
|
Hallo,
ich habe vor über 2 Jahren eine defekte Massageliege erhalten, diese wurde neu zugeschickt und die Alte sollte abgeholt werden. Dies ist bis heute nicht passiert. Nun meien Frage. Gehört dann irgendwann die Ware mir oder nicht?
Ich mache ab sofort eine Klamm-Sommerpause. Ab dem 01.10.2012 bin ich wieder wie gewohnt erreichbar. euer ruebi Also bitte nicht wundern das "gesperrt" da steht das war ein Wunsch von mir.
|
|
|
|
| Gesponsorte Links |
|
|
#4 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
Soweit ich weiß gehört die dir. Wenn ich jetzt grad meine schlauen Bücher finden würde, könnte ich das auch sicher bestätigen und die passenden § posten.
Ich würde mich sicher nirgends melden oder mich um einen Versand kümmern. Das ist nicht deine Arbeit. |
|
|
|
|
|
#6 (permalink) |
|
Scripteshop24.de
|
ich weiß, dass es einen § über falsch geschickte Ware gibt, wenn dort nichts bestellt wurde ... denn diese brauchst du nicht zurückschicken
wie es nun hier aussieht, keine Ahnung ... aber ganz ehrlich, du hast deine heile bekommen, schreib denen eine Mail, dass du die defekte nun raus stellst in den Garten oder so, ist ja deren Problem, und beim nächsten Sperrmüll in der Straße mit weg ... |
|
|
|
|
|
#7 (permalink) |
|
Benutzer
|
Soweit ich mich erinnern kann gehen "fremde" Dinge wie in deinem Fall die ja dann dir nicht zusteht sondern dem rechtmäßigen Besitzer erst nach 10 Jahren in dein Eigentum über. Ich mein sowas im Kopf zu haben. Aber ich würde mir persönlich selber keinen Kopf machen,ich glaub nicht das die jetzt noch kommen werden.
|
|
|
|
|
|
#8 (permalink) |
|
Böhser Onkel
|
Wo genau nimmst du den Verfall von Eigentumsrechten her? Den gibt es nämlich meines Wissens nicht. Rein rechtlich gehört die Liege dem Eigentümer, ganz egal wer wie lange Besitzer einer Ware ist und aus welchem Grund.
Rein logisch kümmert sich da keiner mehr drum. Evtl. mal Firma anrufen (hätte ich schon viel früher gemacht). Wenn die sich dann immer noch nicht drum kümmern, denen eben ankündigen, dass das Ding weggeworfen wird. Damit bist du auf der sicheren Seite! PlaciD |
|
|
|
|
|
#9 (permalink) | |
|
Scripteshop24.de
|
Zitat:
woher hast du das? zB wenn du etwas im Fundbüro abgibst, kannst du es nach 6 Monaten da abholen, sofern sich keiner gemeldet hat ansonsten gilt hier wohl eher in diesem Fall die Verjährungsfrist für die Dienstleistung der Abholung, das wären dann 3 Jahre, ab dem 01.Jan des Folgejahres der eigentlichen Abholung ... |
|
|
|
|
|
|
#10 (permalink) |
|
ohne Vertrauen
|
Es gibt doch auch eine Verjährung der Zahlschuld. Weiß nicht wie es aktuell ist, nach 2 oder 3 Jahren muß man doch auch nciht mehr Zahlen, sofern keine Mahnungen etc. gekommen sind...
Wird sicherlich das gleiche sein wie mit dem abholen. .DE 1. Jahr 3,95€, 2.Jahr oder Tranfer nur 2,95€! +2 Backlinks je Domain! ab 20 Domains+3 BL/Domain, ab 50 Domains+4BL/Domain! Angebot mit Backlink (Preise sind dauerhaft gültig!) bis 31.5.2012!! Weitere Preise auf Anfrage -> PN an Mich |
|
|
|
|
|
#11 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
der verfall des eigentums liegt in der zeit.
es gibt ein warenhandelsgesetz oder bestimmungen, so genau kann ich mich an die bezeichnung nicht mehr erinnern, jedenfalls kannst du in gewissen faellen, schon nach 3 monaten dein eigentumsrecht, bei nicht abgeholten sachen verlieren. aber das variiert, je nach sachlage. niemand ist verpflichtet, gegenstaede ueber einen gewissen zeitraum hinweg, zur abholung bereit zu halten. siehst du in jeder reinigung an der wand, in jeder werkstatt an der wand usw., nach einer festgelegten zeit, gehen diese sachen in das eigentums und verwertungsrecht des verwahrers ueber. peter |
|
|
|
|
|
#12 (permalink) |
|
PAUSIERT
|
Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Annahmeverzug (§293 und §372 BGB). Erklärt z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug Dort stehen auch die Möglichkeiten, die Du als Gläubiger hast. Du könntest die Liege also nach Fristsetzung und Androhung öffentlich versteigern lassen. Der Erlös steht dem Nichtabholer zu, natürlich abzüglich der Kosten. Lagerkosten, die Du nachweisen kannst, werden auch erstattet.
Einfach entsorgen darfst Du die Liege nicht, Dein Eigentum ist sie auch nicht. Das wird sie auch nie. Marty |
|
|
|
|
|
#13 (permalink) | |
|
ohne Vertrauen
|
Zitat:
Ist die Frage ob dieser Falll auch damit abgedeckt ist!? .DE 1. Jahr 3,95€, 2.Jahr oder Tranfer nur 2,95€! +2 Backlinks je Domain! ab 20 Domains+3 BL/Domain, ab 50 Domains+4BL/Domain! Angebot mit Backlink (Preise sind dauerhaft gültig!) bis 31.5.2012!! Weitere Preise auf Anfrage -> PN an Mich |
|
|
|
|
|
|
#14 (permalink) | |
|
PAUSIERT
|
Zitat:
Marty |
|
|
|
|
![]() |
| Gesponsorte Links |
| Anzeige |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ware verkauft,Geld erhalten aber Käufer behauptet keine Ware! | paddelfisch | Das wahre Leben | 22 | 24.09.2008 13:04:29 |
| (V)Player sieht genau soaus wie der ipod ist aber keiner!!!(8GB) | ksboy18 | Kleinanzeigen | 5 | 14.10.2007 00:07:47 |
| Bin neu und bei keiner Spielseite aber geh auch nur zu einer | marksparadies | Lose4Refs (erledigt) | 11 | 21.07.2007 17:25:14 |
| [PHP] chmod 0600 sollte aber 0644 sein | faxemichel | Programmierung | 2 | 28.10.2006 20:10:54 |