Alt 06.04.2007, 17:25:45   #1 (permalink)
KlammLose.NET

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Reg: 24.04.2006
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ruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehenruebi genießt hohes Ansehen
Frage Ware sollte geholt werden aber keiner kam. Nun meins?

Hallo,

ich habe vor über 2 Jahren eine defekte Massageliege erhalten,
diese wurde neu zugeschickt und die Alte sollte abgeholt werden.

Dies ist bis heute nicht passiert.
Nun meien Frage.

Gehört dann irgendwann die Ware mir oder nicht?
Ich mache ab sofort eine Klamm-Sommerpause. Ab dem 01.10.2012 bin ich wieder wie gewohnt erreichbar. euer ruebi Also bitte nicht wundern das "gesperrt" da steht das war ein Wunsch von mir.
ruebi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.04.2007, 17:38:50   #2 (permalink)
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ID: 279040
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MaxY eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 17.03.2007
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MaxY ist ein sehr geschätzter MenschMaxY ist ein sehr geschätzter MenschMaxY ist ein sehr geschätzter Mensch
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Ich würde sagen nein..

Und da sie ja eh defekt ist..
~~ Auf Wiedersehen KlammUnity ~~
Bin am studieren, werde vllt. ab und an mal reinschauen.
War ne echt lustige Zeit hier
MaxY
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Alt 06.04.2007, 18:51:58   #3 (permalink)
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ID: 197112
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chris0457 eine Nachricht über ICQ schicken chris0457 eine Nachricht über MSN schicken
Reg: 25.04.2006
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chris0457
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Rechtlich gibt es da glaub ich kein "Verfallsdatum" oder ähnliches.
Melde dich doch bei denen nochmal die das Abholen sollten.
chris0457 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2007, 02:54:59   #4 (permalink)
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Benutzerbild von Champ2000

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Soweit ich weiß gehört die dir. Wenn ich jetzt grad meine schlauen Bücher finden würde, könnte ich das auch sicher bestätigen und die passenden § posten. Naja, wenn bis morgen keiner was genaues gepostet hat, such ich mal.
Ich würde mich sicher nirgends melden oder mich um einen Versand kümmern. Das ist nicht deine Arbeit.

Champ2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2007, 03:21:59   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von PeterLV

ID: 52879
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PeterLV ist ein wunderbarer AnblickPeterLV ist ein wunderbarer AnblickPeterLV ist ein wunderbarer AnblickPeterLV ist ein wunderbarer AnblickPeterLV ist ein wunderbarer AnblickPeterLV ist ein wunderbarer AnblickPeterLV ist ein wunderbarer Anblick
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ich,

wuerde denen eine rechnung schicken :-)

lagerkosten fuer 2 jahre.

aber sie ist definitiv deine.

gruss

peter
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Alt 07.04.2007, 06:55:35   #6 (permalink)
Scripteshop24.de
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ich weiß, dass es einen § über falsch geschickte Ware gibt, wenn dort nichts bestellt wurde ... denn diese brauchst du nicht zurückschicken

wie es nun hier aussieht, keine Ahnung ... aber ganz ehrlich, du hast deine heile bekommen, schreib denen eine Mail, dass du die defekte nun raus stellst in den Garten oder so, ist ja deren Problem, und beim nächsten Sperrmüll in der Straße mit weg ...
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Alt 07.04.2007, 07:31:32   #7 (permalink)
Benutzer

ID: 382002
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Reg: 22.10.2006
Beiträge: 67
FBI2k1 wird schon bald berühmt werden
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Soweit ich mich erinnern kann gehen "fremde" Dinge wie in deinem Fall die ja dann dir nicht zusteht sondern dem rechtmäßigen Besitzer erst nach 10 Jahren in dein Eigentum über. Ich mein sowas im Kopf zu haben. Aber ich würde mir persönlich selber keinen Kopf machen,ich glaub nicht das die jetzt noch kommen werden.
FBI2k1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2007, 08:23:02   #8 (permalink)
Böhser Onkel
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ID: 55555
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Reg: 11.02.2007
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PlaciD kann auf vieles stolz seinPlaciD kann auf vieles stolz seinPlaciD kann auf vieles stolz seinPlaciD kann auf vieles stolz seinPlaciD kann auf vieles stolz seinPlaciD kann auf vieles stolz seinPlaciD kann auf vieles stolz seinPlaciD kann auf vieles stolz seinPlaciD kann auf vieles stolz seinPlaciD kann auf vieles stolz sein
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Zitat:
Zitat von PeterLV Beitrag anzeigen
aber sie ist definitiv deine
Wo genau nimmst du den Verfall von Eigentumsrechten her? Den gibt es nämlich meines Wissens nicht. Rein rechtlich gehört die Liege dem Eigentümer, ganz egal wer wie lange Besitzer einer Ware ist und aus welchem Grund.

Rein logisch kümmert sich da keiner mehr drum. Evtl. mal Firma anrufen (hätte ich schon viel früher gemacht). Wenn die sich dann immer noch nicht drum kümmern, denen eben ankündigen, dass das Ding weggeworfen wird. Damit bist du auf der sicheren Seite!

PlaciD
If you ask a question, you should never be afraid to hear the answer!
---
I hear an unholy noise!
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Alt 07.04.2007, 08:30:46   #9 (permalink)
Scripteshop24.de
Benutzerbild von wittis-web.de

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Zitat:
Zitat von FBI2k1 Beitrag anzeigen
Soweit ich mich erinnern kann gehen "fremde" Dinge wie in deinem Fall die ja dann dir nicht zusteht sondern dem rechtmäßigen Besitzer erst nach 10 Jahren in dein Eigentum über. Ich mein sowas im Kopf zu haben. Aber ich würde mir persönlich selber keinen Kopf machen,ich glaub nicht das die jetzt noch kommen werden.

woher hast du das?

zB wenn du etwas im Fundbüro abgibst, kannst du es nach 6 Monaten da abholen, sofern sich keiner gemeldet hat

ansonsten gilt hier wohl eher in diesem Fall die Verjährungsfrist für die Dienstleistung der Abholung, das wären dann 3 Jahre, ab dem 01.Jan des Folgejahres der eigentlichen Abholung ...
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Alt 07.04.2007, 08:35:39   #10 (permalink)
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Es gibt doch auch eine Verjährung der Zahlschuld. Weiß nicht wie es aktuell ist, nach 2 oder 3 Jahren muß man doch auch nciht mehr Zahlen, sofern keine Mahnungen etc. gekommen sind...

Wird sicherlich das gleiche sein wie mit dem abholen.
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Alt 07.04.2007, 08:36:44   #11 (permalink)
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der verfall des eigentums liegt in der zeit.

es gibt ein warenhandelsgesetz oder bestimmungen, so genau kann ich mich an die bezeichnung nicht mehr erinnern, jedenfalls kannst du in gewissen faellen, schon nach 3 monaten dein eigentumsrecht, bei nicht abgeholten sachen verlieren. aber das variiert, je nach sachlage.

niemand ist verpflichtet, gegenstaede ueber einen gewissen zeitraum hinweg, zur abholung bereit zu halten. siehst du in jeder reinigung an der wand, in jeder werkstatt an der wand usw., nach einer festgelegten zeit, gehen diese sachen in das eigentums und verwertungsrecht des verwahrers ueber.

peter
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Alt 08.04.2007, 11:11:46   #12 (permalink)
PAUSIERT
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Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Annahmeverzug (§293 und §372 BGB). Erklärt z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Annahmeverzug Dort stehen auch die Möglichkeiten, die Du als Gläubiger hast. Du könntest die Liege also nach Fristsetzung und Androhung öffentlich versteigern lassen. Der Erlös steht dem Nichtabholer zu, natürlich abzüglich der Kosten. Lagerkosten, die Du nachweisen kannst, werden auch erstattet.

Einfach entsorgen darfst Du die Liege nicht, Dein Eigentum ist sie auch nicht. Das wird sie auch nie.

Marty
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Alt 08.04.2007, 11:40:53   #13 (permalink)
ohne Vertrauen
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Zitat:
Nicht hinterlegungsfähige Waren kann der Verkäufer öffentlich versteigern lassen, nachdem er dem Käufer die Versteigerung angedroht hat. Ort und Zeit der Versteigerung müssen dem Käufer ebenfalls mitgeteilt werden.
Die Frage ist, was das Gericht hierzu sagt, weil er ja der "Käufer" ist und nicht der Verkäufer des Gegenstandes, der Verkäufer sollte die Ware ja wieder abholen.

Ist die Frage ob dieser Falll auch damit abgedeckt ist!?
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Alt 09.04.2007, 13:37:18   #14 (permalink)
PAUSIERT
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Zitat:
Zitat von Bububoomt Beitrag anzeigen
Die Frage ist, was das Gericht hierzu sagt, weil er ja der "Käufer" ist und nicht der Verkäufer des Gegenstandes, der Verkäufer sollte die Ware ja wieder abholen.

Ist die Frage ob dieser Falll auch damit abgedeckt ist!?
Ja, ist es. Es geht dabei um jede Art von Schuldverhältnis.

Marty
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Alt 10.04.2007, 21:00:48   #15 (permalink)
Antifa!

ID: 132788
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Reg: 29.04.2006
Beiträge: 1.539
bestof bestof bestof bestof bestof bestof bestof
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Du kannst das Ding weg werfen.
Wir sind gegen Nazis! * Wir sind kriminell! * Wir sind arbeitslos!
Mach auch du bei uns mit! * Join your local Antifa
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