Alt 30.12.2009, 18:51:54   #1 (permalink)
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Standard Waffenrecht...

Moin,

kennt sich jemand genauer mit dem aktuellen Waffengesetz bzgl. Messern aus?

Meine Oma hat mir heute zwei Relikte von meinem Opa gezeigt, wo ich zumindest bei einem gefühlt Probleme vermuten würde, wenn ich dass irgendwie durch die Gegend fahren sollte...

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 30.12.2009, 18:57:20   #2 (permalink)
Zirkelpopler
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Hi,
habe gerade dieses Thema gefunden.
Vielleicht hilft dir ja das weiter...

Ich würde dir aber im Zweifel raten, noch morgen schnell zu deiner örtlichen Polizeistelle zu fahren und dich erkundigen - morgen ist der letzte Stichtag (Wortspiel ).

Grüße!
umweltpolizeisb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.12.2009, 19:16:46   #3 (permalink)
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Puh, Glück gehabt.

Es sind keine verbotenen Messer dabei.

Beide dürften zwar den Einstufungen als Waffe genügen, aber das ist zum Glück nicht so wild, wie ich dachte.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
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Alt 30.12.2009, 22:52:12   #4 (permalink)
Pastafari
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hmm, d.h. mein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge und mein Springmesser, Klinge seitlich aus dem Griff heraus springend, unter 8,5 cm und nicht beidseitig geschliffen, darf ich zwar besitzen, aber letzendlich nicht benutzen? Geschweige denn in den Wald mitnehmen?
aessitt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2009, 02:01:38   #5 (permalink)
Made in Italy
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Seidenspinner befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du darfst es mitnehmen bzw. transportieren, aber nicht führen. Wenn Du im Wald damit etwas schneiden oder schnitzen willst , ist es ja nicht notwendig, dass du es innerhalb weniger Sekunden griffbereit hast (also führst). Wer ein Messer führt, hat üblicherweise andere Dinge damit vor .... ich denke Mal, das ist der Hintergrund der Unterscheidung.
Bei allen merkwürdigen "Dachbodenfunden" von Waffen, Messern oder ähnlichem rate ich dringend, diese möglicherweise verbotenen Gegenstände umgehend bei der örtlichen Waffenrechtsbehörde prüfen zu lassen. Die nächstgelegene Polizeidienststelle ist natürlich auch eine Möglichkeit; nach meiner Erfahrung ist man dort aber auch oft überfordert und verweist an die Waffenrechtsbehörde.
Bei Waffen, deren Ladezustand unklar ist bzw. älteren, verrosteten Waffen sollte man sofort die Polizei verständigen oder jemanden, der mit dem Umgang vertraut ist ( Jäger, Sportschütze u.ä.). Dies gilt insbesondere für Kurzwaffen.
Seidenspinner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2009, 11:43:22   #6 (permalink)
R1150 GS Fahrer
Benutzerbild von (Bier)Kelle

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Zitat:
Zitat von Seidenspinner Beitrag anzeigen
Bei allen merkwürdigen "Dachbodenfunden" von Waffen, Messern oder ähnlichem rate ich dringend, diese möglicherweise verbotenen Gegenstände umgehend bei der örtlichen Waffenrechtsbehörde prüfen zu lassen. Die nächstgelegene Polizeidienststelle ist natürlich auch eine Möglichkeit; nach meiner Erfahrung ist man dort aber auch oft überfordert und verweist an die Waffenrechtsbehörde.
Naja, mit solchen Aussagen wäre ich arg vorsichtig...

Mit einem Gerät, wo man ohne besondere Infos nicht weiß, ob es eine Waffe ist, welchen Status das Ding hat, wie man es transportiert, zu der Polizei zu gehen, da kann man sich diverse Anzeigen einhandeln...

Oder wie bei dem einen Messer was ich habe, das ist waffenrechtlich zulässig, aber allein schon das öffentliche Tragen der Scheide würde mir ne Anklage wegen Zeigen verfassungswidriger Symbole einbringen.

Wer unter den Voraussetzungen damit zu ner Polizeidienststelle geht, der muss schon mit nem Klammerbeutel gepudert worden sein...

Herbestellen ja, hinlaufen - niemals.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 31.12.2009, 13:13:04   #7 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 370256
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Reg: 30.12.2009
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Badon befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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nun ja soweit ich weis darf man ihn schon transportieren aber nicht grifbereit haben

also in tasche oder auto im gepäck
Badon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2009, 13:26:20   #8 (permalink)
Sinnmaximierung

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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Naja, mit solchen Aussagen wäre ich arg vorsichtig...

Mit einem Gerät, wo man ohne besondere Infos nicht weiß, ob es eine Waffe ist, welchen Status das Ding hat, wie man es transportiert, zu der Polizei zu gehen, da kann man sich diverse Anzeigen einhandeln...
ööh geht es um ein Messer oder ne Sprengladung die jeden Moment los gehen kann ?

Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Oder wie bei dem einen Messer was ich habe, das ist waffenrechtlich zulässig, aber allein schon das öffentliche Tragen der Scheide würde mir ne Anklage wegen Zeigen verfassungswidriger Symbole einbringen.
das kann man auch einpacken

Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Wer unter den Voraussetzungen damit zu ner Polizeidienststelle geht, der muss schon mit nem Klammerbeutel gepudert worden sein...
Herbestellen ja, hinlaufen - niemals.
wegen nem Messer herbestellen ? nur weil da nen Hakenkreuz drauf ist ? ich wüßte jetzt schon gern wie dieses "Messer" aussieht das Dich auf solche Ideen bringt

Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2009, 13:47:05   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
ööh geht es um ein Messer oder ne Sprengladung die jeden Moment los gehen kann ?
Bei mir um nen Messer...
Es wurde dann aber allgemein von Waffenfunden gesprochen...

Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
das kann man auch einpacken
Ja, und bei zu ordentlich eingepackt ist es dann Waffenschmuggel... *ggg*

Zitat:
Zitat von Loshai Beitrag anzeigen
wegen nem Messer herbestellen ? nur weil da nen Hakenkreuz drauf ist ? ich wüßte jetzt schon gern wie dieses "Messer" aussieht das Dich auf solche Ideen bringt
Ich bestelle keinen irgendwo hin, weil ich mich soweit belesen habe, dass Messer mit einer festen Klinge besessen werden dürfen, aber ab einer bestimmten Länge nicht mitgeführt werden dürfen.

Nur für den Fall, wenn ich was klären müsste, dann...

Link zu dem Teil gibts via PN, der würde sonst bestimmt rausfliegen, und ich gleich mit

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
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Alt 01.01.2010, 01:54:45   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von (Bier)Kelle Beitrag anzeigen
Oder wie bei dem einen Messer was ich habe, das ist waffenrechtlich zulässig, aber allein schon das öffentliche Tragen der Scheide würde mir ne Anklage wegen Zeigen verfassungswidriger Symbole einbringen.
Du kannst es entfernen oder überkleben, wenn Du es in der Öffentlichkeit herzeigen willst. Ein Hakenkreuz allein ist noch kein Grund ein historisches Stück zu zerstören.
Es gibt dazu gewisse gesetzliche Regelungen, die ich aber gerade nicht parat habe.

Kleine Messer sind als Waffen übrigens ungeeignet, außer sie sind an etwas längeren Stöcken angebracht.
-

Geändert von DocTrax (01.01.2010 um 02:00:38 Uhr)
DocTrax ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2010, 05:59:05   #11 (permalink)
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Naja, mit solchen Aussagen wäre ich arg vorsichtig...

Mit einem Gerät, wo man ohne besondere Infos nicht weiß, ob es eine Waffe ist, welchen Status das Ding hat, wie man es transportiert, zu der Polizei zu gehen, da kann man sich diverse Anzeigen einhandeln...

Oder wie bei dem einen Messer was ich habe, das ist waffenrechtlich zulässig, aber allein schon das öffentliche Tragen der Scheide würde mir ne Anklage wegen Zeigen verfassungswidriger Symbole einbringen.

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gruss kelle!
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: natürlich gilt immer äusserste Vorsicht bei Waffen, wenn man sich nicht damit auskennt. Es ist aber auf jeden Fall ratsam, einen Fund sofort zu melden und wenn man sich nicht auskennt, fachkundige Hilfe zu holen. Wenn z.B. vor 10 Jahren der Opa gestorben ist, der Jäger oder Sportschütze war und durch Zufall dann in der Wohnung Waffen gefunden werden, hat man mit Sicherheit wesentlich mehr Ärger am Hals .... womöglich noch ungesichert im Schlafzimmer auf dem Nachttisch , wo Kinder spielen (alles schon vorgekommen).

Ich erzähl das nicht einfach so aus dem Bauch raus; ich hab 5 Jahre bei der Polizeiverwaltung/Waffenrecht gearbeitet.
Mein Chef ist damals in Zweifelsfällen immer persönlich rausgefahren; die Polizei nicht immer. Aber das mag bei jeder Behörde unterschiedlich sein .
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