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#1 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Moin,
kennt sich jemand genauer mit dem aktuellen Waffengesetz bzgl. Messern aus? Meine Oma hat mir heute zwei Relikte von meinem Opa gezeigt, wo ich zumindest bei einem gefühlt Probleme vermuten würde, wenn ich dass irgendwie durch die Gegend fahren sollte... gruss kelle! Zitat:
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#2 (permalink) |
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Zirkelpopler
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Hi,
habe gerade dieses Thema gefunden. Vielleicht hilft dir ja das weiter... Ich würde dir aber im Zweifel raten, noch morgen schnell zu deiner örtlichen Polizeistelle zu fahren und dich erkundigen - morgen ist der letzte Stichtag (Wortspiel Grüße! |
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#3 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Puh, Glück gehabt.
Es sind keine verbotenen Messer dabei. Beide dürften zwar den Einstufungen als Waffe genügen, aber das ist zum Glück nicht so wild, wie ich dachte. gruss kelle! Zitat:
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#4 (permalink) |
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Pastafari
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hmm, d.h. mein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge und mein Springmesser, Klinge seitlich aus dem Griff heraus springend, unter 8,5 cm und nicht beidseitig geschliffen, darf ich zwar besitzen, aber letzendlich nicht benutzen? Geschweige denn in den Wald mitnehmen?
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#5 (permalink) |
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Made in Italy
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Du darfst es mitnehmen bzw. transportieren, aber nicht führen. Wenn Du im Wald damit etwas schneiden oder schnitzen willst , ist es ja nicht notwendig, dass du es innerhalb weniger Sekunden griffbereit hast (also führst). Wer ein Messer führt, hat üblicherweise andere Dinge damit vor .... ich denke Mal, das ist der Hintergrund der Unterscheidung.
Bei allen merkwürdigen "Dachbodenfunden" von Waffen, Messern oder ähnlichem rate ich dringend, diese möglicherweise verbotenen Gegenstände umgehend bei der örtlichen Waffenrechtsbehörde prüfen zu lassen. Die nächstgelegene Polizeidienststelle ist natürlich auch eine Möglichkeit; nach meiner Erfahrung ist man dort aber auch oft überfordert und verweist an die Waffenrechtsbehörde. Bei Waffen, deren Ladezustand unklar ist bzw. älteren, verrosteten Waffen sollte man sofort die Polizei verständigen oder jemanden, der mit dem Umgang vertraut ist ( Jäger, Sportschütze u.ä.). Dies gilt insbesondere für Kurzwaffen. |
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#6 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Mit einem Gerät, wo man ohne besondere Infos nicht weiß, ob es eine Waffe ist, welchen Status das Ding hat, wie man es transportiert, zu der Polizei zu gehen, da kann man sich diverse Anzeigen einhandeln... Oder wie bei dem einen Messer was ich habe, das ist waffenrechtlich zulässig, aber allein schon das öffentliche Tragen der Scheide würde mir ne Anklage wegen Zeigen verfassungswidriger Symbole einbringen. Wer unter den Voraussetzungen damit zu ner Polizeidienststelle geht, der muss schon mit nem Klammerbeutel gepudert worden sein... Herbestellen ja, hinlaufen - niemals. gruss kelle! Zitat:
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#8 (permalink) | |||
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Sinnmaximierung
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#9 (permalink) | |||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Es wurde dann aber allgemein von Waffenfunden gesprochen... Ja, und bei zu ordentlich eingepackt ist es dann Waffenschmuggel... *ggg* Zitat:
Nur für den Fall, wenn ich was klären müsste, dann... Link zu dem Teil gibts via PN, der würde sonst bestimmt rausfliegen, und ich gleich mit ![]() gruss kelle! Zitat:
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#10 (permalink) | |
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Erfahrener GNUtzer
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Zitat:
Es gibt dazu gewisse gesetzliche Regelungen, die ich aber gerade nicht parat habe. Kleine Messer sind als Waffen übrigens ungeeignet, außer sie sind an etwas längeren Stöcken angebracht.
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Geändert von DocTrax (01.01.2010 um 02:00:38 Uhr) |
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#11 (permalink) | |
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Made in Italy
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Zitat:
Ich erzähl das nicht einfach so aus dem Bauch raus; ich hab 5 Jahre bei der Polizeiverwaltung/Waffenrecht gearbeitet. Mein Chef ist damals in Zweifelsfällen immer persönlich rausgefahren; die Polizei nicht immer. Aber das mag bei jeder Behörde unterschiedlich sein . |
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