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#1 (permalink) | |
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R.I.P. Tobi
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Bin gerade nach Hause gekommen und sehe im Briefkasten einen Brief für mich, von meiner Krankenversicherung. Dazu muss man sagen, dass ich vor ca. einer Woche in die PKV gewechselt bin... als der Kerl von der Versicherung bei uns war, haben wir uns auch über eine Rentenversicherung unterhalten bzw. er hat mir ein Angebot unterbreitet. Habe mir das Angebot angeschaut, aber wollte das zuerst noch von einem bekannten prüfen lassen bevor ich die RV noch abschließe.
Habe das dem Versicherungskerl auch so gesagt und er meinte dann, dass das kein Problem wäre. Er würde mir vorschlagen, dass ich den Vertrag schon einmal unter Vorbehalt unterschreibe und er ihn zu Hause nur aufhebt, und erst an die Zentrale schickt wenn ich mein okay gebe bzw. das abgeklärt hätte. (man muss dazu sagen, dass er ca 50-60km bis zu uns fährt, und das so natürlich Zeit spart). War ich natürlich erst skeptisch und wollte nicht unterschreiben. Nachdem er mir dann noch mehrmals zugesichert hat, dass er es garantiert nicht wegschickt bevor er das okay von mir hat, habe ich es dann doch unterschrieben. Naja, also kam ich eben nach Hause und rechnete mit den Vertragsunterlagen zur PKV hab den Brief aufgemacht und war überrascht, als ich folgendes gelesen habe: Zitat:
Meine anfängliche skepsis war also doch nicht so verkehrt, das weiß ich jetzt wenigstens fürs nächste mal. Aktuell frage ich mich nur, was ich da noch machen kann. |
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#6 (permalink) |
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Board-Psychose
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Fakt ist: Du hast den Antrag unterschrieben. Mehr als kündigen kannst du jetzt nicht mehr machen.
Das allerdings wird den Versicherungs-Fuzzi gewaltig ärgern, weil er dann das meiste seiner Abschluß-Provision wieder zurückzahlen muß, bzw. für die RV gar nicht erst kriegt. edit @ Loshai: Wenn der erste Beitrag schon bezahlt ist, nutzt das auch nix mehr. |
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#7 (permalink) | |
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R.I.P. Tobi
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Zitat:
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#8 (permalink) |
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Sinnmaximierung
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How to "falsch abgeschlossende Versicherung richtig wiederrufen"
http://www.expli.de/anleitung/falsch...derrufen-2576/ darin steht auch das auch wenn gezahlt wurde zurückgezahlt werden muss (bis auf die Zeit bis zum Widerruf natürlich ) |
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#10 (permalink) |
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Neuer Benutzer
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Also das normale verfahren im Falle einer Rentenversicherung ist eigentlich, dass due erst einen Antrag auf ein Angebot unterschriebst, und dann die Unterlagen zugesendet bekommst, und gleichzeitig ein schreiben, dass du unterschreiben musst, wenn du die Versicherung haben willst. Es sei denn, du hast bei dem Antrag gleich eine sogenante Verzichtserklärung unterschrieben. Diese sagt, dass die versicherung sofort "scharf" geschaltet wird. Davon müsstest du auch eine Durchschrift haben. Schau dir also nochmal genau an, was du alles zugesendet bekommen hast, und was du unterschrieben hast. Ausserdem hast du wie schon geschrieben ein 14 tägiges Wiederufsrecht. Im schlimmsten Fall kannst du die Versicherung auch beitragsfrei stellen.
MfG Zordrag |
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#11 (permalink) |
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ist Papa
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Wie kann man eigentlich - sorry - so doof sein?
Wenns geht, dann widerrufen, ansonsten kündigen. Sollte ja bei maximal einem Monatsbeitrag nicht so sehr weh tun. Siehs als Lehrgeld. Den Versicherungsfuzzi würde ich auch wechseln. Darf man mal fragen, bei welcher Gesellschaft du die PKV abgeschlossen hast? Wenn du nämlich wechseln möchtest, kann ich dir die Barmenia und/oder die DeBeKa ans Herz legen.
Bin zur Zeit nur sehr sporadisch online...
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#12 (permalink) | |
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R.I.P. Tobi
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So das ganze hat sich nun nach einem Anruf geklärt. Also er hatte wohl den Antrag seiner Kollegin gegeben, jedoch nur zum überprüfen. Die Kollegin hat den Antrag dann jedoch versehentlich an die Zentrale geschickt wo alles seinen Weg nahm.
Bin nun so mit ihm verblieben: Die Rentenversicherung bleibt erst einmal bestehen, ich lasse den Vertrag von einem Bekannten prüfen und melde mich dann bei meinem Versicherungsvertreter. Entweder kündige ich dann den Vertrag (monatlich kündbar) in dem Fall erhalte ich den am 1. März fälligen Beitrag komplett zurück. Sollte mein Bekannter nichts finden, was gegen die Versicherung spricht bleibt der Vertrag einfach bestehen. Als Entschädigung für das ganze möchte er mir sogar noch den ersten Monatsbeitrag aus seiner Tasche zahlen Zitat:
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#13 (permalink) | |
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zeitw. Abwesend
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Zitat:
Dein Bekannter, sollte sich nicht all zu viel Zeit lassen, damit Du im Zweifelsfall immer noch widerrufen kannst. |
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#14 (permalink) | ||
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R.I.P. Tobi
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Zitat:
Zitat:
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#15 (permalink) | |
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ist Papa
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Zitat:
Was deinen Kumpel betrifft: Ist das ein freier Versicherungsmakler? Oder was erhoffst du dir davon?
Bin zur Zeit nur sehr sporadisch online...
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