von Tschechien nach Deutschland

takeit

New member
ID: 470751
L
27 Juli 2015
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Hallo,

also ich ich bin zurzeit wohnhaft in Tschechien und auch dort geboren. Dies ist zurzeit nur meine Meldeadresse bei meinen Eltern da ich gerne nach Deutschland ziehen möchte.

Ich würde dann gerne ein Gewerbe in Deutschland anmelden.
Die Produktion sowie den Vertrieb findet auch nur dann in Deutschland statt.

Was brauch ich alles für Papiere für die Anmeldung? Als EU Bürger kann ich dann einfach zum örtlichen normalen Einwohnermeldeamt gehen und meinen Wohnsitzt in DE ohne irgendwas anmelden so wie ein deutscher?

Wie schaut es mit den Versicherungen (Krankenverischerung) aus? Kann ich dann einfach eine Privatversicherung abschließen ohne Probleme?

Ich würde dann auch gerne ein Auto hier in Deutschland kaufen. Kann ich das dann ohne Probleme auf mich bei meiner deutschen Wohnadresse dann zulassen und anmelden? Oder muss ich das dann in .CZ bei meiner Adresse bei meinen Eltern anmelden?

Brauche ich für die Wohnungsanmeldung zusätzliche Dokumente? Auch für Bankkonten und Versicherungen oder reicht dann einfach eine Meldebescheinigung? Da ich auch gerne dann hier ein Geschäftskonto eröffnen möchte für mein Gewerbe.

Muss ich die Adresse als Haupt oder Nebenwohnsitzt angeben? Und wird das auch dan zu den Tschechischen Behörden zugesendet das ich jetzt in .DE wohne?

Wird die Adresse dann auf meinen Tschechischen ID geändert oder bleibt der Hauptwohnsitzt dann in Tschechien udn ich bekomme eineMeldebescheinigung und mit der kann ich dann alles machen?

Brauche ich dann noch andere bescheinidugngen wie Arbeitserlaubnis oder fällt dies als eu bürger weg?

Muss ich zum ausländischen Meldeamt gehen ? oder einfach zu einem normalen für deutsche?


Danke schonma für eure Hilfe


Beste Grüße aus Prag
 
Danke Schonmal für diese Info. Ich benöte aber noch weiter Informationen. Kennt sich noch jemand aus?
 
Gründerlexikon schrieb:
Rechtliche Rahmenbedingungen gibt es hierzulande viele. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ausländer in Deutschland ein Gewerbe gründen wollen. Generell gilt, dass eine Niederlassungsfreiheit, sowie eine Gewerbefreiheit für alle Personen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gilt. Das heißt, jeder darf in allen Mitgliedsstaaten ein Gewerbe gründen und es besteht im jeweiligen Aufenthaltsstaat ein Freizügigkeitsrecht. [...]

ie können überall ein Gewerbe anmelden und selbstständig tätig werden. Allerdings müssen auch diese Personenkreise [Ausländer der EU] sämtliche Zugangsvoraussetzungen für ein bestimmtes Gewerbe erfüllen, sofern solche Voraussetzungen gegeben sind.

Eine wichtige Bedingung ist, dass sie die geplante Tätigkeit auch tatsächlich ausüben können. Dafür müssen sie sowohl Sprachkenntnisse, als auch ein tragfähiges Konzept vorlegen können.
Ausführlicher hier die Seite der IHK.

Anstelle einer PKV würde ich eher mal einen Blick auf die Europäische Krankenversicherung werfen. Ist vermutlich billiger, allenfalls aber eine Alternative.

Ja, die Meldebescheinigung ist in Deutschland am Anfang auf jeden Fall das wichtigste Dokument, das Du aber immer mal wieder brauchen wirst. Am besten gleich nach Erhalt laminieren und sicher weg heften.

Wenn Du ein Auto auf Deinen Namen kaufst und zulässt, dann wird es auch auf Deine Meldeadresse eingetragen.

Was Deine ID-card angeht, kenne ich die tschechischen Gesetze nicht. Wenn man als Deutscher im Ausland lebt, ist die ID-card wertlos, man braucht den Reisepass. Ich gehe mal davon aus, dass Du Deine ID-card einfach behältst, aber das weiß wohl nur Dein örtliches Amt.

Du gehst zum deutschen Meldeamt.

Mehr kann ich Dir leider nicht sagen, aber da werden Dir die örtlichen Behörden und Botschaften mehr Auskunft geben können.

Beachte aber, dass sich unter Umständen einige Regelungen verschärft haben mögen, weil vor allem Rumänen damit massiv Schindluder getrieben haben. Es kann also sein, dass Dein Konzept zur Gewerbeanmeldung sehr eingehend geprüft wird. Aber ich weiß es nicht, ob sich dahingehend was geändert hat.

Hoffe, ich konnte Dir etwas helfen :)
 
Vielen Dnak für deine Antwort. Das hat Hauptsächlich meine Fragen beantragen. Vielen Dank dafür :)

Es wird ein Kleingewerbe von Rauchbedarf. Soweit ich wieß unterliegt es sonst keiner weiteren Vorschriften oder Zulassungen.

LG