Alt 12.10.2009, 22:11:00   #1 (permalink)
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Standard vom Autohändler arglistig getäuscht worden

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Hallo,

folgendes ist passiert.

Am 19.06.2009 wurde bei einem Händler ein Auto mit einem Kilometerstand
von 13 600 Km gekauft.
Auf Kaufvertrag steht ausgeschrieben auch diese Kilometerangabe.

Am Wochenende hat der Freund der Käuferin das Auto das Auto sich genau angeschaut und so einige Schalter ausprobiert und schwupps, waren auf dem Zähler plötzlich 8000 km mehr.
Das Autohaus hat den Kilometerzähler mit Absicht auf *Meilen* umgestellt, was so gar nicht auffällt.

Beide waren heute beim Autohändler und er wusste sofort warum beide gekommen sind. Er hat Ihnen einen Satz Winterreifen als Ausgleich geben wollen.

Aber sie fühlen sich hintergangen und möchten vom Kauf zurücktreten.

Sie sind ja arglistig getäuscht worden und haben für das Auto zu viel bezahlt. Besteht die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten?

Der Händler meinte, er nimmt das Auto nicht zurück.


Kennt sich jemand damit aus ???


Novi

Geändert von Novembergirl (14.10.2009 um 21:41:09 Uhr)
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Alt 12.10.2009, 22:17:08   #2 (permalink)
Leo
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Nach §434 BGB liegt ein Sachmangel vor. Du kannst nach §437 BGB weiter vorgehen. Interessante Paragraphen für dich 433 BGB fortfolgende.

Einfach mal mit nen paar Paragraphen wedeln, ansonsten zum Anwalt gehen. Da er nicht nachbessern kann, kannst du vom Kauf zurücktreten.


Keine Rechtsberatung, just my 2 Cents.
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Alt 13.10.2009, 08:06:37   #3 (permalink)
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Moin,

also ich würd sagen das ist eindeutig Betrug, von dem er auch wusste!
Sofort Anzeige erstatten. Wenn ihr es nicht macht, wird er den nächsten Kunden genau so versuchen übers Ohr zu hauen.
Solche Leute gehören vor Gericht, mit einer ordentlichen Geldstrafe oder sogar mehr.
Wer weiß, was noch nicht an dem Wagen stimmt. Nachher geht was bei 200Km/h flöten und dann seit ihr die, die es ausbaden dürfen (oder der nächste Kunde, der den Betrug / Fehler nicht erkennt)!

Gruß
Schruppi

http://www.wikipedia.de/ , http://www.google.de/, http://www.stupidedia.org
und diese Seite beantworten euch 99,9999999% aller eurer Fragen!
Ist es eigentlich ein Zeichen von Intelligenz, Fragen in einem anonymen Renommee zu stellen??
--> Zu meinem Avatar: Natürlich im Dualsystem! <--
Übrings: Ich bewerte NICHT anonym! NIEMALS!
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Alt 13.10.2009, 08:53:27   #4 (permalink)
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ich denke mal, wenn es hart auf hart kommt, wird der Händler vor Gericht, sollte es soweit gehen nicht verlieren, denn es ist kein Sachmängel.
Das einzige was ihm angelastet werden kann,ist lediglich, das er die Km nicht richtig ausgeschrieben hat.Ein Sachmängel ist dies aber nicht.
Bei 13000 Km bzw. Meilen ist das Fahrzeug immernoch genauso Jung und hat genauso wenig geleistet als wenn er 8000 km mehr auf dem Tacho hat.
Ich an der Stelle hätte dankend den Satz Winterreifen dafür genommen und hätte mich drüber gefreut.

Sollte es vor Gericht gehen, wird der Händler sagen, das er nicht wusste, das man den Tacho von KM auf Meilen umstellen kann und das er im besten Wissen und Gewissen den Tachostand aufgeschrieben hat.
An euch wird es dann sein, es zu beweisen, das er es gewusst hat.

Was mir aber nicht in den Kopf will, was macht den Wagen auf einmal so schlecht, das man den absolut nicht mehr will?
Die geringe Mehrleistung kann es bei einem fast Neuwagen ja nicht sein!
mfg Toomi

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Alt 13.10.2009, 09:04:59   #5 (permalink)
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Hallo?
Geringe mehrleistung?
Statt 13k auf mal 21 k kilometer ist schon einiger unterschied, schon im preis denke locker im Tausender bereich.(Sind ja schließlich 60% mehr)

nun, da die zu zweit waren, haben die auch gute Chancen, er hats ja zugegeben.

Es ist sehrwohl ein Sachmangel, denn es ist nicht das geliefert worden, was vereinbart war!

Ich würde auch eine Anzeige stellen, wenn er es nicht zurücknimmt. Der verkäufer kann sich auch nicht rausreden mit "hat er nicht gewußt, war ein versehen". Sowas muß er wissen.
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Alt 13.10.2009, 09:29:11   #6 (permalink)
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Hmmm... Also ich finde es lustig wie schnell hier das Wort "Betrug" fällt und wie subjektiv doch Recht eingeschätzt wird.

Wer sagt, oder besser, wie wollt ihr beweisen, daß der Händler davon gewusst hat oder gar vorsätzlich den Tacho auf Meilen gestellt hat?

Ich kenne ehrlich gesagt auch kein Auto, bei dem man den Tacho per einfachem Knopfdruck vom km auf Meilen umgestellt werden kann...

Das soll jetzt nicht heissen, das der Kaufvertrag deswegen nicht anfechtbar wäre, aber ich wäre vorsichtig mit vorschnellen Äusserungen wie "Absicht", "Arglist" oder "Betrug", denn das müsste man vor Gericht beweisen.

Gruß Aru
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Alt 13.10.2009, 10:12:54   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
Das soll jetzt nicht heissen, das der Kaufvertrag deswegen nicht anfechtbar wäre, aber ich wäre vorsichtig mit vorschnellen Äusserungen wie "Absicht", "Arglist" oder "Betrug", denn das müsste man vor Gericht beweisen.
Gruß Aru
Man muss es nicht zwingend beweisen. Ein ausreichend begründeter Verdacht und ein eindeutiges Motiv dafür reichen bei den meisten Richtern auch dafür aus, dass diese den Verbraucherschutz sehr konsequent auslegen. Und dies ist auch vernünftig. Der Händler ist schliesslich Profi und es ist davon auszugehen, dass ihm dieser Umstand auch bekannt war. Andernfalls wäre sicher eine Diskussion entstanden, ob dies überhaupt im bereich des möglichen liegt.

Ich gehe auch davon aus, dass der Händler es versucht hat und diesesmal nicht durchgekommen ist. Täuschungsabsichten sind ihm sehr sicher zu unterstellen und der Kauf ganz sicher anzufechten und rückabzuwickeln. Eine Nachbesserung ist schliesslich nicht möglich, es sei denn er bietet an in einer Fachwerkstatt eine ganze Reihe an Verschleißteilen auszuwechseln.
Definition of Stress: The confusion created when one's mind overrides the body's desire to beat the living shit out of some assholewho desperately needs it.
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Alt 13.10.2009, 10:35:38   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von tripleeight Beitrag anzeigen
Täuschungsabsichten sind ihm sehr sicher zu unterstellen und der Kauf ganz sicher anzufechten und rückabzuwickeln.
Die Täuschungsabsicht ist aber keine Voraussetzung dafür.

Es wird klar eine zugesicherte Eigenschaft (km-Stand im Kaufvertrag) nicht erfüllt, deshalb ist der Vertrag anfechtbar. Dabei spielt es erstmal keine Rolle ob es Absicht oder Versehen war. Als Händler steht er da so oder so für grade.

Wenn du allerdings Arglist oder gar Betrug unterstellst müsstest du eben das beweisen und das ist u.U. nicht so einfach. Im Zweifelsfall schiebt er den Fehler auf jemand anderes...

Gruß Aru
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Alt 13.10.2009, 11:00:13   #9 (permalink)
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Meiner Meinung nach macht es im Kaufpreis kaum etwas aus ob der Wagen 13000 oder 21000 gelaufen ist, aber das kann man ja im Inet schnell rausfinden.
Ich möchte gerne wissen wo der Knopf zum umstellen von Meile auf Kilometer ist.....
Und im übrigen, vielleicht hat der Händler garnicht gewußt das der Zähler auf Meilen steht.....und somit kann von Betrug (was ich eh übertreiben finde) nicht die Rede sein. Am Ende muß er haften, so oder so.
Also such lieber das Gespräch um diese Dinge zu klären und prüfe ob du bei einem Unterschied von 8000 Kilometern tatsächlich zuviel bezahlt hast. Wenn dem so ist kannst du den Vertrag anfechten. Wenn nicht dann hast du einen Satz Winterreifen verschenkt.

Avachanger Lilly Herzblatt von Der_Tiger ist


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Alt 13.10.2009, 11:01:53   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Toomi Beitrag anzeigen
ich denke mal, wenn es hart auf hart kommt, wird der Händler vor Gericht, sollte es soweit gehen nicht verlieren, denn es ist kein Sachmängel.
Sicher ist es ein Mangel. Es entspricht nicht der Beschaffenheit, die im Vertrag vereinbart ist.
Da Nachbesserung ausfällt bleibt nur Preisnachlass oder Rückabwicklung. Und die Wahl, was man möchte, hat der Kunde, nicht der Händler.

Marty
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Alt 13.10.2009, 11:17:52   #11 (permalink)
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Lachen würde ich, wenn das Ding vorm Gericht landet, und der Händler nen Kaufvertrag für das Auto vorlegt, was er ja mal gekauft hat, und da schon 13.000 Kilometer drin standen...

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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(Bier)Kelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2009, 11:34:15   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Arusiek Beitrag anzeigen
Wer sagt, oder besser, wie wollt ihr beweisen, daß der Händler davon gewusst hat oder gar vorsätzlich den Tacho auf Meilen gestellt hat?

Gruß Aru
Das ist genau der Knackpunkt.Auch wenn die zu zweit gewesen sind, können die ihm keine Arglistige Täuschung, Vorsatz oder noch schlimmer Betrug beweisen.

Das der Kaufvertrag anfechtbar ist, steht ausser Frage. Nur wenn er sich weigert, kann es nur vor Gericht gehen.
mfg Toomi


Geändert von DragonLilly (13.10.2009 um 18:53:40 Uhr) Grund: der ander Text gehört hier nicht hin
Toomi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2009, 13:04:55   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von DragonLilly Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach macht es im Kaufpreis kaum etwas aus ob der Wagen 13000 oder 21000 gelaufen ist, aber das kann man ja im Inet schnell rausfinden.
würd mich interessieren wieviel Unterschied es z.B: auf der Schwackeliste nun tatsächlich ausmacht......sind aber auf jeden Fall einige 100er



Zitat:
Zitat von DragonLilly Beitrag anzeigen
und somit kann von Betrug (was ich eh übertreiben finde) nicht die Rede sein. Am Ende muß er haften, so oder so.
find ich auch übertrieben das gleich so hinzustellen auch wenn es relativ nahe liegt....mir persönlich würde ne angemessende Ausgleichzahlung am meisten zusagen wenn das Auto ansonsten gefällt- dann ist es mir auch nicht mehr wichtig ob es nun Absicht oder Versehen war
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2009, 13:20:55   #14 (permalink)
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Zitat:
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naja daraus schließe ich das es absicht war. Oder ist es ihm hinterher eingefallen, Ups?
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Alt 13.10.2009, 13:22:15   #15 (permalink)
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Meine Freundin hatte mal sowas ähnliches.
Sie hatte sich einen Gebrauchtwagen bei nem Händler gekauft. Dieser hatte den Tachostand anhand des TÜV-Berichtes(Kopie) angegeben.
Da er den Wagen erst ein paar Tage zuvor selber angekauft hatte, hatte er noch nicht das Original TÜV Gutachten.
Als er dieses dann bekam, hat er es an meine Freundin weitergeleitet. Nach kurzer Prüfung, war auch eine Differenz im Kilometerstand festzustellen.

Meine Freundin ist dann zum Anwalt und hat sich mit dem Händler geeinigt. Dieser musste Ihr dann ein paar Hundert Euro zurückzahlen.
Da der Händler aber selber getäuscht wurde (gefälschtes TÜV Gutachten) hat er sich das Geld vom ursprünglichen Verkäufer zurück geholt (nehme ich mal an, wenn nicht = selbst schuld ).

Leider weiß ich nicht mehr, wie groß der Unterschied bei Tachostand war, aber es war, meines Wissens nach, weniger als in diesem Fall. Und der tatsächliche Tachostand lag auf jeden Fall über 100.000 km. Also stehen deine Chancen nicht schlecht, dass deine Freundin da noch ne nette Rückzahlung bekommen kann oder den Wagen halt zurückgeben kann.
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