Vertragsrecht, Nachbesserung etc.

(Bier)Kelle

BackRoad Fahrer
ID: 1297
L
28 April 2006
6.829
507
Hallo zusammen,

mir ist sinngemäß folgendes bekannt:
Kauft man eine Sache, die während der Nutzung in der Garantiezeit Probleme macht bzw. Fehler aufweist, hat man nach dreimaliger Nachbesserung seitens des Händlers ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
Die Ware geht an den Händler, die Kohle an den Kunden.

Wie sieht es aber bei Reparaturleistungen aus?

Konkretes Beispiel:
Mein Motorrad hatte letztes Jahr ne Macke.
Zur Werkstatt, die analysiert gemacht getan, eine Reparatur vorgeschlagen, die für mich als Kunden sinnig klang.
Reparatur durchgeführt.
Vier Wochen später trat das gleiche Problem wieder auf.
Hin zur Werkstatt, analysiert gemacht getan, geschraubt, Maschine zurückbekommen.
Dann war erstmal Ruhe, dann kam der gleiche Fehler wieder.
Hin zur Werkstatt, analysiert gemacht getan, gelötet, Maschine zurückbekommen.
Nach der Winterpause trat der gleiche Fehler wieder auf.
Hin zur Werkstatt, hatte eh einen Termin, Kontrolle der Elewktrik vereinbart, Maschine zurückbekommen.
Und naja, was soll ich sagen, der Fehler ist immer noch existent.

Kann ich jetzt parallel zu dem Kaufbeispiel eine komplette Rückerstattung des Reparaturpreises verlangen?
Die erste Reparatur wäre da dem Kauf gleichzusetzen, danach folgten drei Nachbesserungen.

Oder liegt hier grundlegend anderes Recht zu Grunde?

Ich weiß, Rechtsberatung ist im Internet nicht erlaubt, will ich auch gar nicht haben, mir würde schon die Auslkunft über die anzuwendenden Paragraphen reichen.

gruss kelle!
 
Konkretes Beispiel:
Mein Motorrad hatte letztes Jahr ne Macke.

Reparatur durchgeführt.
Vier Wochen später trat das gleiche Problem wieder auf.

Hin zur Werkstatt, analysiert gemacht getan, geschraubt, Maschine zurückbekommen.
Dann war erstmal Ruhe, dann kam der gleiche Fehler wieder.

Hin zur Werkstatt, analysiert gemacht getan, gelötet, Maschine zurückbekommen.
Nach der Winterpause trat der gleiche Fehler wieder auf.

Hin zur Werkstatt, hatte eh einen Termin, Kontrolle der Elewktrik vereinbart, Maschine zurückbekommen.
Und naja, was soll ich sagen, der Fehler ist immer noch existent.

Kann ich jetzt parallel zu dem Kaufbeispiel eine komplette Rückerstattung des Reparaturpreises verlangen?
Die erste Reparatur wäre da dem Kauf gleichzusetzen, danach folgten drei Nachbesserungen.
so wie du es beschreibst, ist da wohl keine Möglichkeit, den kompletten Preis zurückzubekommen ...

denn der Fehler ansich wurde ja behoben, so wie du schreibst ...
dass er dann später wieder auftrat, kann ja eine andere Ursache haben

jedenfalls hat die Werkstatt ihre Leistung erbracht und dich (zumindest für eine Weile) von diesem Fehler befreit, somit hat die Werkstatt auch das Recht auf die Entlohnung dafür

je nach Alter des Fahrzeugs würde ich da eher auf den Hersteller eingehen, da es ja scheinbar ein grundlegendes Problem des Produkts selbst ist
 
Hi,

wenn du wirklich von einem Fehler/Mangel beim Motorrad selbst ausgehst, sehe ich da auch eher den Hersteller in der Pflicht.

Bei der Reparatur handelt es sich ja nicht um einen Kaufvertrag, sondern eher einen Werkvertrag.
Nacherfüllung, Rücktritt oder sonstige Ansprüche müsste man im BGB nachlesen können.

Ich denke mal das die Sachlage nicht so einfach zu beweisen wäre. Der Fehler war ja behoben. Auch wenn nur für kurze Zeit.

MFG,
Smoky
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Reparatur ist in der Regel ein Werkvertrag. Du beauftragst die Werkstatt, einen Fehler zu finden und zu beheben. Die Werkstatt macht ja genau das. Sie sucht den Fehler und versucht ihn zu beheben. Und er war ja behoben.

Das er dann wieder auftaucht, könnte ein Mangel sein, dazu muss der Mangel aber schon bei Übergabe angelegt gewesen sein. Also: Kannst Du nachweisen, dass Du den Auftrag gegeben hast, einen bestimmten Fehler zu beheben und das bei Rückgabe nicht geschehen war, dann hast Du Rechte.

Die Werkstatt wird argumentieren, Du hast ihre Leistung als mangelfrei abgenommen, weil das Mofa fuhr und Du die Rechnung bezahlt hast.

Marty