Alt 03.05.2008, 13:12:01   #1 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Lose-Remote

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Standard Versicherung - Fallbeispiel

Hallo,
man nehme mal folgendes Fallbeispiel:

Das Versandhaus XY besitzt eine Handelsmarke nennen wir sie mal "ABC" nun verkauft das Versandhaus XY ein Heizkissen der Marke ABC - ABC stellt diese nicht her vertreibt diese jedoch unter dem Namen ABC - das Heizkissen verursacht einen Brand wobei jemand ums Leben kommt. Nach Beerdigung etc. schreibt man mal die Firma ABC an um zu Fragen ob es sich hierbei um einen Produktfehler handelt, diese leiten das ganze nun an Versandhaus XY weiter welche das widerrum an Ihre Versicherung weiterleiten nach einigem hin und her möchte die Versicherung nun das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft wissen um sich einen eigenen Eindruck des ganzen zu machen. Nach weiteren 2 Wochen bekommt man nun ein Schreiben in dem sinngemäß drinsteht:

- Versandhaus XY stellt diesen Artikel nicht her (deshalb ja auch ABC angeschrieben)
- Nicht erwiesen das das Heizkissen von der Firma kommt (Verpackung etc. liegt jedoch vor und das Heizkissen ist bei der STA deponiert)
- ein defekt des Heizkissen konnte bislang nicht festgestellt werden eine weitere Untersuchung wäre nötig.
- ... aus derzeitiger Sicht trifft unsere Versicherungsnehmerin XY daher keine Schuld.

Das seltsame an der Sache ist jedoch:
- in den Medien wurde von einem defekten Heizkissen geredet
- weitere Versicherungen z.B. Lebensversicherung, Brandversicherung haben festgestellt das das Heizkissen verantwortlich war und entsprechend Zahlungen geleistet.

Was soll man denn in so einem Fall noch tun? Nochmal Verpackung etc. alles einschicken und um Prüfung des Heizkissens bitten?

Wenn die sich dennoch weigern, gibt es da dann irgendwie eine Beschwerdestelle über Versicherungen oder so?

Gruß
Gremlin
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Alt 03.05.2008, 13:55:59   #2 (permalink)
Board-Diver

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Monsy eine Nachricht über ICQ schicken Monsy eine Nachricht über MSN schicken
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Liegt in der Natur der Versicherungen, dass diese möglichst nicht zahlen möchten. In diesem Beispiel würde sicher nur noch der Gang über Gutachter und dem Gericht weiterhelfen, die Versicherung doch noch zur Zahlung zu verklagen.
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Alt 03.05.2008, 14:04:11   #3 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Gutachter und Gericht ist aber wohl sehr kostspielig oder übernimmt das ggf. die RS (Arag)

Gruß
Gremlin
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Alt 03.05.2008, 18:07:09   #4 (permalink)
Mausi´s "Zicke"
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Es gibt eine allgemeine Schlichtungsstelle, wenn man Ärger mit Versicherungen hat. Die ist kostenlos und hat mir auch schon geholfen. Aber ob und inwieweit die nun bei einem solchen Fall helfen, weiß ich nicht.
Janz wichtig - Fresse halten angesagt!
Will der spielen? Nein, der beißt nur.
prachtie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2008, 18:12:02   #5 (permalink)
back to the roots
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birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
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Wenn andere Versicherungen festgestellt haben, daß das Heizkissen Verursacher des Brandes war, dann gibt es darüber ein Gutachten. Fordere es an und schick es an die andere Versicherung, die nicht zahlen will.

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2008, 18:35:07   #6 (permalink)
der echte Wolf

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Wolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer AnblickWolf ist ein wunderbarer Anblick
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Guten Abend

Falls du zum Zeitpunkt des Schadens Rechtsschutz versichert warst, frage da auf Kostenübernahme an. Wenn bereits festgestellt wurde, dass das Heizkissen Brandauslöser war - unsachgemäßer Gebrauch ausgeschlossen wurde, sehe ich eigentlich keine Probleme.

Ob jetzt der Vertrieb(Händler) oder der Hersteller haften muss, sorry das kann ich nicht beantworten. Deswegen Anwalt (bei bestehenden Rechtsschutz oder im Falle von Hartz4 (entsprechende Belege mitnehmen)) einschalten. Rechtsschutz Versicherung vermittelt dir gerne entsprechende Fachanwälte.

Viel Glück
Kalorien sind kleine Lebewesen, die nachts die Kleidung enger nähen....
Wolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2008, 18:51:26   #7 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Danke für eure Antworten, ich werde nun nun mal die anderen Versicherungen anschreiben und freundlich anfragen ob die deren Gutachten rausgeben und mich dann nochmal an die Versicherung wenden mit den Gutachten und noch paar Informationen wenn sie sich dann auch noch quer stellen werde ich wohl andere Wege gehen müssen.

Gruß
Gremlin
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Alt 12.05.2008, 16:26:15   #8 (permalink)
nicht verfügbar

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Wurde es in dem Fall nicht sogar durch die Feuerwehr/Polizei bestätigt/festgestellt, dass das Heizkissen den Brand verursacht hat? Ich meine zumidest, dass es so in den Nachrichten stand.
Dann haben die das doch auch in ihrem Bericht stehen oder nicht?

Und könntest du das dann nicht auch der Versicherung vorlegen?
Freesnooze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2008, 17:41:22   #9 (permalink)
R.I.P. Tobi
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Ja "nach ersten Erkenntnissen" die Versicherung meint aber das stände da nicht. Nunja habe die noch einmal angeschrieben mal schauen was dabei rumkommt.

Gruß
Gremlin
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Alt 12.05.2008, 17:53:34   #10 (permalink)
nicht verfügbar

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Zitat:
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Ja "nach ersten Erkenntnissen" die Versicherung meint aber das stände da nicht. Nunja habe die noch einmal angeschrieben mal schauen was dabei rumkommt.

Gruß
Gremlin
Ok, wünsche dir viel Glück!
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