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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 01.09.2008
Beiträge: 13
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Hallo,
erstmal die Sachlage: Ich habe momentan 2 Wohnungen, die Kündigung für meine alte Wohnung läuft, das Mietverhältnis dauert aber noch mindestens 2 Monate laut Kündigungsfrist. Am Wochenende rief meine alte Vermieterin meine Mutter an, sie sei in meiner Wohnung gewesen (angeblich sogar mit Anwalt, aber die Frau lügt gerne, das kann man so sagen), habe Fotos gemacht und stellte Forderungen (u.a. sollte ich meine (!!) Kleinküche wieder dort hinstellen, da sie sie ja angeblich gestellt hat). Diese Forderungen sollen hier aber nicht das Thema sein, diese teils lächerlichen Ansprüche soll sie mal vor Gericht durchboxen. Die Forderungen, auf die sie Recht hat (z.B. neu streichen, da ich eine grelle Wandfarbe hatte) werde ich natürlich erfüllen. Es geht mir vielmehr darum, dass sie die Wohnung ohne mein Beisein, meiner Kenntnissnahme und Erlaubnis betreten hat. Das ist klarer Hausfriedensbruch. (Deswegen glaube ich auch nicht, dass ein Anwalt anwesend war, sonst würde sie das nicht fröhlich auf unseren Anrufbeantworter plappern.) Gestern war ich über Nacht in der alten Wohnung (wie jetzt auch ^^) und in den Morgenstunden hat eine von der Vermieterin bevollmächtigte Person versucht, meine Wohnung aufzuschließen. Dies ging nicht, da mein Schlüssel steckte. Nun zu meinen Fragen: Ist dieser Hausfriedensbruch ein Grund für eine fristlose Kündigung meinerseits? Wie ist das mit der Beweislage? Die Vermieterin hat meiner Mutter auf den Anrufbeantworter gesprochen, quasi ein Geständnis. Kann man das vor Gericht verwenden? Ihr ist durch die Ansage des AB bewusst gewesen, dass sie gerade aufgenommen wird. |
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#2 (permalink) | |
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... klappe 2.0
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Zitat:
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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Am besten wäre es, wenn du dir mal deinen mietvertrag durchliest.
Da stehen solche klauseln drin. Bei mir darf der vermieter rein, aber nur mit einer voranmeldung und nur in meinem beisein. Einfach so darf er nicht meine whg betreten. Zur not geh mit deinem mietvertrag zum mieterschutzbund oder einer verbraucherzentrale, die können dir da weiterhelfen. |
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#5 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 01.09.2008
Beiträge: 13
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der sachverhalt ist klar, die hat hausfriedensbruch begangen. ich habe ein urteil vom bezirksgericht berlin gefunden, in dem der mieter deshalb fristlos kündigen konnte. nun frage ich mich, ob dies bei mir (selbe sachlage) vor gericht dann auch gilt.
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#6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich kann´s dir nur nochmal empfehlen, geh zum mieterschutzbund oder einer verbraucherzentrale.
Keiner kennt deinen mietvertrag und kann dir 100%ig eine antwort geben. Ich denke zwar auch das du im recht bist aber ich hab schon manch klausel in einem mietvertrag gelesen wo ich schlucken musste. Hier kann dir nicht wirklich jemand eine rechtsauskunft geben ohne deinen mietvertrag gelesen zu haben. |
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#7 (permalink) |
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PAUSIERT
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Was soll denn in dem Mietvertrag stehen? Das man dem Vermieter gestattet, ohne Wissen des Mieters jederzeit selber die Wohnung zu betreten oder sogar Fremde ohne Ankündigung in die Wohnung zu schicken?
Ich frage mich nur, wie die Vermieterin überhaupt rein kam? Schloss nicht getauscht? Wieso hatte die einen Schlüssel zur Wohnung? Ich würde Strafanzeige stellen und gleichzeitig fristlos kündigen. Nach diesem (mehrfachen) Vertrauensbruch kannst Du doch gar nicht mehr in der Wohnung schlafen Marty |
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#8 (permalink) |
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nicht mehr nett
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Ein Vermieter darf grundsätzlich keine vermietete Wohnung ohne Wissen des Mieters betreten. Egal was vorliegt, es hat eine vorherige 14tägige Ankündigungsfrist zu gelten.
Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug, wie z.B. Wasserrohrbruch, Gasgeruch, Leichengeruch oder ähnliches. @Marty viele Vermieter heben vorsichtshalber immer einen Schlüssel für die Wohnungen auf, für Notfälle. Meistens wissen es die Mieter nicht. Ich würde hier auch Anzeige erstatten, fristlose Kündigung aussprechen (schriftlich Einschreiben/Rückschein, Brief unter Zeugen eintüten) und zum Anwalt gehen, wahlweise - wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt - auch zum Mieterschutzbund. ![]() In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen. |
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#9 (permalink) |
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symbolträchtig
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Ich schließ mich Marty an. Vorallem ist es gut, dass du bzw. deine Mutter diese Nachricht auf dem AB habt.
Ich wohnte auch mal in einer Wohnung, wo der Eigentümer einen Schlüssel besaß, mit der Begründung: Wenn der Mieter weg ist und in der Wohnung passiert etwas, können andere Mietparteien den Vermieter benachrichtigen. Damals fuhr ich noch regelmäßig die fast 200km zum Vater meines Sohnes, und wir blieben übers Wochenende da. Eines Tages kam ich nach Hause und fand Fußabdrücke auf den Fliesen im Flur, die garantiert nicht da waren, als ich losfuhr, und auch weder zu meinem Mini noch zu mir passten. Ein anderes Mal sprach mit der Vermieter drauf an, ich solle doch bitte, wenn ich wegfahre, meinen Müll vorher wegschmeissen. Also er war eindeutig in meiner Wohnung gewesen, nur konnte ich das nicht beweisen. An einem langen Wochenende wusste ich, dass er in die Wohnung gehen würde, denn er musste die Bodenfliesen im Flur reparieren lassen. Da ich ein Krabbelkind hatte, hatten wir uns drauf geeinigt, dass wir das eben an einem Besuchswochenende machen. Ich hatte alle meine Wertsachen und Papiere in mein Schlafzimmer gebracht, und dieses abgeschlossen. Als ich zurück kam, maulte er mich deswegen an. Er hätte die Zeit zu einem Rundgang nutzen wollen, ob sonst noch etwas in Ordnung gebracht werden müsse. Dass ich in meinem Mülleimer, den ich vorher komplett geleert hatte, Filtertüten und Kippen fand (ich hab noch nie geraucht), fand ich auch alles andere als lecker, aber dass die Handwerker meinen Kaffee genommen hatten, und nicht nur den in der Voratsdose sondern sogar ein neues Paket im Schank anbrachen, das fand ich unverschämt. Ich bin da denn auch bald ausgezogen. In meiner jetzigen Wohnung habe ich kurz nach dem Einzug das Schloss austauschen lassen, und danach von anderen Leuten erfahren, dass nicht nur die Vermieter einen Schlüssel haben, sondern auch noch die Mutter der Vermieterin. Du siehst, es kommt öfter vor, dass Vermieter sich über die Gesetze erheben. Ich meine mich zu erinnern, dass Vermieter wirklich nur in Notfällen ohne Erlaubnis die Wohnung betreten dürfen, also wenn evtl Feuer ausbricht oder ein Rohrbruch oder sowas. Geh gegen deine Vermieterin gegen an, denn du hast eindeutige Beweise, dass sie in deiner Bude war. lg Linda
mein eigenes ebook: emotionica http://www.tredition.de:80/books/ID726
Als der Himmel einstürzte, begrub er das Lachen unter sich. |
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#10 (permalink) |
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Hobbitfrosch
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Der Vermieter darf ohne Wissen des Mieters generell keinen Zweitschlüssel haben. Am besten schützt man sich davor, indem man nach Antritt des Mietverhältnisses ein neues Schloss einbauen lässt.
[X]Meine Galerie [X][X][X]Signaturerweiterung[X]
Ein Kamel passt durchaus durch ein Nadelöhr. Man muss es nur in feine Streifen schneiden. |
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#14 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Marty |
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