Zurück   klamm-Forum > Real World > Das wahre Leben

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 02.09.2008, 01:29:04   #1 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 01.09.2008
Beiträge: 13
JimPanse befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Vermieter begeht Hausfriedensbruch

Hallo,
erstmal die Sachlage: Ich habe momentan 2 Wohnungen, die Kündigung für meine alte Wohnung läuft, das Mietverhältnis dauert aber noch mindestens 2 Monate laut Kündigungsfrist. Am Wochenende rief meine alte Vermieterin meine Mutter an, sie sei in meiner Wohnung gewesen (angeblich sogar mit Anwalt, aber die Frau lügt gerne, das kann man so sagen), habe Fotos gemacht und stellte Forderungen (u.a. sollte ich meine (!!) Kleinküche wieder dort hinstellen, da sie sie ja angeblich gestellt hat).

Diese Forderungen sollen hier aber nicht das Thema sein, diese teils lächerlichen Ansprüche soll sie mal vor Gericht durchboxen. Die Forderungen, auf die sie Recht hat (z.B. neu streichen, da ich eine grelle Wandfarbe hatte) werde ich natürlich erfüllen.

Es geht mir vielmehr darum, dass sie die Wohnung ohne mein Beisein, meiner Kenntnissnahme und Erlaubnis betreten hat. Das ist klarer Hausfriedensbruch. (Deswegen glaube ich auch nicht, dass ein Anwalt anwesend war, sonst würde sie das nicht fröhlich auf unseren Anrufbeantworter plappern.)
Gestern war ich über Nacht in der alten Wohnung (wie jetzt auch ^^) und in den Morgenstunden hat eine von der Vermieterin bevollmächtigte Person versucht, meine Wohnung aufzuschließen. Dies ging nicht, da mein Schlüssel steckte.


Nun zu meinen Fragen: Ist dieser Hausfriedensbruch ein Grund für eine fristlose Kündigung meinerseits? Wie ist das mit der Beweislage? Die Vermieterin hat meiner Mutter auf den Anrufbeantworter gesprochen, quasi ein Geständnis. Kann man das vor Gericht verwenden? Ihr ist durch die Ansage des AB bewusst gewesen, dass sie gerade aufgenommen wird.
JimPanse ist offline   Mit Zitat antworten
Gesponsorte Links
Alt 02.09.2008, 01:40:01   #2 (permalink)
... klappe 2.0
Benutzerbild von ferris

ID: 98638
Lose-Remote

ferris eine Nachricht über ICQ schicken ferris eine Nachricht über Skype™ schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 198
ferris wird schon bald berühmt werdenferris wird schon bald berühmt werden
Standard

Zitat:
Zitat von JimPanse Beitrag anzeigen
Nun zu meinen Fragen: Ist dieser Hausfriedensbruch ein Grund für eine fristlose Kündigung meinerseits? Wie ist das mit der Beweislage? Die Vermieterin hat meiner Mutter auf den Anrufbeantworter gesprochen, quasi ein Geständnis. Kann man das vor Gericht verwenden? Ihr ist durch die Ansage des AB bewusst gewesen, dass sie gerade aufgenommen wird.
also ich bin da kein profi aber ich denke schon dass man das verwenden darf. auf jeden fall sollte ihr das bewußt gewesen sein, dass es ein ab war. denn da war ja sich dei ansage ".... wir sind grad nicht zu erreichen ..... sprechen sie nach dem piepton" drauf. oder?
... good fight, good night!
"Vertraue keinem Computer, den du nicht aus dem Fenster werfen kannst." Steve Wozniak
"What computer do youe have? And please don't say a white one!" Dr. Sheldon Cooper
ferris ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 01:51:13   #3 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 01.09.2008
Beiträge: 13
JimPanse befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

jup, o-ton "... Sie können uns aber auch nach dem Signalton eine Nachricht hinterlassen".
JimPanse ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 02:08:23   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 404561
Lose-Remote

Reg: 30.07.2006
Beiträge: 359
Younow befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Am besten wäre es, wenn du dir mal deinen mietvertrag durchliest.
Da stehen solche klauseln drin.
Bei mir darf der vermieter rein, aber nur mit einer voranmeldung und nur in meinem beisein.
Einfach so darf er nicht meine whg betreten.
Zur not geh mit deinem mietvertrag zum mieterschutzbund oder einer verbraucherzentrale, die können dir da weiterhelfen.
Younow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 02:30:51   #5 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 01.09.2008
Beiträge: 13
JimPanse befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

der sachverhalt ist klar, die hat hausfriedensbruch begangen. ich habe ein urteil vom bezirksgericht berlin gefunden, in dem der mieter deshalb fristlos kündigen konnte. nun frage ich mich, ob dies bei mir (selbe sachlage) vor gericht dann auch gilt.
JimPanse ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 02:39:08   #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 404561
Lose-Remote

Reg: 30.07.2006
Beiträge: 359
Younow befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich kann´s dir nur nochmal empfehlen, geh zum mieterschutzbund oder einer verbraucherzentrale.
Keiner kennt deinen mietvertrag und kann dir 100%ig eine antwort geben.
Ich denke zwar auch das du im recht bist aber ich hab schon manch klausel in einem mietvertrag gelesen wo ich schlucken musste.
Hier kann dir nicht wirklich jemand eine rechtsauskunft geben ohne deinen mietvertrag gelesen zu haben.
Younow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 09:40:48   #7 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

ID: 48115
Lose-Remote

Marty eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 10.798
Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
Standard

Was soll denn in dem Mietvertrag stehen? Das man dem Vermieter gestattet, ohne Wissen des Mieters jederzeit selber die Wohnung zu betreten oder sogar Fremde ohne Ankündigung in die Wohnung zu schicken?

Ich frage mich nur, wie die Vermieterin überhaupt rein kam? Schloss nicht getauscht? Wieso hatte die einen Schlüssel zur Wohnung?

Ich würde Strafanzeige stellen und gleichzeitig fristlos kündigen. Nach diesem (mehrfachen) Vertrauensbruch kannst Du doch gar nicht mehr in der Wohnung schlafen

Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 09:58:28   #8 (permalink)
nicht mehr nett
Benutzerbild von Drachenjenny

ID: 244899
Lose-Remote
Abwesend

Reg: 27.07.2006
Beiträge: 11.064
Drachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes AnsehenDrachenjenny genießt hohes Ansehen
Standard

Ein Vermieter darf grundsätzlich keine vermietete Wohnung ohne Wissen des Mieters betreten. Egal was vorliegt, es hat eine vorherige 14tägige Ankündigungsfrist zu gelten.
Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug, wie z.B. Wasserrohrbruch, Gasgeruch, Leichengeruch oder ähnliches.

@Marty
viele Vermieter heben vorsichtshalber immer einen Schlüssel für die Wohnungen auf, für Notfälle. Meistens wissen es die Mieter nicht.


Ich würde hier auch Anzeige erstatten, fristlose Kündigung aussprechen (schriftlich Einschreiben/Rückschein, Brief unter Zeugen eintüten) und zum Anwalt gehen, wahlweise - wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt - auch zum Mieterschutzbund.


In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen.


Drachenjenny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 10:04:33   #9 (permalink)
symbolträchtig
Benutzerbild von Tattoo-Mum

ID: 94701
Lose-Remote

Reg: 15.05.2006
Beiträge: 509
Tattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz seinTattoo-Mum kann auf vieles stolz sein
Standard

Ich schließ mich Marty an. Vorallem ist es gut, dass du bzw. deine Mutter diese Nachricht auf dem AB habt.

Ich wohnte auch mal in einer Wohnung, wo der Eigentümer einen Schlüssel besaß, mit der Begründung: Wenn der Mieter weg ist und in der Wohnung passiert etwas, können andere Mietparteien den Vermieter benachrichtigen.

Damals fuhr ich noch regelmäßig die fast 200km zum Vater meines Sohnes, und wir blieben übers Wochenende da. Eines Tages kam ich nach Hause und fand Fußabdrücke auf den Fliesen im Flur, die garantiert nicht da waren, als ich losfuhr, und auch weder zu meinem Mini noch zu mir passten. Ein anderes Mal sprach mit der Vermieter drauf an, ich solle doch bitte, wenn ich wegfahre, meinen Müll vorher wegschmeissen. Also er war eindeutig in meiner Wohnung gewesen, nur konnte ich das nicht beweisen. An einem langen Wochenende wusste ich, dass er in die Wohnung gehen würde, denn er musste die Bodenfliesen im Flur reparieren lassen. Da ich ein Krabbelkind hatte, hatten wir uns drauf geeinigt, dass wir das eben an einem Besuchswochenende machen. Ich hatte alle meine Wertsachen und Papiere in mein Schlafzimmer gebracht, und dieses abgeschlossen. Als ich zurück kam, maulte er mich deswegen an. Er hätte die Zeit zu einem Rundgang nutzen wollen, ob sonst noch etwas in Ordnung gebracht werden müsse. Dass ich in meinem Mülleimer, den ich vorher komplett geleert hatte, Filtertüten und Kippen fand (ich hab noch nie geraucht), fand ich auch alles andere als lecker, aber dass die Handwerker meinen Kaffee genommen hatten, und nicht nur den in der Voratsdose sondern sogar ein neues Paket im Schank anbrachen, das fand ich unverschämt.
Ich bin da denn auch bald ausgezogen.

In meiner jetzigen Wohnung habe ich kurz nach dem Einzug das Schloss austauschen lassen, und danach von anderen Leuten erfahren, dass nicht nur die Vermieter einen Schlüssel haben, sondern auch noch die Mutter der Vermieterin.

Du siehst, es kommt öfter vor, dass Vermieter sich über die Gesetze erheben. Ich meine mich zu erinnern, dass Vermieter wirklich nur in Notfällen ohne Erlaubnis die Wohnung betreten dürfen, also wenn evtl Feuer ausbricht oder ein Rohrbruch oder sowas. Geh gegen deine Vermieterin gegen an, denn du hast eindeutige Beweise, dass sie in deiner Bude war.

lg
Linda
mein eigenes ebook: emotionica http://www.tredition.de:80/books/ID726

Als der Himmel einstürzte, begrub er das Lachen unter sich.
Tattoo-Mum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 14:38:15   #10 (permalink)
Hobbitfrosch
Benutzerbild von Schwarzdrossel

ID: 275198
Lose-Remote

Schwarzdrossel eine Nachricht über Yahoo! schicken
Reg: 10.05.2007
Beiträge: 618
Schwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes AnsehenSchwarzdrossel genießt hohes Ansehen
Standard

Der Vermieter darf ohne Wissen des Mieters generell keinen Zweitschlüssel haben. Am besten schützt man sich davor, indem man nach Antritt des Mietverhältnisses ein neues Schloss einbauen lässt.
[X]Meine Galerie [X][X][X]Signaturerweiterung[X]
Ein Kamel passt durchaus durch ein Nadelöhr. Man muss es nur in feine Streifen schneiden.
Schwarzdrossel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 16:49:03   #11 (permalink)
Neuer Benutzer

ID: 325779
Lose-Remote

Reg: 03.08.2008
Beiträge: 4
Mandy2008
Standard

Mache ich auch immer, also wo ist das porblem
Mandy2008 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 17:23:39   #12 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Eisfee

ID: 143573
Lose-Remote
Abwesend

Eisfee eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.627
Eisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes Ansehen
Standard

Ein Schloß austauschen ist nicht ganz billig, dreh die Idee mal Hartz IV-Empfängern an.
Eisfee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 17:25:54   #13 (permalink)
Der Schweizer
Benutzerbild von SumoSulsi

ID: 100731
Lose-Remote

SumoSulsi eine Nachricht über ICQ schicken SumoSulsi eine Nachricht über Skype™ schicken
Reg: 04.05.2006
Beiträge: 3.287
SumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes AnsehenSumoSulsi genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von Eisfee Beitrag anzeigen
Ein Schloß austauschen ist nicht ganz billig, dreh die Idee mal Hartz IV-Empfängern an.
Es zwingt sie niemand dazu nicht zu arbeiten o_O

Aber inner Mietwohnung die Schlösser auszutauschen find ich schon bissl paranoid o_O
The Truth is out There ... oder wars doch nur ich?

SumoSulsi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 17:28:28   #14 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

ID: 48115
Lose-Remote

Marty eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 28.04.2006
Beiträge: 10.798
Marty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes AnsehenMarty genießt hohes Ansehen
Standard

Zitat:
Zitat von Eisfee Beitrag anzeigen
Ein Schloß austauschen ist nicht ganz billig, dreh die Idee mal Hartz IV-Empfängern an.
OK, nicht jeder hat 12-15 Euro. Mehr kostet ein einfacher Zylinder wohl nicht und gewechselt hat man das selber auch ruck-zuck. Und wenn man umzieht, kann man den ja mitnehmen.

Marty
Marty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2008, 17:31:58   #15 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Eisfee

ID: 143573
Lose-Remote
Abwesend

Eisfee eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 1.627
Eisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes AnsehenEisfee genießt hohes Ansehen
Standard

Ok das ist wirklich billig, wusst den genauen Preis auch nicht,hatte irgendwie mehr diese Sicherheitsschlösser im Kopf.

Darf man ein Schloß ohne Zustimmung des Vermieters überhaupt auswechseln? Nur mal so interessehalber gefragt.
Eisfee ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Gesponsorte Links

Anzeige


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind an
Pingbacks sind an
Refbacks sind an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Hilfe, Stress mit Vermieter Hypnotic Das wahre Leben 7 08.09.2008 17:29:09
Ärger mit dem Vermieter mickey73 Gott und die Welt 1 01.09.2008 19:29:36
Bürostuhl macht meinen Vermieter verückt! NWsimon1702 Das wahre Leben 13 11.07.2007 18:05:20
Vermieter will mich rausekeln! halbvollmond83 Das wahre Leben 33 27.03.2007 17:59:36
Vermieter meine Signatur Bububoomt Lose4Werbung 9 06.10.2006 16:32:50


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:53:08 Uhr.