Hallo,
hier schildere ich mal kurz den Fall, der mir vor kurzem passiert ist.
Ich kaufe bei H mehrere Artikel zu einem sehr gutem Preis.
Die Bezahlung erfolgt per Sofortüberweisung.
H schickt in folgender Reihenfolge die Mails zum Ablauf:
1. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bestellung (Vereinbarter Liefertermin bei Bestellabgabe war der 18.01.11)
2. Zahlungseingang erfolgreich, ihre Bestellung ist unterwegs
3. "Wir haben so viele Bestellung für diesen Artikel erhalten, dass unser Lagerbestand binnen kurzer Zeit vergriffen war"
Es wird angeboten nur 1 Artikel zu erhalten (anstatt der 20 bestellten) sowie darauf verweisen, dass ein "gleichwertiges" Ersatzprodukt geliefert werden kann (aber auch nur 1 statt 20).
Die AGB des Anbieters sagen folgendes aus:
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss:
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an *** zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Nach Eingang der Bestellung wird *** den Kunden über den Eingang seiner Bestellung per E-Mail informieren (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Bestellers dar. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Angebots durch *** zustande. Die Annahme erfolgt durch eine per E-Mail übersandte Versandbestätigung oder durch Lieferung der Ware. *** kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Angebots des Bestellers annehmen. ...
§ 6 Zahlungsbedingungen:
1. Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung durch *** zur Zahlung fällig.
Somit heißt das für mich: Durch die Annahme der Zahlung (per Sofortüberweisung und Bestätigung durch die Mail) hat der Händler den Vertrag angenommen und ist zur Erfüllung verpflichtet.
Sollte die Lieferung verweigert werden, was kann ich tun?
Da es ein wirklich gutes Angebot war, würd ich die Ware auch gern in der Menge "erhalten".
Grüße Wusseler
hier schildere ich mal kurz den Fall, der mir vor kurzem passiert ist.
Ich kaufe bei H mehrere Artikel zu einem sehr gutem Preis.
Die Bezahlung erfolgt per Sofortüberweisung.
H schickt in folgender Reihenfolge die Mails zum Ablauf:
1. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bestellung (Vereinbarter Liefertermin bei Bestellabgabe war der 18.01.11)
2. Zahlungseingang erfolgreich, ihre Bestellung ist unterwegs
3. "Wir haben so viele Bestellung für diesen Artikel erhalten, dass unser Lagerbestand binnen kurzer Zeit vergriffen war"
Es wird angeboten nur 1 Artikel zu erhalten (anstatt der 20 bestellten) sowie darauf verweisen, dass ein "gleichwertiges" Ersatzprodukt geliefert werden kann (aber auch nur 1 statt 20).
Die AGB des Anbieters sagen folgendes aus:
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss:
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an *** zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Nach Eingang der Bestellung wird *** den Kunden über den Eingang seiner Bestellung per E-Mail informieren (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Bestellers dar. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Angebots durch *** zustande. Die Annahme erfolgt durch eine per E-Mail übersandte Versandbestätigung oder durch Lieferung der Ware. *** kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Angebots des Bestellers annehmen. ...
§ 6 Zahlungsbedingungen:
1. Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung durch *** zur Zahlung fällig.
Somit heißt das für mich: Durch die Annahme der Zahlung (per Sofortüberweisung und Bestätigung durch die Mail) hat der Händler den Vertrag angenommen und ist zur Erfüllung verpflichtet.
Sollte die Lieferung verweigert werden, was kann ich tun?
Da es ein wirklich gutes Angebot war, würd ich die Ware auch gern in der Menge "erhalten".
Grüße Wusseler
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