Verkäufer akzeptiert Zahlung und storniert Bestellung

wusseler

Well-known member
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L
23 November 2007
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Hallo,

hier schildere ich mal kurz den Fall, der mir vor kurzem passiert ist.

Ich kaufe bei H mehrere Artikel zu einem sehr gutem Preis.
Die Bezahlung erfolgt per Sofortüberweisung.

H schickt in folgender Reihenfolge die Mails zum Ablauf:
1. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bestellung (Vereinbarter Liefertermin bei Bestellabgabe war der 18.01.11)
2. Zahlungseingang erfolgreich, ihre Bestellung ist unterwegs
3. "Wir haben so viele Bestellung für diesen Artikel erhalten, dass unser Lagerbestand binnen kurzer Zeit vergriffen war"

Es wird angeboten nur 1 Artikel zu erhalten (anstatt der 20 bestellten) sowie darauf verweisen, dass ein "gleichwertiges" Ersatzprodukt geliefert werden kann (aber auch nur 1 statt 20).


Die AGB des Anbieters sagen folgendes aus:
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss:
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an *** zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Nach Eingang der Bestellung wird *** den Kunden über den Eingang seiner Bestellung per E-Mail informieren (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Bestellers dar. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Angebots durch *** zustande. Die Annahme erfolgt durch eine per E-Mail übersandte Versandbestätigung oder durch Lieferung der Ware. *** kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Angebots des Bestellers annehmen. ...

§ 6 Zahlungsbedingungen:

1. Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung durch *** zur Zahlung fällig.

Somit heißt das für mich: Durch die Annahme der Zahlung (per Sofortüberweisung und Bestätigung durch die Mail) hat der Händler den Vertrag angenommen und ist zur Erfüllung verpflichtet.

Sollte die Lieferung verweigert werden, was kann ich tun?

Da es ein wirklich gutes Angebot war, würd ich die Ware auch gern in der Menge "erhalten".

Grüße Wusseler
 
Zuletzt bearbeitet:
Er schreibt doch wohl, er will gern die Ware haben und du sagst, er soll von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Was ist das denn für ein blöder Tip?
 
Da steht doch, der Kaufvertrag kommt mit Annahme zustande und die Annahme durch Versandbestätigung.

Du hast also keinen rechtlichen Anspruch darauf. Nimm den einen und freu dich über den guten Preis :)
 
Er schreibt doch wohl, er will gern die Ware haben und du sagst, er soll von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Was ist das denn für ein blöder Tip?

Aaaaah ja, natürlich nun macht es einen Sinn. So ein Quatsch. Lies doch einfach mal das ,was ich zitiert habe aus seinem Eingangsposting. Er hat bestimmte Produkte bestellt, die können nicht geliefert werden und dafür soll er dann ein Produkt erhalten , welches er aber nie bestellt hat.

Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob dieses nicht näher genannte Produkt die gleichen Funktionen aufweisen , wie das eigentlich bestellte Produkt.

Da steht doch, der Kaufvertrag kommt mit Annahme zustande und die Annahme durch Versandbestätigung.

Du hast also keinen rechtlichen Anspruch darauf. Nimm den einen und freu dich über den guten Preis :)

Wenn ich eine Edelsalami bestellt habe bei einem Onlinhändler oder Versandhaus oder was auch immer, diese ist nicht vorrätig und es wurde nicht bei der Bestellung angezeigt, dann muss ich mich nicht mit abgepackter Salami zufrieden geben, nur weil der Verkäufer es so möchte.

Oder kauft man einen BMW für 50.000 Euro , der ist doch nicht mehr im Angebot und lässt sich dann mit 2 VW´s abspeisen, nur weil sie den gleichen Wert in etwa haben würden?

Nee nee, das was man bestellt, darauf haste nen Anspruch, ist es nicht vorrätig (sofern es nicht bei der Bestellung angegeben wurde), kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die Willenserklärung sagt ja etwas explizites aus und zwar dass man Produkt A kaufen mag und nicht Produkt A- !
 
In der zweiten Mail steht aber schon, daß die Ware unterwegs ist. Damit ist doch dann die Bestellung bestätigt. Daß die danach behaupten, die wollen nur eins schicken, ist doch deren Problem. Wie kann die Ware denn schon unterwegs sein, wenn die Hälfte fehlt?

Edit: Im ersten Post steht drin, daß einer der bestellten Artikel geliefert werden kann oder halt einer der gleichwertig ist!
 
Es ist doch völlig irrelevant was in der zweiten Mail steht, da in der 3. Mail ja klar gesagt wurde was nun geschieht.

Die bestellte Ware ist nicht vorhanden und es wird einfach ein anderer Artikel verschickt.

Dazu muss ich dann aber auch zustimmen , tu ich es nicht, entsteht auch keine Willenserklärung , die rechtens ist.

Kauf ich blaue Gummidildos ,dann mag ich keine Vakuumpumpe haben. Im Klartext, Annahme verweigern, vom Widerrufsrecht Gebrauch machen ,sofern man den Ersatzartikel nicht kaufen möchte und fertig.

Und nicht alles was in den AGB steht ist auch gesetzeskonform ;)
 
Es ist doch völlig irrelevant was in der zweiten Mail steht, da in der 3. Mail ja klar gesagt wurde was nun geschieht.

Die bestellte Ware ist nicht vorhanden und es wird einfach ein anderer Artikel verschickt.
Ist es nicht, da mit der Versandbestätigung der Auftrag akzeptiert wurde und wenn ich den Auftrag akzeptiere, habe ich auch alles zu liefern und kann nicht danach sagen, daß nichts mehr da ist.

Lies doch den ersten Post mal richtig! Es kann 1 bestellter Artikel geliefert werden. Es könnte aber auch ein Ersatzartikel geliefert werden, da aber auch nur 1 und nicht 20.
 
Grins, irgendwie macht es nicht klick bei dir ne?
Ist nicht böse gemeint, aber wenn ich 20 Artikel bestelle, was ein Bestellvorgang ist und ich bekomme keine 20 Artikel, dann muss ich dem Vorschlag nicht stattgeben .

Es wird keiner von uns wissen, ob die Versandbestätigung nicht eine automatisierte Mail ist, auf die man keinen Einfluss hat. Der Versand wird denk ich mal nach eigenem Ermessen des Händlers erfolgt sein.

Ich kenn den Fall doch. Hab öfter in den letzten Jahren Dinge bestellt, die nicht so geliefert werden konnten,wie ich es wollte. Also was hab ich gemacht?

Ware nicht angenommen, da nicht das geliefert wurde was ich bestellt habe und fertig.

Wie er in unserem Fall entscheidet ist ja auch nochmal ne andere Geschichte.
 
Ich hab das schon verstanden, aber wenn ich 20 identische Artikel bestelle und nur einer geliefert werden kann, dann nehme ich doch wenigstens den einen, bevor ich gar keinen habe und versuche alles, um die komplette Bestellung zu erhalten.
 
Spandauerhat zwar recht mit seien Ausführungen,

jedoch ist es mir Egal, von welcher Marke der Artikel ist. Hauptsache, er erfüllt seinen Zweck.

Was mich wurmt, ist die Menge. Wenn ich 1 Artikel geliefert bekomme, bezahle ich inkl. Versand 6 Euro statt 14 Euro Normalpreis. Bei den bestellten 20 Stück bezahle ich 22 Euro statt 280 Euro. (1 Artikel Plus 5,x Euro Versandkosten oder 20 Artikel+5,x Euro Versandkosten...)

Seht ihr, wo mein Problem liegt? Klar sind die 10 Euro Ersparnis toll, aber ich habe nicht umsonst 20 bestellt.
 
Die erste Frage ist hier: Ist Mail 2 eine Bestellbestätigung oder eine Versandbestätigung? Haben die Mails Überschriften (Titel)?
 
Na wenn du diese Bestellung nicht haben magst, dann mach einfach von deinem Widerrufsrecht Gebrauch und nimm die Ware nicht an. Ist ja dein gutes Recht.
 
@spandauer3
Er will die Bestellung haben, die er getätigt hat, also 20 Stück!

Sein gutes Recht ist es auch, wenn er wirklich eine Versandbestätigung bekommen hat, dann auch, dass er die Ware bekommt, denn in diesem Moment kam der Kaufvertrag durch 2 Willenserklärungen zu stande. Dann hat in diesem Moment der Verkäufer das Problem, das er tatsächlich liefern muss, ansonsten:

https://www.recht-gehabt.de/ratgebe...erkaeufer-liefert-nicht-was-kann-ich-tun.html

Wichtig der letzte Satz!!

Vielleicht mal die zweite mail posten, damit man sehen kann was genau dadrin steht.
 
Titel: Zahlungseingang erfolgreich, ihre Bestellung ist unterwegs - Rechnungsnummer: [ xxx ] Kundennummer: [ xxx ]‏

18.01.2011

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Bestellung.

Wir haben Ihre Bestellung unter der Rechnungsnummer xxx nach erfolgreicher Buchung Ihrer Zahlung für die Kommissionierung freigeschaltet.

Sie wird nun an die Logistik übergeben. Den aktuellen Versandstatus Ihrer Bestellung können Sie unter www.xxx.de verfolgen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr xxx.de - Team

Soweit die 2. Mail. Ich geh mal davon aus, dass diese nicht als Versandbstätigung gilt.

Grüße
 
Ob du die 20 Stück nun verlangen kannst, hängt meiner Meinung nach nur davon ab, ob nun ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist oder nicht.
Erstmal sind die AGBs des Händlers soweit gültig. Es gilt ja die Vertragsfreiheit. Was nicht in den AGBs stehen darf bzw nichtig ist, steht im BGB §§ 307 - 309.

Sollte ein gültiger Vertrag zustande gekommen sein, kannst du Nachlieferung verlangen (BGB § 437 Nr. 1 -> §439) , da eine zu geringe Lieferung einem Schmangel gleichsteht (BGB § 434 Abs. 3), es seiden, die Nacherfülllung ist unmöglich (BGB § 275). Dies denke ich aber eher nicht, da es sich ja um eine Gattungsschuld handeln wird und der Händler sicherlich nachbestellen kann.

Ob es sich bei der 2. Mail um eine Bestellbestätigung oder eine Versandbestätigung handelt, mag ich aber nicht beurteilen. Meiner Meinung nach kann man es in beide Richtungen auslegen. Würde da nicht "zur Kommissionierung freigegeben" stehen, würde es sich meiner Meinung nach eindeutig um eine Versandbestätigung handeln und dadurch wäre nach deren AGB der Vertrag zu stande gekommen.

Ich würde an deiner Stelle einfach mal per Mail den Händler zur Nachbesserung (Nachlieferung) auffordern. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass man sobald das BGB zitiert (die 5 Euro lohnen sich definitiv!) viele Geschäfte ganz kleinlaut werden, wenn es um Mangelbeseitigung geht.

Viel Erfolg

PS: Dies ist keine Rechtsberatung - nur meine persönliche Auffassung der geschilderten Sache.
 
5 Euro sind unnütz ausgegebenes Geld ;)
Die Gesetze kann man kostenlos online einsehen, nützlich ist es nur wenn man das Buch für Studium,im Unterricht etc. Braucht.

Würde auch einfach mal ne Mail schicken und darauf hinweisen, einfach davon ausgehen, das es eine war, vielleicht kann man sich dann ja irgendwie einigen...
 
Zuletzt bearbeitet:
5 Euro sind unnütz ausgegebenes Geld ;)
Die Gesetze kann man kostenlos online einsehen, nützlich ist es nur wenn man das Buch für Studium,im Unterricht etc. Braucht.

Würde auch einfach mal ne Mail shcikcen und darauf hinweisen, einfach davon asugehen, das es eine War, vielleicht kann man sich dann ja irgendwie einigen...

Ich habe sowas lieber hier stehen ;) Finde es angenehmer in einem Buch zu lesen als auf 'nem Bildschirm.