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Neuer Benutzer
Reg: 02.10.2007
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
ich wurde bei meiner Bank mit einer Lastschrift überrascht, die inzwischen exakt 3 (d r e i) Jahre alt ist. Mit keinem Gedanken habe ich mehr daran gedacht, und es ist vielleicht nachvollziehbar, dass ich jetzt doch ziemlich sauer bin, da ich wirklich überhaupt nicht mehr mit dieser Belastung gerechnet habe . Meine Frage ist nun, verjährt so eine alte Lastschrift nicht irgendwann ? Sicher, ich habe zur damaligen Zeit die Zahlung autorisiert, die Leistung war ja auch vollbracht. Aber dass man mit so einer Belastung jahrelang wartet ehe man sie der Bank zum Einzug übergibt, ist mir unbegreiflich. Und da frage ich mich eben, ob das nicht in der Zwischenzeit verjährt ist. Andererseits kann vielleicht so eine unterschriebene Anweisung genau wie ein Scheck betrachtet werden - da steht ja auch immer drauf "Die Angabe einer Zahlungsfrist gilt als nicht geschrieben". Also, ich habe keine Ahnung, was hier Recht ist. Natürlich bezahle ich den Betrag (sofern jetzt noch berechtigt), der mir ja auch schon belastet ist. Ich müsste Widerspruch einlegen und die Zahlung zurück gehen lassen. Aber bevor ich mich da jetzt aus dem Fenster lehne, würde mich die rechtliche Situation interessieren. Danke im Voraus für evtl. aufklärende Infos. Grüße/Pecoman |
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#2 (permalink) |
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MØþ€®@¶øℜ
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Ja, es gibt dort Verjährungsfristen. Nicht für die Lastschrift selber an sich, aber für die Rechnung.
Das hängt davon ab, worauf sich das bezieht. Normal sind 3 Jahre ab Jahresende. Also nach den 4 Jahren nicht eingefordert: verfallen. Rechnungsdatum irgendwann im Jahr 2003 zählt als verfallen, 2004 ist noch fällig (auch die aus Januar) Mahnungen lassen die Zeit aber von vorn beginnen. Bei Dienstleistungen gelten u.U. andere Fristen (6 Monate) Es gibt aber auch ein neues Gesetz dazu ausschließlich in der Modsprechstunde erreichbar The only easy day was yesterday
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#4 (permalink) |
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Klammdrachen
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http://www.frag-einen-anwalt.de/Verj...g__f17932.html
Da steht einiges dazu,, vielleicht hilft das ja. |
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