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#1 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Guten Tag,
soeben (15.09.2006) ist heute die Mahnung von einem Inkassounternehmen eingetroffen. Jedoch werden hier Kosten in Höhe von 3,71 EUR vom 13.03.2006, somit über 2,5 Jahre her aufgeführt! Normalerweise wurde alles per Telekom-Rechnung bezahlt. Wieso sollte es zu dem Zeitpunkt nicht der Fall sein? Die Telekom hat das Geld immer von unserem Bankkonto per Lastschrift eingezogen. Nicht nur, dass mir hier in keiner Weise aufgeführt werden kann, wieso ich der Ventelo GmbH 3,71 EUR schulde, hat mir die Ventelo Gmbh NIE eine Zahlungserinnerung geschickt. Dann hätte ich beim Aufführen der genutzten Leistungen auch ohne Mahnung gezahlt, nur nach 2,5 Jahren mit einer ANGEBLICHEN Forderung, die nicht gezahlt sein soll, ankommen? Gibt es hier keine Verjährung? Was kann ich machen? Nicht nur, dass sich hier niemand an Ventelo erinnern kann, belaufen sich die Kosten insgesamt auf 29,66 EUR (Inkassovergütung, Auslagen, Zinsen).
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht! http://lebensmitteleinzelhandel.com - schnellebig, stabil, spannend! |
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#2 (permalink) |
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Moderator
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Und wir sollen dir jetzt sagen wo die Forderung herkommt?
Wenn du es nicht weiss ruf' doch mal dort an. Die müssen dir die Forderung doch nachweisen. Wenn sie ungerechtfertigt ist widersprechen, ansonsten zahlen. Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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habt ihr vllt in der Zeit eventuell mal euren Telefonanbieter gewechselt?
Hatte dasselbe auch vor nem Jahr... da haben wir den Anschluss bei der Telekom gekündigt und von Alice n Komplettpaket geholt. 2 Monate später kam auch die Forderung eines Drittanbieters (Extrarufnummern über die Telekom -> Billiganbieter quasi). Die behaupteten die Telekom hätte den Betrag nicht mehr überweisen können, weil die Genehmigung zum Bankeinzug nicht mehr vorlag. Warum aber bei Euch erst nach 2 Jahren jemand kommt, ist mir auch unverständlich. Am besten mal anrufen (bitte schauen, obs ne Kostenfalle is... also keine 3,99€/min Telefonnummer anrufen...). |
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#4 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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die Verjährung beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Folgejahr des Jahres, in dem die Forderung entsteht
in deinem Fall läuft die Verjährung also noch bis 31.12.2009 .. also ja, die können fordern wenn berechtigt, wirst du hier also zahlen müssen PS: wird die Telekomrechnung mal nicht pünktlich beglichen, oder ist das Konto nicht gedeckt und wird erst die Mahnung der Telekom bezahlt, sind Leistungen von Drittanbietern nicht mehr enthalten und müssen getrennt bezahlt werden |
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#5 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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@Arusiek: Nein, sollt ihr nicht. Mir ging um es den Aspekt der Verjährung und Zahlungserinnerung.
Es kann durchaus sein, dass das Konto nicht gedeckt war. Das würde das das fehlende Begleichung der Leistungen des Drittanbieters erklären. Müssen diese vorher eine Zahlungserinnerung schicken? Bei uns ist in den 2,5 Jahren nie eine angekommen, das können wir ja nicht riechen, sonst hätten wir die Rechnung einfach beglichen, wenn die Forderungen gerechtfertigt sind. Oder stand ich automatisch im Verzug? Das ist für mich wichig. Ich wollte vor dem Thread hier schon Kontakt mit denen aufnehmen, hab dann doch überlegt nachzufragen, vor allem wegen der Zahlungserinnerung, weil dann könnts ja sein, dass ich nur den eigentlichen Betrag zahlen muss/werde. Hab ins Internet gefunden, da hat es wer auch so gemacht mit der Begründung und hat geklappt. War dasselbe Unternehmen (Ventelo), aber ein anderes Inkassounternehmen.
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#6 (permalink) |
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back to the roots
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@witti
Beträgt die Verjährungsfrist bei Telekommunikationsdiensten nicht 2 Jahre?
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will be dominated by Hoovers and blenders. |
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#7 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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das BGB gibt da nur noch eine gemeinsame Verjährungsfrist her
http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html |
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#8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Oki, danke.
Woher soll man denn wissen, dass man im Verzug ist... hört sich zwar blöd an, ist aber so. Wäre freundlich gewesen vom Anbieter der Schadensminderungspflicht nachzukommen und einfach eine Erinnerung zu schicken, aber nein. Ich werd das so weiterleiten, weil ich ab heute über eine Woche weg bin, aber bei Ventelo werde ich mich nochmal melden und vor allem den Nachweis verlangen. Lustigerweise hat uns das Inkassounternehmen 10 Tage gegeben und dabei ist der Brief erst am 15.09 angekommen, 10.09 aber angegeben.
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#11 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Fälligkeit ist mit Rechnungsstellung der Telekomrechnung
Steht in den AGB von der Teledumm auch drin, auch, dass dann eventuelle Forderungen von Drittanbieter nicht mehr über die Telekom beglichen werden. ok, man hätte .. aber rechtlich ist das so zunächst mal in Ordnung .. aber ruft dort an oder schreibt denen, meistens sehen die ein, dass es hier im Bezug zum Forderungsbetrag der ursprünglichen Forderung unangemessen ist und lassen die Forderung fallen, wenn der Ursprungsbetrag zzgl regulärer Mahnkosten beglichen wird |
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#13 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Reg: 06.10.2008
Beiträge: 1
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Habe ebenso nach über 3 Jahren von einem Inkassodienst namens acoreus aus Neuss Post bekommen. Verwunderlich - nie kam eine Rechnung oder Mahnung oder Anruf von dieser Firma Ventelo.
Ich bin auf den Dreh gekommen. Die Telecomrechnungen weisen Call by Call genutzte Gespräche mit aus. Wenn es Unregelmäßigkeiten bei der Überweisung an die Telecom gab, z.B. falsche Kontonummer, Geld kam zurück, Mahnung von der Telecom, aber mit einem geringeren Rechnungsbetrag und man hat dann den bezahlt, kamen keine neuen Forderungen seperat für deren Leistungen. Dieses Unternehmen unterstellt nach nunmehr 3 Jahren Zahlungsverweigerung, benutzt einen Inkassodienst (vermutl. eine lohnende Angelegenheit, denn deren Briefumschläge haben das Äußere eines Werbebriefes und ohne Poststempel), ohne aber selbst die Forderung nochmals anzumahnen. Woher soll der Verbraucher das wissen. Meiner Meinung nach stinkt es nach primitiver Abzocke, denn warum soll man eine Forderung nicht erfüllen wenn diese zurecht besteht. Ich überlege schon, dieses zur Anzeige zu bringen. Werde aber vorher dort selbst anrufen! Ergänzung zum Beitrag: Habe zwischenzeitlich die Forderung und die Verzugszinsen bezahlt. Darüber eine Rechnung verlangt. Die Überweisung begründet sich darin, die Forderung der Telefongesellschaft besteht zurecht, aber sie hat ihre Forderungen im Rahmen einer Rechnung und Mahnung wie es unter Kaufleuten zwingend ist, nicht eingefordert. Demzufolge sind aus meiner Sicht der Rechtslage Inkassokosten nicht mein Problem und auch nicht rechtens. Überhaupt habe ich dem Inkassodienst und auch der Telefongesellschaft meine Gesprächsbereitschaft zur gütigen Einigung angeboten, aber sie schweigen gleich alle beide. Ich glaube, kein Richter würde diesen Geschäftspraktiken statt geben. Geändert von DonSachs (10.10.2008 um 19:02:48 Uhr) Grund: Ergänzung aus neuster Sicht |
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#15 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Ich denke auch, dass Sie Provisionen noch bekommen bzw. vergünstigt vom Unternehmen. Da sind sicherlich Zusammenhänge. Nun denn, ich war nicht weiter zu Hause und hab gesagt, bezahlen und Stress weg. Wenn nun jetzt noch eine Mahnung von denen kommt, ein Monat danach mit einem ähnlichen Betrag, dreh ich durch.
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