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Alt 21.04.2010, 15:24:47   #1 (permalink)
searcher
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sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace
Standard Urlaubsanspruch im laufendem Jahr

Hallo,

habe ich Anspruch auf meine vollen 30 Tage Urlaub, auch wenn ich nur noch bis 13 September arbeite?
Ich glaube das müsste schon so sein.

Werde ab September auf die Technikerschule gehen.

gruß sulospace
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Alt 21.04.2010, 15:28:39   #2 (permalink)
Troddl
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Standard

Natürlich nicht.

Urlaubstage/12 Monate*Dauer Arbeitsverhältnis
immer mitten in der Stadt
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Alt 21.04.2010, 15:29:48   #3 (permalink)
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http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A....html#tocitem7
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Alt 21.04.2010, 15:33:59   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Maastaaa Beitrag anzeigen
Natürlich nicht.

Urlaubstage/12 Monate*Dauer Arbeitsverhältnis
Das stimmt so nicht!
Wenn ich bis 13 September Arbeite steht mir der volle Urlaub zu, aber so wie es aussieht nur der Gesetzliche.
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Alt 21.04.2010, 15:51:08   #5 (permalink)
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IrreIris wird schon bald berühmt werdenIrreIris wird schon bald berühmt werden
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Würde Mastaa zusprechen..mal "logisch" gesehen du kriegst ja auch nicht dein Jahresgehalt wenn du nicht bis zum Ende des Jahres (hochgerechnet) ausbezahlt sondern nur so lang du im Dienste deines Arbeitgebers bist.

Sprich dir stehen für die 9 Monate die du quasi das Jahr arbeitest ca 18 Tage Urlaub zu. Und die dürftest du im Regelfall nehmen...ansonsten würden sie dir ausbezahlt werden.-
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel
Wer keinen Mut zum Träumen hat,
hat keine Kraft zum Kämpfen !
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Alt 21.04.2010, 15:56:19   #6 (permalink)
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sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace
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Ich hab jetzt den Link leider nicht mehr, habe aber gelesen wenn ich über den 30. Juni hinausarbeite meinen vollen Urlaubsanspruch habe. Ich weiß jetzt nur nicht ob es dann die gesetzlichen 20 Tage sind, oder der tariflich geregelte Urlaub von 30 Tagen..

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

Zitat:
Anspruch auf Vollurlaub [Bearbeiten]

Der Anspruch auf den Vollurlaub entsteht erstmalig erst mit Ablauf der Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 Abs. 1 BUrlG). Für die Fristberechnung gelten die §§ 186, 187 BGB. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern auf den Zeitpunkt der beabsichtigten Arbeitsaufnahme an. Beginnt ein Arbeitsverhältnis mit dem Beginn des Tages, so wird dieser Tag mitgezählt, auch wenn die Arbeitsaufnahme erst im Laufe des Tages erfolgt oder der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit, eines Feiertages usw. verhindert ist.

* Beispiel 1: Am 10. Januar wird für die Zeit ab dem 1. Februar ein Arbeitsverhältnis begründet. Das Arbeitsverhältnis wird zum 20. August beendet. → Der Arbeitnehmer hat einen vollen Jahresurlaubsanspruch, obwohl er nicht das ganze Jahr gearbeitet hat.

...
[...]
[edit by darkkurt]
Signatur sucks!

Geändert von darkkurt (21.04.2010 um 16:03:42 Uhr) Grund: Reno-Gemaule entfernt...
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Alt 21.04.2010, 16:21:29   #7 (permalink)
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Lynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz seinLynx72 kann auf vieles stolz sein
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Hallo Sulospace,

Dir steht generell der Urlaubsanspruch pro Jahr zu, den Du mit Deinem Arbeitgeber vereinbart hast. Falls nichts vereinbart (teilweise "automatisch" durch Tarifverträge usw.) ist, gilt für Dich der gesetzliche Urlaubsanspruch. Du berufst Dich auf den Anspruch auf Vollurlaub nach Ablauf der Wartefrist, welcher
a) aber in den meisten Fällen in den Arbeitsverträgen ausgeschlossen ist. => Prüfe Deinen Arbeitsvertrag, dann weißt Du es.
b) http://www.anwalt.de/rechtstipps/teilurlaub_001649.html Nicht zwingend damit zu tun hat, wie viel Urlaub Du im Laufe eines Jahres bekommst, sondern wann der Dir erstmalig zusteht; in der Regel steht Dir der volle Anspruch nach Ende der Wartezeit (häufig genau die Probezeit) erstmalig zu.

Wenn Du (nach mehrjähriger Beschäftigung) im Laufe eines Urlaubsanspruchjahres das Unternehmen verlässt, dann steht Dir der anteilige Urlaubsanspruch zu: Du hast Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat des laufenden Jahres.
Für Dich bedeutet das, dass Du in 2010 Anspruch auf 20 Urlaubstage hast. Diese stehen Dir in jedem Fall zu!

Noch was:
Da Du aber zum 13.09 (warum gerade zum ungeraden 13.?) arbeiten willst, wäre es gut sich mit Deinem Chef darüber zu unterhalten und das direkt anzusprechen. Vielleicht ist Dein Chef ja froh über jeden Arbeitstag, den Du länger bei Ihm arbeitest und er gibt Dir als Belohnung für die Arbeit bis zum 13.09. (anstatt bis zum 31.08 ) einen Tag extra Urlaub oder Du kannst Urlaubsansprüche in Bares ummünzen => auch nicht die schlechteste Variante, wenn man danach nochmals die Schulbank drücken will

Beste Grüße
Cheater: "Lynx renommiert unanonym"pl
Lynx72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2010, 16:24:42   #8 (permalink)
Shinichi Kudo
Benutzerbild von Black-Horse

ID: 82692
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Reg: 03.05.2006
Beiträge: 326
Black-Horse befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Es kommt darauf an bis wann du arbeitest und ob du direkt zu einem neuen Arbeitgeber wechselst
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Alt 21.04.2010, 16:26:59   #9 (permalink)
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Benutzerbild von sulospace

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sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace sulospace
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Ich verlasse das Unternehmen am 12.9 (ganz genau) und geh am 13.9 in die Technikerschule, deswegen das krumme Datum.
Arbeite in dem Betrieb schon 4 Jahre.
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Alt 21.04.2010, 16:32:09   #10 (permalink)
zeitw. Abwesend

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Blinzeln

Zitat:
Zitat von sulospace Beitrag anzeigen
Ich hab jetzt den Link leider nicht mehr, habe aber gelesen wenn ich über den 30. Juni hinausarbeite meinen vollen Urlaubsanspruch habe. Ich weiß jetzt nur nicht ob es dann die gesetzlichen 20 Tage sind, oder der tariflich geregelte Urlaub von 30 Tagen..

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz


[...]
[edit by darkkurt]
So wie ich es kenne, hast Du zwar den vollen Jahresanspruch deines Urlaubes, aber nur für die Zeit, die auch dein Arbeitsverhältniss besteht.
Dieses gilt meines Wissens, für alle unbefristeten Arbeitsverhältnisse, die vor dem 30. Juni beginnen.

Somit sollte, Mastaa da schon richtig liegen.

Du kannst ja, wenn Du dir nicht sicher bist beim Br oder Bv, nochmal nachfragen, die werden es dir, auch genau erklären können.

edit: Lynx72 war schneller
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Alt 21.04.2010, 16:36:55   #11 (permalink)
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Schon etwas verwirrend, muss wohl doch mal ins Betriebsratsbüro...
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Alt 21.04.2010, 19:35:55   #12 (permalink)
bad karma inside
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Tira ist einfach richtig nettTira ist einfach richtig nettTira ist einfach richtig nettTira ist einfach richtig nett
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Shalömchen!

Also ich seh's auch so. Dir steht der Jahresurlaub nur anteilig zu, da du ja auch nicht das volle Jahr arbeiten wirst.

Ich selbst habe die Situation letztes Jahr erst gehabt als ich den Job gewechselt habe. Da ich bei einer ziemlich großen und bekannten Zeitarbeitsfirma angestellt war, gehe ich mal davon aus, dass da alles mit rechten Dingen zugeht!
Und es ist ja auch nur logisch, dass der Urlaub anteilig berechnet wird, da man ja beim neuen Arbeitgeber auch wieder anteiligen Urlaub bekommt. Okay, in diesem Fall geht's nicht in eine andere Firma, sondern zur Technikerschule. Aber da wird's wohl Ferien geben, oder?
- Tira -

Rote, anonyme Popel ohne Begründung beeindrucken mich in etwa genau so sehr wie der bekannte Sack Reis...
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Alt 22.04.2010, 11:57:27   #13 (permalink)
PAUSIERT
Benutzerbild von Marty

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Wenn Du von 30 Tagen Jahresurlaub sprichst, dann vermutlich tariflich ausgehandelt, oder? Welcher Tarifvertrag wäre das denn?

Marty
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Alt 22.04.2010, 14:10:53   #14 (permalink)
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IG Metalll Tarifvertrag.

...und mir steht tatsächlich der gesamte Urlaub (30 Tage) zu.
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Alt 22.04.2010, 14:34:43   #15 (permalink)
Troddl
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Krass, das hätte ich nun nicht gedacht.
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