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#1 (permalink) |
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Woohooo!
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Also ich habe folgendes Problem:
Ich war in einem Team und habe dort ein Addon entwickelt um es auf dem Server des Teams einsetzen zu können. Nun bin ich aus dem Team gegangen und konnte nicht alle Kopien von meinem Addon löschen... Der Teamleiter hat das Addon wieder in Betrieb gesetzt und ich habe gerade mit ihm geredet, er meint, da ich das Addon ja für das Team / Projekt programmiert habe, darf er es einsetzen. Meiner Meinung nach bin ich aber immer noch der Urheber und darf deshalb denen verbieten, dass Addon zu benutzen. Weiß jemand da genaueres wer aktuell im Recht liegt? Ich selber überlege nämlich den Teamleiter anzuzeigen, weiß aber da auch nicht wie das alles mit so einer Anzeige abläuft usw. Deshalb wollte ich hier vorerst mal Fragen was ihr dazu meint und ob ich überhaupt im Recht bin EDIT: Warum soll ich mich nicht so 'aufspielen'? Ich weiß nicht wie ihr das findet, wenn 5Std Arbeit von anderen einfach so benutzt werden ohne das man selber da irgendetwas von hat... Geändert von chrissel (13.06.2008 um 12:59:19 Uhr) |
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#2 (permalink) |
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Vincent
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Solange der Teamleiter nichts schriftliches von dir hat, und kein anderes schriftliches Abkommen (wie zum Beispiel: ein Arbeitsvertrag) existiert, mit dem du Verwertungs- und Leistungsschutzrechte an ihn abtrittst (Urheberrecht ist nämlich nicht übertragbar, nur die o.g. Rechte), und du außerdem kein Geld oder sonstige Gegenleistung für die Entwicklung erhalten hast (das wäre dann Grauzone, soweit ich weiß) bist du absolut im Recht.
Das ist aber nur meine ganz persönliche Meinung, ich bin kein Anwalt. Für eine genauere Einschätzung aus juristischem Blickwinkel solltest du einen solchen konsultieren.
<<Die Wahrheit wird gelebt, nicht doziert>>
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#4 (permalink) | ||
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Woohooo!
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Zitat:
Habe halt nur, da ich da im Team war, das Addon programmiert und eingespielt. Aber niemals gesagt, dass es dem Projekt oder so gehört. Zitat:
Aber ich habe nie gesagt, wie lange das da bleibt oder sonst was |
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#5 (permalink) | |
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♪ ♫
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Zitat:
Das ganze kann bei einer freien Mitarbeit natürlich wieder ganz anders sein?! Oder?
This is Schäuble. Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.
Demokratie mitgestalten: Petitionen im Deutschen Bundestag Klartext zur Diktatur des Finanzmarktes http://www.youtube.com/watch?v=sRJ_6...ature=youtu.be |
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#6 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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du hast aber durch die Bereitstellung das Nutzungsrecht eingeräumt, und einen Ausschluß wegen XYZ gab es nicht, sagst selber, du hast nicht schriftliches
daher ist das, wie eine bedingungslos bereitgestellte Einzellizenz eines Scriptes XYZ, die Lizenz ist erteilt und kann nicht mehr zurückgezogen werden wenn eine entsprechende Klausel in einer AGB oder einem Vertrag vor Kauf / Einsatz vorhanden wäre, sähe das eben anders aus ich würde es abschreiben, denn eine Anzeige wird nichts bringen, es gibt nichts anzuzeigen du könntest zwar versuchen zivilrechtlich dagegen anzugehen und die Nutzung zu untersagen, würde aber wahrscheinlich ebenfalls keinen Erfolg bringen |
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#7 (permalink) | |
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Woohooo!
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Zitat:
Habe nichts unterschrieben, gar nichts. Kein Vertrag ausgehandelt. Keine Bezahlung bekommen oder so Alles Hobbymäßig :P |
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#8 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
du warst Mitglied des Teams, damit kein Status eines freien Mitarbeiters und selbst ein freier Mitarbeiter verliert in der Regel seine vollen Nutzungsrechte an Arbeiten, die er für Firma XY anfertigt wobei diese sowas eh logischerweise vertraglich sichern |
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#9 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Wenn also Chrissel die Nutzungsrechte nicht zeitlich unbegrenzt abgegeben hat (schriftlich oder mündlich geäussert), dann kann das Nutzungsrecht jederzeit wieder entzogen werden. Marty |
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#10 (permalink) | |
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Woohooo!
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Zitat:
Ich habe auch nie gesagt, dass ich das Nutzungsrecht nicht unbegrenzt abgebe. Sondern bin selber davon ausgegangen, dass das Nutzungsrecht erlischt, sobald ich das möchte/will. Dann werde ich wohl morgen mal einen Anwalt kontaktieren denke ich |
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#11 (permalink) | |
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Scripteshop24.de
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Zitat:
es war für den CLAN gemacht es wurde dem Clan übergeben wenn es zu einem Rechtsstreit käme, müsste er hier nachweisen, dass dem Clan das nicht unbegrenzt übergeben wurde, nicht umgekehrt stillschweigende Übereinkunft durch Nutzung sollte auch dir ein Begriff sein, oder? |
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#12 (permalink) | ||
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PAUSIERT
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Und ein Nutzungsrecht eingeräumt, völlig richtig. Warum dieses Nutzungsrecht allerdings nicht kündbar und zeitlich unbegrenzt gelten sollte, das erklärst Du nicht.
Zitat:
Zitat:
Und warum meinst Du, lassen Arbeitgeber sich von Mitarbeitern sowas schriftlich geben, wenn es gar nicht nötig wäre? Marty |
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#13 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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ich bin immer noch der Meinung, dass, um eine Lizenz zu entziehen, sowas vorab auch festgehalten sein muss
hatten wir das nichtmal bei Scripten, da hast du doch selber Links zu Urteilen dazu gepostet, dass sowas zulässig ist, aber nur, wenn es vorab ersichtlich war daher meine Meinung dazu |
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#14 (permalink) | |
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PAUSIERT
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Zitat:
Ich sehe hier keinerlei Anhaltspunkte, dass Chrissel eine Willenserklärung in dieser Richtung abgegeben hat oder stillschweigend zugestimmt hat. Sie hat zugestimmt, dass der Clan das Script nutzen kann. So, wie Du mir Du mir vielleicht Deiner Kleingartensiedlung Deiner Rasenmäher zur allgemeinen Nutzung überlässt. Wenn Du aber aus der Kleingartensiedlung ausziehst, wirst Du Deinen Rasenmäher auch mitnehmen wollen. Marty |
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#15 (permalink) |
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Scripteshop24.de
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Marty, das mit dem Rasenmäher ist eine Leihe, nicht vergleichbar
und eine Überlassung ohne Angabe der Nutzungsberechtigung wäre eine wackelige Sache ich bin mir sicher, dass dieser Bereich unter der stillschweigenden Übergabe fällt aber da könnten wir nun streiten, Nachweise dazu hat nun keiner ich hatte zwar gesucht, aber kein passendes Urteil dazu gefunden und auch kein Gesetzestext, außer eben der Stillschweigenden Übergabe (oder wie sich das nun genau schimpft) |
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