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Alt 30.07.2006, 10:19:37   #1 (permalink)
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Standard Unterhaltszahlungen nach der Ehe

moin leuts.

ich habe mal ne frage...

nach der ehe, ist man als mann in der regel dazu verpflichtet an die frau unterhaltszahlungen zu leisten, wenn die frau diese beantragt. wenn sie diese aber nicht beantragt, obwohl sie vom gericht darauf hingewiesen wurde, dass sie dazu berechtigt ist, muss der mann nicht zahlen. ..also freiwillig meine ich.

nun zur eigentlichen frage...

besteht ein gesetzt, oder was weiss ich, dass die unterhaltszahlungsverpflichtung regelt? ich möchte gerne wissen, ob das recht auf unterhalt lebenslang besteht, oder ob sie das irgendwann nicht mehr beantragen kann, also das recht darauf verfällt.

wer weiss das?
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Alt 30.07.2006, 10:23:05   #2 (permalink)
Prinzessin
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Zitat:
Zitat von NoFear

besteht ein gesetzt, oder was weiss ich, dass die unterhaltszahlungsverpflichtung regelt? ich möchte gerne wissen, ob das recht auf unterhalt lebenslang besteht, oder ob sie das irgendwann nicht mehr beantragen kann, also das recht darauf verfällt.

wer weiss das?
also es erlischt auf alle fälle, wenn sie erneut heiratet ;o)
aber ich glaube, das ist auch der fall, wenn sie mit einem anderen mann zusammen wohnt -> eheähnliche gemeinschaft
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Alt 30.07.2006, 10:27:02   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mirabelle
also es erlischt auf alle fälle, wenn sie erneut heiratet ;o)
aber ich glaube, das ist auch der fall, wenn sie mit einem anderen mann zusammen wohnt -> eheähnliche gemeinschaft
das weiss ich, aber ich rede von einem verfall des anspruchs von zeitwegen her..
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Alt 30.07.2006, 10:27:20   #4 (permalink)
HÄNDLER

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casacorupta
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...

Geändert von casacorupta (07.09.2009 um 14:21:12 Uhr)
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Alt 30.07.2006, 10:29:20   #5 (permalink)
HÄNDLER

ID: 168541
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casacorupta
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...

Geändert von casacorupta (07.09.2009 um 14:20:50 Uhr)
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Alt 30.07.2006, 10:48:14   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von casacorupta
http://www.scheidung-online.de/eu.html


das ist das was du suchst!
hhmmm..... danke für den tip. die seite ist echt nicht schlecht, aber nun muss ich trotzdem n rechtsstudium anstreben!
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Alt 31.07.2006, 11:35:47   #7 (permalink)
Mod-Mami
Benutzerbild von Schnecke

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Schnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende ZukunftSchnecke hat eine strahlende Zukunft
Standard

So wie ich das aus dem Link gelesen habe, kann man immer Unterhalt einfordern, aber nur höchstens ein Jahr rückwirkend.

Beispiel:
Scheidung am 1.1.2006, sie zuckt sich aber erst am 1.1.2008, dann bekommt sie nur ab dem 1.1.2007 Geld.

Und dann muss man ja erstmal noch schauen, ob sie überhaupt Anspruch hat. Ist sie verheiratet oder hat einen einträglichen Job, dann guckt sie eh in die Röhre. Und wenn keine Kinder da sind oder die gemeinsamen Kinder schon 12 oder älter sind, dann ist sie auch angehalten, sich nen Job zu suchen.
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Alt 31.07.2006, 14:31:58   #8 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 19.07.2006
Beiträge: 22
stein2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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auch wenn die kinder über zwölf jahre alt sind kann noch ein anspruch auf unterhalt bestehen, je nachdem, wie hoch das einkommen von euch ist ( ist dann aber meißt nicht viel). die kinder haben so wie so einen anspruch auf unterhalt, bis sie mit der ausbildung fertig sind (eine altersbegrenzung ist mir da nicht bekannt).
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Alt 31.07.2006, 14:35:06   #9 (permalink)
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Benutzerbild von NoFear

ID: 79596
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Reg: 22.04.2006
Beiträge: 2.305
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also auf deutsch..

ein bißchen was über ein jahr ehe und ein kind. das bedeutet, dass die frau wann auch immer sie lustig ist unterhalt für sich verlangen kann. oder?
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Alt 31.07.2006, 16:32:57   #10 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von anddie

ID: 171
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Reg: 03.05.2006
Beiträge: 1.597
anddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz seinanddie kann auf vieles stolz sein
Standard

Zitat:
Zitat von Schnecke
oder hat einen einträglichen Job, dann guckt sie eh in die Röhre.
Schlimmer noch, es kann passieren, dass die Frau unterhaltspflichtig wird.

anddie
Wäre hier eine Signatur könntest du diese nun lesen und dir die Zeit vertreiben
anddie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 15:29:35   #11 (permalink)
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Benutzerbild von NoFear

ID: 79596
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Reg: 22.04.2006
Beiträge: 2.305
NoFear ist ein sehr geschätzter MenschNoFear ist ein sehr geschätzter MenschNoFear ist ein sehr geschätzter Mensch
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Zitat:
Zitat von anddie
Schlimmer noch, es kann passieren, dass die Frau unterhaltspflichtig wird.

anddie
wie wird?
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Alt 08.08.2006, 17:41:08   #12 (permalink)
klein aber oHo

ID: 115171
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im Urlaub

esKa eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 868
esKa wird schon bald berühmt werden
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Ich finde das irgendwie scheisse wie der Mann gemolken wird -.-
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Alt 08.08.2006, 17:49:30   #13 (permalink)
TopPromoter
Benutzerbild von ewin12000

ID: 48612
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ewin12000 eine Nachricht über ICQ schicken ewin12000 eine Nachricht über MSN schicken ewin12000 eine Nachricht über Yahoo! schicken
Reg: 21.04.2006
Beiträge: 1.880
ewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunftewin12000 hat eine strahlende Zukunft
Standard

Zitat:
Zitat von NoFear
wie wird?

Wenn Sie mehr als du verdient, zahlt Sie. Ihr könnt euch auch einigen, per Notar darauf verzichten. Auf den Unterhalt für das Kind kannste aber nicht verzichten bzw. Sie nicht.
ewin12000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.08.2006, 18:24:15   #14 (permalink)
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ID: 79596
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Reg: 22.04.2006
Beiträge: 2.305
NoFear ist ein sehr geschätzter MenschNoFear ist ein sehr geschätzter MenschNoFear ist ein sehr geschätzter Mensch
Standard

Zitat:
Zitat von ewin12000
Wenn Sie mehr als du verdient, zahlt Sie. Ihr könnt euch auch einigen, per Notar darauf verzichten. Auf den Unterhalt für das Kind kannste aber nicht verzichten bzw. Sie nicht.
kind is eh klar und kein thema. das sie mal mehr als ich verdient, halte ich für einen nicht realisierbaren traum. *lach*
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Alt 08.08.2006, 19:07:26   #15 (permalink)
abgemeldet

Reg: 01.05.2006
Beiträge: 754
CashButterfly ist ein wunderbarer AnblickCashButterfly ist ein wunderbarer AnblickCashButterfly ist ein wunderbarer AnblickCashButterfly ist ein wunderbarer AnblickCashButterfly ist ein wunderbarer AnblickCashButterfly ist ein wunderbarer AnblickCashButterfly ist ein wunderbarer AnblickCashButterfly ist ein wunderbarer Anblick
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Zitat:
Zitat von NoFear
kind is eh klar und kein thema. das sie mal mehr als ich verdient, halte ich für einen nicht realisierbaren traum. *lach*
Och, sowas kann ganz schnell passieren, z.B. wenn er arbeitslos wird.

Manche Männer werden erstaunlich schnell arbeitslos, wenn sie plötzlich Unterhalt zahlen müssen
CashButterfly ist offline   Mit Zitat antworten
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