Alt 27.09.2008, 15:06:37   #1 (permalink)
TDS
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Standard Unterhaltszahlung von Kind zu Mutter?

Hallo,
ich wollte mich hiermit kundig machen ob jemand weiß ob es rechtens ist ein Kind auf Unterhaltszahlung für die eigene Mutter zu verklagen? Das Arbeitsamt möchte genau das da die Mutter Hartz-4 erhält. Jedoch besteht seit Jahren kein Kontakt mehr da das Kind, mittlerweile 20Jahre (Ausbildung beendet, berufstätig), seit Beginn der Ausbildung beim Vater wohnte. Schon zur Ausbildung kam ein Schreiben vom Amt sich offenzulegen.
Inwiefern ist hier die Rechtslage wenn Mutter sozial abgeschlagen ist, aufgrund 30% Behinderung nicht arbeiten gehen will (!!!) und der neue Lebenspartner der Mutter die Tochter unterdrückt hat?

Gruß TDS

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Alt 27.09.2008, 15:33:00   #2 (permalink)
nicht mehr nett
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Meines Wissens ist es Ämtern (egal welches) völlig egal, ob oder ob nicht Kontakt zwischen Kindern und Eltern herrscht oder was für ein Verhältnis sie miteinander haben.

Wenn Ämter Geld sehen wollen, müssen (meistens) die Kinder alles offenlegen und dann wird entscheiden, inwiefern Kinder unterhaltspflichtig gegenüber Ihren Eltern sind.

Ich würde mich bei einem Anwalt sicherheitshalber erkundigen.


In Gedenken an Maja und Jack. Wir werden euch nie vergessen.


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Alt 27.09.2008, 16:10:21   #3 (permalink)
TDS
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Die Frage ist wieso Kindern ihren Eltern Unterhalt zahlen sollen wenn die Eltern selber zu faul sind um Ihren Hintern hochzubekommen? Das ist doch mehr als ungerecht im unseren Rechtsstaat, oder?
Kennt sich da jemand genauer aus?

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Alt 27.09.2008, 16:13:55   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von TDS Beitrag anzeigen
Die Frage ist wieso Kindern ihren Eltern Unterhalt zahlen sollen wenn die Eltern selber zu faul sind um Ihren Hintern hochzubekommen?
Kannst Du es beweisen?

Wenn ja, dann ab zum Amt, wenn nein, Geldbörse auf.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
https://www.facebook.com/qundkaelbchen
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Alt 27.09.2008, 16:35:59   #5 (permalink)
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Habe im TV mal gesehen, dass ein Sohn (mitte 50) seiner Mutter (ü80) Unterhalt fürs Pflegeheim zahlen sollte.
Er musste aber zum Schluß nichts zahlen, da er nachweisen konnte, dass seine Mutter sich schon in der Kindheit nicht um Ihre Söhne gekümmert hat.

Aber sowas nachzuweisen ist halt schwierig.
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Alt 27.09.2008, 16:46:01   #6 (permalink)
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Bezahlt man nicht erst oberhalb von 1400€ selbsterhalt überhaupt Unterhalt an die Eltern? Verdienst du soviel Netto direkt nach deiner Ausbildung?

Zitat:
Nach § 1601 BGB muss gegebenenfalls auch Unterhalt für Verwandte in gerader Linie gezahlt werden. Verwandt in gerader Linie sind Personen, die voneinander abstammen (z.B. Großvater, Vater, Sohn). Häufigster Anwendungsfall in der Praxis ist der Elternunterhalt.

Die Höhe des Verwandtenunterhaltes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und kann bis an die Selbstbehalts-Grenze heranreichen.

Nach den Richtwerten aus dem Anhang der Düsseldorfer Tabelle (ab 1.1.200 beträgt der angemessene Selbstbehalt gegenüber den Eltern mindestens 1.400 Euro im Monat (was 450 Euro Warmmiete einschließt) zuzüglich der Hälfte des darüber hinaus gehenden Einkommens.
kann den Text aber auch falsch verstanden haben ^^

Ist nun keine entgültige Lösung, man verdient ja im Laufe des Lebens auch mehr. Aber ich würd mich erstmal schlau machen ob du überhaupt Untehalt zahlen müsstest bei deinem finanziellen Einkommen und wenn nicht, hast du ja Zeit den Rest über einen Anwalt zu klären für später.
http://www.klamm.de/?weblog=129824

Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin
http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html
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Alt 27.09.2008, 17:00:30   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von TDS Beitrag anzeigen
Die Frage ist wieso Kindern ihren Eltern Unterhalt zahlen sollen wenn die Eltern selber zu faul sind um Ihren Hintern hochzubekommen? Das ist doch mehr als ungerecht im unseren Rechtsstaat, oder?
das ist nicht ungerechter als wenn die Allgemeinheit für die faulen Eltern zahlt, nur wenn es an die eigene Tasche geht fällt es halt mehr auf


ansonsten sind die Grenzen eigentlich so hoch das Dir nur abgenommen wird was Du Dir leisten kannst und das man zuerst innerhalb der Familie zahlt und dann erst der Staat sollte eigentlich selbstverständlich sein
Loshai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 17:02:03   #8 (permalink)
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http://www.ehescheidung24.de/blog/20...-selbstbehalt/

hier ist das bissel ausführlicher beschrieben ab wann man zahlen muss.
http://www.klamm.de/?weblog=129824

Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin
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Wannabe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2008, 17:41:32   #9 (permalink)
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Ich danke erstmal für die Informationen. Es geht aber nicht um mich, sondern um eine Freundin
Die angegebene URL war sehr hilfreich. Da ist man ja gut abgesichert wenn man maximal 1400,00EUR/Monat netto drüber hat. Von daher, sofern ich es richtig verstanden habe, dürfte die Sache schon vom Tisch sein

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