|
|
#1 (permalink) |
|
Neuer Benutzer
Reg: 22.11.2006
Beiträge: 3
![]() |
Hallo,hab ma ne Frage.
Angenommen die Eltern haben sich getrennt und der Sohn macht Zivildienst/Wehrdienst... ist dann der Vater (wohnt woanders) unterhaltspflichtig? Während der Ausbildung schon,das ist klar,aber beim Zivil-/Wehrdienst? Grüße,Beelz |
|
|
|
| Gesponsorte Links |
|
|
#2 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
Ausgezogenes Zitat und somit ohne Garantie:
_____ Es gibt kein Kindergeld während Grundwehrdienst Eltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind. Der Bundesfinanzhof erklärte die dem zu Grunde liegende Vorschrift des § 32 Abs. 4 EStG für verfassungsgemäß, da die Unterhaltspflicht der Eltern während der Zeit des Grundwehrdienstes entfällt. Urteil des BFH vom 04.07.2001 VI B 176/00 MDR Heft 19/2001, Seite R 11 Betriebs-Berater 2001, 2036 Kindergeld Ein Anspruch auf Kindergeld während der Zivildienstzeit besteht nicht. Vor dem Zivildienst wird für eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Zivildienstbeginn Kindergeld gezahlt. Dazu sollten sich die Eltern des Zivildienstleistenden an die Familienkasse der zuständigen [Agentur für Arbeit] ___ Gruß
Wer keinen Mut zum Träumen hat,
hat keine Kraft zum Kämpfen ! |
|
|
|
![]() |
| Gesponsorte Links |
| Anzeige |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|