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Alt 22.11.2006, 21:17:05   #1 (permalink)
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Reg: 22.11.2006
Beiträge: 3
AlmightyBeelz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Unterhaltspflicht geschiedener Ehegatten

Hallo,hab ma ne Frage.

Angenommen die Eltern haben sich getrennt und der Sohn macht Zivildienst/Wehrdienst... ist dann der Vater (wohnt woanders) unterhaltspflichtig?

Während der Ausbildung schon,das ist klar,aber beim Zivil-/Wehrdienst?

Grüße,Beelz
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Alt 22.11.2006, 21:22:49   #2 (permalink)
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ID: 152243
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Reg: 23.04.2006
Beiträge: 271
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Standard

Ausgezogenes Zitat und somit ohne Garantie:
_____

Es gibt kein Kindergeld während Grundwehrdienst

Eltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind.

Der Bundesfinanzhof erklärte die dem zu Grunde liegende Vorschrift des § 32 Abs. 4 EStG für verfassungsgemäß, da die Unterhaltspflicht der Eltern während der Zeit des Grundwehrdienstes entfällt.

Urteil des BFH vom 04.07.2001

VI B 176/00

MDR Heft 19/2001, Seite R 11

Betriebs-Berater 2001, 2036


Kindergeld

Ein Anspruch auf Kindergeld während der Zivildienstzeit besteht nicht.

Vor dem Zivildienst wird für eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Zivildienstbeginn Kindergeld gezahlt. Dazu sollten sich die Eltern des Zivildienstleistenden an die Familienkasse der zuständigen [Agentur für Arbeit]
___

Gruß
Wer keinen Mut zum Träumen hat,
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Alt 22.11.2006, 21:23:48   #3 (permalink)
Neuer Benutzer

Reg: 22.11.2006
Beiträge: 3
AlmightyBeelz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Okay,dankeschön :-) (auch wenn ich mir natürlich was anderes erhofft hatte ^^)

Aber jetzt weiß ichs wenigstens :-)

Beelz
AlmightyBeelz ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2006, 21:25:41   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 152243
Lose-Remote

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Reg: 23.04.2006
Beiträge: 271
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Kein Problem.
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