|
|
#1 (permalink) |
|
Extremmensch
|
Hallo ihr Lieben.
Ich hätt' da mal 'ne Frage: Wie steht's mit Unterhalt für eine vermisste Person? (Ist entweder nachehelicher Unterhalt oder Trennungsunterhalt (ich versteh' den Unterschied nicht), ob wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit ist mir auch nicht ganz klar, weil die Erwerbslosigkeit durch Krankheit bedingt ist.) Endet die Unterhaltspflicht mit dem Verschwinden oder erst bei Todeserklärung? Sorry für die ungenauen Angaben, exakter weiß ich's leider nicht und habe momentan auch nicht die Möglichkeit, es herauszufinden. Vielleicht ist's eurerseits trotzdem möglich, mir was dazu zu sagen. (Ich erwarte keine Rechtsberatung, sondern einfach nur Informationen nach eurem Kenntnisstand - Links zum Selbernachprüfen wären natürlich toll.) Liebe Grüße, Kopfzoo "Ey Nussmäuschen Alter! Nussmäuschen!"
|
|
|
|
| Gesponsorte Links |
|
|
#3 (permalink) | |
|
bad karma inside
|
Zitat:
Ich denke, der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt ist folgender: Bevor man sich scheiden lassen kann, muss man sich ja erstmal trennen (das sogenannte Trennungsjahr). Soweit ich weiß, wird der Unterhalt da anders berechnet als nach der Scheidung. Also Trennungsunterhalt gibt's so lange man noch nicht geschieden aber schon getrennt ist. Nachehelichen Unterhalt gibt's nachdem die Scheidung gültig ist. Sofern man sich nicht außergerichtlich über sowas einigt. Ob es nun für eine verschwundene Person einen Unterhaltsanspruch gibt, weiß ich leider nicht. Meine persönliche Meinung ist, dass man in so einem Fall eigentlich andere Sorgen hat. Und der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ich auf diese Zahlungen erstmal verzichten würde. Alle Angaben ohne Gewähr!
- Tira -
Rote, anonyme Popel ohne Begründung beeindrucken mich in etwa genau so sehr wie der bekannte Sack Reis... |
|
|
|
|
|
|
#4 (permalink) | |
|
Extremmensch
|
Zitat:
Das klingt jetzt nach 'nem drohenden Rechtsstreit, und es kann auch sein, dass der kommt (falls die Mutter der vermissten Person überhaupt berechtigt ist, das Geld einzufordern), aber sollte es rechtlich sowieso eindeutig sein, dass gezahlt werden muss oder eben nicht, dann könnte die Einschaltung von Anwälten und Gerichten - und letztlich auch familärer Streit - vermieden werden. Oder erledigt sich die Sache einfach damit, dass jetzt niemand mehr da ist, der den Unterhaltsanspruch geltend machen könnte? (Nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter"?) Selbst wenn das der Fall sein sollte, würde es mich trotzdem interessieren, wer da theoretisch im Recht wäre - auch wenn das keine praktischen Konsequenzen hätte. @Tira: Danke für die Erklärung, das klingt logisch. Ohne dich angreifen zu wollen, finde ich aber doch, dass du den Fall nicht beurteilen kannst. So lange es keine Spuren gibt, die verfolgt werden könnten, kümmert sich die Familie eben um alles, was organisatorisch anfällt. Daran finde ich nichts verwerflich. "Ey Nussmäuschen Alter! Nussmäuschen!"
Geändert von Kopfzoo (02.12.2010 um 15:37:17 Uhr) |
|
|
|
|
|
#5 (permalink) |
|
Painkiller
|
Ohne rechtliches Hintergrundwissen zu haben sehe ich dies so:
Der Unterhalt wird ja gezahlt um eine bestimmte Person finanziell zu unterstützen. Sollte diese Person vermisst sein, warum sollte dann jemand anderes das Geld bekommen? Wie sieht es denn z.B. aus, wenn eine Familie Kindergeld für ihr Kind bekommt und das Kind vermisst ist. Zahlt der Staat dann weiter oder stellt der die Zahlungen ein? Schließlich kann der eigentliche Empfänger das Geld ja nicht in Empfang nehmen... Meine Meinung ist also, dass es keinen Unterhaltsanspruch geben sollte/dürfte... |
|
|
|
|
|
#6 (permalink) | |
|
bad karma inside
|
Zitat:
Ich bin halt erstmal nur davon ausgegangen wie ich das sehen würde, wenn es mein Kind wäre. Und die Kohle wäre in dem Moment einfach das letzte, was mich interessieren würde. Aber ich weiß ja, wie manche Menschen hinter diesen Unterhaltszahlungen her sind. Kenne jemanden, der im Familiengericht arbeitet und sich täglich mit sowas rumschlägt.
- Tira -
Rote, anonyme Popel ohne Begründung beeindrucken mich in etwa genau so sehr wie der bekannte Sack Reis... |
|
|
|
|
|
|
#7 (permalink) | |
|
Der Schweizer
|
Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#8 (permalink) |
|
Extremmensch
|
Zur Klarstellung: Es geht nicht um ein Kind, sondern um eine volljährige Person. Insofern auch nicht um Kindesunterhalt. Aber auch Erwachsene haben ja oft noch Eltern.
Ich verstehe das Argument, dass die Person das Geld nicht in Anspruch nehmen kann und der Unterhalt damit hinfällig sein müsste. So hab' ich mir das auch gedacht. Ich würde aber gerne wissen, wie es tatsächlich ist. Mit dem Geld private Suchaktionen zu finanzieren, wäre auch hier der Plan gewesen, aber irgendwie kann ich mir schwer vorstellen, dass der Gesetzgeber diesen Fall einkalkuliert hat und das eine Fortzahlung des Unterhalts rechtfertigen würde. Aber wie gesagt: Ich weiß es nicht und würd's gern erfahren. "Ey Nussmäuschen Alter! Nussmäuschen!"
|
|
|
|
|
#9 (permalink) |
|
Erfahrener Benutzer
|
Naja aber Unterhalt wird doch auch für Miete, etc. gezahlt. Die Sachen laufen doch auch bei vermissten weiter. Also bei Kindern dann eben der Mehraufwand durch eine größere Wohnung. Größere Energiekosten, etc.
Ich wüsste daher nicht, wieso die Unterhaltspflicht abgeschafft werden sollte. Außer eben es kann nachgewiesen werden, dass keine Kosten mehr für die vermisste Person gedeckt werden müssen. Hier in dem Fall handelt es sich ja um eine volljährige Person. Wenn also die Wohnung bereits gekündigt ist, usw. dann wird wohl tatsächlich irgendwann der Unterhaltsbedarf nicht mehr vorhanden sein.
http://www.klamm.de/?weblog=129824
Als ich ein Kind war schrieb ich oft das Wort "nackt" hundertemale auf ein Stück Papier und rieb dann mein Gesicht darin http://www.krisis.org/diverse_manifest-gegen-die-arbeit_1999.html |
|
|
|
|
|
#10 (permalink) |
|
grafikdilettant
|
Jetzt wird die Sache schon etwas klarer.
Also ich würde die Sache folgendermaßen beurteilen: Grundsätzlich erlischt der Unterhaltsanspruch mit dem Tod des Berechtigten (bzw. des Verpflichteten), § 1615 BGB. Aber: Zunächst müsste ja mal ein Unterhaltsanspruch, der erlöschen kann, überhaupt bestehen. Der Unterhaltsanspruch ist unter anderem abhängig von der Bedürftigkeit des Berechtigten, sowie in der Höhe auch von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Da diese Voraussetzungen gar nicht geprüft werden können, wenn der Berechtigte nicht greifbar ist, kann zunächst kein Unterhaltsanspruch festgestellt werden. Somit muss der Verpflichtete zunächst auch keinen Unterhalt zahlen. Dies ergibt sich im Umkehrschluß auch aus der Vorschrift des § 1613 BGB, wonach Unterhalt für die Vergangenheit erst ab dem Zeitpunkt gefordert werden kann, zu dem der Verpflichtete aufgefordert wurde, über seine Leistungsfähigkeit Auskunft zu geben. Schließlich noch ein rein praktisches Argument für meine Auffassung: Wenn der Berechtigte nicht auffindbar ist, so kann er die Unterhaltszahlungen ja faktisch nicht in Empfang nehmen. Somit ist es fraglich, ob der Leistende durch Zahlung an einen anderen überhaupt von seiner Unterhaltsverpflichtung befreit würde. |
|
|
|
|
|
#11 (permalink) | ||
|
Extremmensch
|
Danke erstmal, baffi, das ist mal was Handfestes, mit dem ich was anfangen kann.
Zitat:
Zitat:
Tut mir leid, wenn ich "doofe" Fragen stelle, aber ich bin juristisch einfach 'n Vollnoob. "Ey Nussmäuschen Alter! Nussmäuschen!"
|
||
|
|
|
|
#12 (permalink) |
|
bad karma inside
|
Dann wird's wahrscheinlich noch schwieriger. Denn den Unterhalt kann eine erwachsene Person wahrscheinlich nur selber einfordern. Wenn also die Zahlung ausbleibt, kann wohl erstmal keiner was machen.
- Tira -
Rote, anonyme Popel ohne Begründung beeindrucken mich in etwa genau so sehr wie der bekannte Sack Reis... |
|
|
|
|
|
#13 (permalink) | ||
|
grafikdilettant
|
Zitat:
Woher soll der Unterhaltsverpflichtete das wissen? Zitat:
Das könnte man evtl. so sehen, ja. Aber dann würde ich im Hinblick auf die obigen Überlegungen doch lieber das Geld zunächst bei mir behalten. Nachzahlen kann man im dümmsten Fall immer noch. Wieder zurück holen ist schon schwieriger. |
||
|
|
|
|
|
#14 (permalink) | |
|
Extremmensch
|
Zitat:
Gut, das reicht mir dann erstmal. Danke für die Antworten. "Ey Nussmäuschen Alter! Nussmäuschen!"
|
|
|
|
![]() |
| Gesponsorte Links |
| Anzeige |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Unterhaltspflicht geschiedener Ehegatten | AlmightyBeelz | Das wahre Leben | 3 | 22.11.2006 21:25:41 |