Alt 11.07.2008, 21:18:46   #1 (permalink)
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Lose-Remote

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Standard Umsatzsteuervoranmeldung ??

Hallo,

undzwar wollte ich mal fragen wann genau man die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss.

Ich weis das ich diese Quartalsweise machen muss.
Am 01.05.08 habe ich mein Gewerbe auf ust umgestellt.
Jetzt muss ich ja bald (evtl.) die Umsatzsteuervoranmeldung machen.

Nehme ich dann den Umsatz vom
01.05.08-31.05.08 und schreibe im Elsterforumlar meine vor/ust-steuer rein?

Bzw. muss ich die Vorsteuer jetzt einreichen oder wann genau? Habe auch noch keine Schreiben bekommen. Früher habe ich immer 1 mal im Jahr nen Hinweis per Post bekommen das ich diese einreichen muss.

Hoffe irgendwer kann mich da aufklären.

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Alt 11.07.2008, 21:59:05   #2 (permalink)
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Lose-Remote

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Zitat:
Zitat von resoucer Beitrag anzeigen
[...] undzwar wollte ich mal fragen wann genau man die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss.

Ich weis das ich diese Quartalsweise machen muss. [...]
§ 18 Umsatzsteuergesetz
Zitat:
(1) 1Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Wege nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat;[...]

(2) 1Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. 2Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. 3Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. 4Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
Zitat:
Zitat von resoucer Beitrag anzeigen
[...] Am 01.05.08 habe ich mein Gewerbe auf ust umgestellt.
Jetzt muss ich ja bald (evtl.) die Umsatzsteuervoranmeldung machen. [...]
Wenn du vierteljährliche Voranmeldungen machst, dann ist der 10.07.08 der Stichtag.

Zitat:
Zitat von resoucer Beitrag anzeigen
[...] Nehme ich dann den Umsatz vom
01.05.08-31.05.08 und schreibe im Elsterforumlar meine vor/ust-steuer rein? [...]
Wenn du die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich machst, dann muss dort auch der vierteljährliche Umsatz rein. In die Voranmeldung kommt sowohl die in diesem Zeitraum erwirtschaftete Umsatzsteuer, als auch die anzurechnende Vorsteuer rein.

Zitat:
Zitat von resoucer Beitrag anzeigen
[...] Bzw. muss ich die Vorsteuer jetzt einreichen oder wann genau? [...]
Die Vorsteuer gehört in die Umsatzsteuervoranmeldung und wird nicht gesondert angemeldet.
Gruß, Jacky
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Alt 12.07.2008, 11:37:44   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer

ID: 77379
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also also wird die UST-Voranmeldung immer am

10.04.08 (Umsatz vom 01.01.08-01.03.08 )
10.07.08 (Umsatz vom 02.03.08-01.06.08 )
10.10.08 (Umsatz vom 02.06.08-01.09.08 )
10.01.09 (Umsatz vom 02.09.08-01.12.08 )

eingereicht?

mhh aber dann fehlt ja (02.12.08-31.12.08 )

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Alt 12.07.2008, 13:15:45   #4 (permalink)
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Abgabe für's dritte Quartal (01. 07. - 31. 09.): 10. 10.
Abgabe für's vierte Quartal (01. 10. - 31.12.): 10.01.
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Alt 12.07.2008, 14:48:28   #5 (permalink)
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Zitat:
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super danke. Dann werde ich jetzt mal die Steuern fertig machen was

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