Alt 18.03.2008, 08:31:43   #1 (permalink)
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Standard Umsatzsteuer trotz Kleinstgewerbe?

Also,

ich habe ein Kleinstgewerbe angemeldet. Habe mich vorher von meinem Steuerberater beraten lassen, usw.

Da das Gewerbe noch 2 Monate geruht hat, hat Mein Berater 2 mal eine Null-Meldung ans Finanzamt geschickt.

So, nun hab ich mir das mal genauer angesehen, da es nun endlich losgehen soll mit dem Gewerbe. Und da fiel mir auf:

Wieso soll ich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, wenn ich ein Kleinstgewerbe habe und keine Mehrwertsteuer ausweisen bzw einnehmen darf?

Leider hat mein Steuerberater sein Bürö diese Woche geschlossen ( war ja klar *g*).

Muss jetzt irgendwie erfahren, wie nun mein Gewerbe läuft.

Mit oder Ohne MwSt?

Kann mir irgendwer da weiterhelfen?

Danke schonmal
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Alt 18.03.2008, 08:46:37   #2 (permalink)
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Vielleicht hast du auf die Kleinstunternehmerregelung verzichtet. Dann darfst du Umsatzsteuer ausweisen und musst auch die Anmeldungen machen.
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Alt 18.03.2008, 09:12:56   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Slemens Beitrag anzeigen
Vielleicht hast du auf die Kleinstunternehmerregelung verzichtet. Dann darfst du Umsatzsteuer ausweisen und musst auch die Anmeldungen machen.

Das habe ich vermutet, das mein Berater das so gemacht hat.

Was für Nachteile hätte ich in diesem Fall?

Ich fänd es gut da ich die 19% ausweisen darf ( und natürlich abführen muss, klar).

Aber was bringt es noch mit sich?
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Alt 18.03.2008, 09:17:47   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Nervnorbert Beitrag anzeigen
Was für Nachteile hätte ich in diesem Fall?

Aber was bringt es noch mit sich?
Naja, nachteile eigentlich keine, außer dass du halt immer deine Umsatzsteuervoranmeldungen abschicken musst, aber wenn das sowieso dein Steuerberater macht hast du ja jemanden der sich damit auskennt.
Im ganzen kannst du halt deine Ausgaben der MwSt. mit den Einnahmen gegenrechnen, brauchst also sozusagen für Büromaterialien etc. keien Umsatzsteuer zahlen.
Ansonsten müsste eigentlich alles weitgehend so sein, wie es auch mit der Kleinunternehmerregelung ist.
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Alt 18.03.2008, 09:19:18   #5 (permalink)
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Super, danke dir.

Wenn mir noch was einfällt frag ich dich nochmal, ok? Muss diese Woche irgendwie überbrücken, bis Herr Steuerberater aus dem Urlaub zurück ist ;-)

Danke dir
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Alt 18.03.2008, 09:21:11   #6 (permalink)
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Klar schreib einfach rein, ich hoffe mal dass das alles soweit korrekt war.
Und für Fragen in der Art gibt es auch schon den Existenzgründer-Thread. Schau doch einfach mal vorbei, da bekommst auch immer Antworten auf solche Fragen.
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Alt 18.03.2008, 09:33:03   #7 (permalink)
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So,

eins hab ich noch :-)

Hab grad mal alles eben durchdacht.

Ist es mgölich, das ich wieder auf ein Kleinstgewerbe umgemeldet werde? Denn irgendwie lohnt sich der ganze Aufwand nicht, da ich auch sehr wenige Ausgaben habe in meiner Tätigkeit.

Würde dann doch lieber als Kleinstgewerbe ohne MwSt arbeiten.

Wenn möglich, wie ich das zu machen?
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Alt 18.03.2008, 09:46:42   #8 (permalink)
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Ich galube das ist nicht ganz so einfach. Soweit ich weiß musst du das dann für 5 Jahre so machen, dann kannst du wechseln. Aber in gewisser Weise ist es auch nicht schlecht, da du daurch gezwungen bist eine ordentliche Buchhaltung zu führen, was nie schlecht ist
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Alt 18.03.2008, 12:30:40   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von §19 (2) UStG
Der Unternehmer kann dem Finanzamt [..] erklären, dass er auf die Anwendung [der Kleinunternehmerregelung] verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.
Ich würde spontan schätzen, dass eine abgegebene Voranmeldung bereits eine solche Erklärung auslöst, aber sicher bin ich mir nicht. Falls nicht könnte es eventuell noch widerrufen werden.

Nachteile hast du keine, außer die mit der Voranmeldung verbundenen Kosten. Wenn das dein Berater aber ohne Absprache gemacht hat, könnte er dir für die nächsten fünf Jahre dabei "entgegen kommen"

Vorteil ist die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Insbesondere falls du Anschaffungen planst, lohnt sich das sehr schnell. USt auf Anschaffungen > Kosten für die UStVA => USt-Pflicht ist besser.
Zitat:
Im ganzen kannst du halt deine Ausgaben der MwSt. mit den Einnahmen gegenrechnen, brauchst also sozusagen für Büromaterialien etc. keien Umsatzsteuer zahlen.
Grausige Erklärung, aber man kann noch erahnen was gemeint ist

Ordentliche Buchhaltung hat mit Umsatzsteuervoranmeldung überhaupt nichts zu tun, man sollte immer ordentlich buchhalten, egal ob Bilanz oder EÜR.


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Alt 18.03.2008, 12:39:19   #10 (permalink)
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Danke für die Antwort.

Habe minen Steuerberater erreicht ( hatte noch ne Privatnummer gefunden).

Also er riet mir auch zu der Variante mit MwSt.

Was ich aber vergessen habe ihn zu Fragen:

Meine Umsatzsteuernummer, ist die gleich MEINER Steuernummer?

Weil auf den Nullmeldungen die an das FA gingen, steht mein Name und meine Steuernummer. Ist das die Richtige? Müsste doch eigentlich eine sein, die mit DE beginnt oder?
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Alt 18.03.2008, 12:46:49   #11 (permalink)
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Nö, die UStIDNr ist nur dafür da, dass man diese auf die Rechnung schreiben kann, ohne dass Dritte die eigene Steuernummer mitbekommen


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Alt 18.03.2008, 13:45:13   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
Nö, die UStIDNr ist nur dafür da, dass man diese auf die Rechnung schreiben kann, ohne dass Dritte die eigene Steuernummer mitbekommen
und wo finde ich diese? Hab weder mit meiner Anmeldung noch bei den Nullmeldungen, oder den Schreiben vom FA die Nummer gefunden.
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Alt 18.03.2008, 14:31:08   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von joschilein Beitrag anzeigen
Nö, die UStIDNr ist nur dafür da, dass man diese auf die Rechnung schreiben kann, ohne dass Dritte die eigene Steuernummer mitbekommen
So kann man es auch erklären. Aber stimmt schon, ist ein guter Grund sich eine anzuschaffen.

@Nervnorbert
Die UStIDNr musst Du gesondert beantragen, weil diese eigentlich nur dann benötigt wird, wenn Du international tätig werden möchtest.

Finest Party . Finest Games
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Alt 18.03.2008, 15:07:06   #14 (permalink)
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Zitat:
Zitat von schlaubi Beitrag anzeigen
So kann man es auch erklären. Aber stimmt schon, ist ein guter Grund sich eine anzuschaffen.

@Nervnorbert
Die UStIDNr musst Du gesondert beantragen, weil diese eigentlich nur dann benötigt wird, wenn Du international tätig werden möchtest.
Achso, also ist alles OK, wenn ich jetzt auf die Rechnungen ( und im Impressum) Meine normale Steuernummer angebe?

Also solange bis eine UStIDNr habe.
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Alt 18.03.2008, 15:43:02   #15 (permalink)
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Natürlich kann man es so erklären. Die UStIDNr hat keinen Mehrnutzen gegenüber der Steuernummer, man kann immer wählen welche man davon für die Außenwelt verwendet (insbesondere Rechnungen, aber Impressum tatsächlich auch, wobei man sie dort angeben muss, wenn man eine hat).

Und nein, es ist nicht ok, wenn die Steuernummer für die Außenwelt verwendet wird. Das kann mal eine ganz böse Übergangslösung sein, aber wie schnell wird die zum Dauerzustand? Gerade im Web mit Chaching usw..
Man würde schließlich auch nie seine Karten-PIN oder ein Zugangspasswort veröffentlichen. Und wenn mal einer ne UStVA mit deiner Steuernummer und einer Million Zahllast abgibt bzw. sich - über die Nummer legitimiert - beim Finanzamt Informationen holt, findest du das ganz schnell nicht mehr witzig. Im besten Fall hast du dann nur viel Arbeit alles wieder richtig zu stellen.


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