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#1 (permalink) |
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AVA4SPENDEN
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Hallo zusammen,
vor kurzem ist meine mutter gestorben. nun hat sie einen untermieter in ihrer wohnung und wir (die erben) wissen nicht, was wir mit ihm machen sollen... Sachverhalt:
wir würden ihn gerne kündigen, wissen aber nicht, wer wie und auf welcher grundlage. hat wer von euch erfahrung? grüße setzuna1978 RL ist nur für Leute, die in WoW keine Freunde finden!
Geändert von setzuna1978 (09.01.2010 um 07:44:10 Uhr) |
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#2 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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4 Wochen ohne Angabe von Gründen.
Bei einer gemeinsamen Wohnungsnutzung gelten die übölichen Kündigungsfristen nicht. gruss kelle! Zitat:
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#3 (permalink) |
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Moderator
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Solange das nicht geklärt ist stellt sich halt die Frage wer ihm Kündigen soll
Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#4 (permalink) | |
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AVA4SPENDEN
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Zitat:
reicht es, dass alle möglichen erben ihr ok geben, dass einer die vorrübergehende verwaltung amcht oder muss ein anwalt dafür eingeschaltet werden? RL ist nur für Leute, die in WoW keine Freunde finden!
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#6 (permalink) |
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grafikdilettant
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Mal abgesehen von der rechtlichen Frage, die man sicher prüfen müsste:
Warum wollt ihr ihm jetzt schon kündigen? Kann das nicht warten, bis die Eigentumsfrage geklärt ist? Ansonsten kann ich Dir aber den Tipp geben, Dich bezüglich Deiner Frage zunächst an das zuständige Nachlassgericht (dürfte das Amtsgericht am Wohnsitz Deiner Mutter sein) zu wenden. |
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#7 (permalink) |
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mostly harmless
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Dürfte eine Kündigung nicht problemlos möglich sein, wenn sich alle Erben in dem Punkt einig sind?
Ich kann schon verstehen, warum man einen Untermieter in einem sonst leeren Haus nicht auf Dauer haben möchte - ohne schlechtes zu unterstellen. |Meine Bücherkiste|Willi an der Macht?|asoziales Netz?|Mehr Signatur|Hörbuch gefällig?"Wir spielen jetzt Krieg!" "Warum spielen wir nicht Frieden?" "Zu wenig Rollenmuster!!!" (aus Calvin & Hobbes) Sammelartikel, Bücher, Geschirr & mehr! |
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#8 (permalink) |
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grafikdilettant
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Ich bin jetzt aber zu faul, nachzulesen welche Rechte die Erbengemeinschaft hat und für was sie evtl. die Genehmigung des Nachlassgerichtes braucht...
![]() Und auf Dauer ist die Kündigung ja wahrscheinlich richtig, die Frage ist aber ob das gleich morgen sein muss |
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#9 (permalink) | |
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Moderator
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Zitat:
Wenn ein Testament besteht und dem Untermieter dort ein Wohnrecht eingeräumt wird ist es z.B. schon nicht mehr so leicht mit der Kündigung. Gruß Aru You're wondering now, what to do, now you know this is the end
You're wondering how, you will pay, for the way you misbehaved Curtain has fallen, now you're on your own I won't return, forever you will wait miss you Amy† |
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#10 (permalink) |
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zeitw. Abwesend
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Es ist möglich sich die Nachlassakte zu dem Amtsgericht kommen zu lassen, wo man selbst wohnt.
Bei mehreren Erben bzw. Anträgen sehr Zeitaufwendig... Gibt es ein Testament? Wie wird das Erbe aufgeteilt? Zur Kündigung des Mietvertrags ist nur der Eigentümer bzw. ein Eigentumsverwalter (der wohl gerichtlich eingesetzt werden müßte, je nach Erbaufteilung) berechtigt. Das kann alles sehr schnell verkompliziert werden, daher meine Empfehlung: Rechtsberatung oder Anwalt deines vertrauens! |
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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Hallo,
wichtig ist zuerst die Erbsituation zu klären. Schau mal was ich hier, sogar aktuell, gefunden habe.... http://www.jurablogs.com/de/bgh-mite...heit-kuendigen Zur Kündigungsfrist hier http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html Bei Unsicherheiten in jedem Fall Fachanwalt für Miet- oder Erbrecht einschalten.... lg |
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#12 (permalink) | ||
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R1150 GS Fahrer
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Zitat:
Weißt ihn auf die kurze Kündigungsfrist hin, informiert ihn darüber, dass er wahrscheinlich nach Feststellung der Erbschaft die Wohnung verliert, und schlagt ihm vor, sich schonmal nach was anderem umzuschauen, damit er dann nicht in Hektik ausbrechen muss. gruss kelle! Zitat:
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#13 (permalink) |
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back to the roots
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Genau, das was Kelle vorschlägt, hätte ich jetzt auch gesagt. Der Mieter ist ja auch nicht blöd. eventuell sucht et ohnehin schon weiter. Mit persönlich wäre klar, daß ich wohl ausziehen müßte, wenn der "Mitbewohner" stirbt, dem die Mietsache gehört hat.
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#15 (permalink) | |
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R1150 GS Fahrer
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Noch etwas...
Ich hatte vor Jahren, um genau zu sein 2007 ein ähnliche Situation, allerdings als Mieter. Ich hatte damals ein Dachgeschoss in einem Einfamilienhaus gemietet, zwar mit eigenem Bad und eigener Küche, aber keinen gesonderten Zugang, d.h. ich musste durch die beiden Etagenflure meiner Vermieterin stiefeln. (Daher weiß ich ziemlich genau, wie da die Kündigungsfristen aussehen.) Dann starb meine Vermieterin. Und irgendwo waren die Kinder doch recht froh, dass ich die ganze Zeit bis zum Umbau in dem Haus wohnte. Es gab keine vollgestopften Briefkästen, das Haus war immer bewohnt, falls ein Brief "wichtig" aussah, habe ich den entsprechend weitergetragen etc. Außerdem kam weiterhin die Miete rein, so dass die grundlegenden Kosten des Hauses weiterhin gedeckt werden konnten. Nach dem Umbau bin ich in eine renovierte Wohnung eingezogen, habe ne neue Küche bekommen, und die Mieterhöhung wegen vergößerter Mietfläche wurde um 20 Monate verzögerte. Das war eine Situation für beide, wo beide Parteien ihren Vorteil hatten. gruss kelle! Zitat:
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