Alt 08.01.2010, 21:21:17   #1 (permalink)
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Standard Todesfall und Untermieter

Hallo zusammen,

vor kurzem ist meine mutter gestorben.

nun hat sie einen untermieter in ihrer wohnung und wir (die erben) wissen nicht, was wir mit ihm machen sollen...

Sachverhalt:
  • wohnung meiner mutter ist ein kleines haus, eigentum
  • erbschaft ist noch nicht geklärt, es sind 5 kinder vorhanden
  • mietsache: möbliertes zimmer mit gemeinsamer nutzung von bad, küche und wohnzimmer

wir würden ihn gerne kündigen, wissen aber nicht, wer wie und auf welcher grundlage.

hat wer von euch erfahrung?


grüße
setzuna1978
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Geändert von setzuna1978 (09.01.2010 um 07:44:10 Uhr)
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Alt 08.01.2010, 21:39:29   #2 (permalink)
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Standard

4 Wochen ohne Angabe von Gründen.

Bei einer gemeinsamen Wohnungsnutzung gelten die übölichen Kündigungsfristen nicht.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
Aber verstehst du das Problem, dass Mann nicht verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass Mann nie verstehen kann, dass Frau nicht versteht, dass er nicht versteht was sie selbst nicht versteht.
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Alt 08.01.2010, 21:39:31   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von setzuna1978 Beitrag anzeigen
  • erbschaft ist noch nicht geklärt...
Solange das nicht geklärt ist stellt sich halt die Frage wer ihm Kündigen soll

Gruß Aru
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Alt 08.01.2010, 21:43:09   #4 (permalink)
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Standard

Zitat:
Zitat von setzuna1978 Beitrag anzeigen
wir würden ihn gerne kündigen, wissen aber nicht, wer wie und auf welcher grundlage.
daher auch das wie^^

reicht es, dass alle möglichen erben ihr ok geben, dass einer die vorrübergehende verwaltung amcht oder muss ein anwalt dafür eingeschaltet werden?
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Alt 08.01.2010, 22:30:32   #5 (permalink)
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Standard

Ich würde Dir raten, diese Frage in einem richtigen Rechtsforum zu stellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand ist, der Euch das beantworten kann.

Täglich verschwinden Rentner im Internet, weil sie "Alt" + "Entf." gleichzeitig drücken...
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Alt 08.01.2010, 22:37:32   #6 (permalink)
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Standard

Mal abgesehen von der rechtlichen Frage, die man sicher prüfen müsste:

Warum wollt ihr ihm jetzt schon kündigen? Kann das nicht warten, bis die Eigentumsfrage geklärt ist?

Ansonsten kann ich Dir aber den Tipp geben, Dich bezüglich Deiner Frage zunächst an das zuständige Nachlassgericht (dürfte das Amtsgericht am Wohnsitz Deiner Mutter sein) zu wenden.
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Alt 08.01.2010, 22:52:11   #7 (permalink)
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Standard

Dürfte eine Kündigung nicht problemlos möglich sein, wenn sich alle Erben in dem Punkt einig sind?

Ich kann schon verstehen, warum man einen Untermieter in einem sonst leeren Haus nicht auf Dauer haben möchte - ohne schlechtes zu unterstellen.
|Meine Bücherkiste|Willi an der Macht?|asoziales Netz?|Mehr Signatur|Hörbuch gefällig?

"Wir spielen jetzt Krieg!" "Warum spielen wir nicht Frieden?" "Zu wenig Rollenmuster!!!"
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Alt 08.01.2010, 22:55:56   #8 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

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Ich bin jetzt aber zu faul, nachzulesen welche Rechte die Erbengemeinschaft hat und für was sie evtl. die Genehmigung des Nachlassgerichtes braucht...

Und auf Dauer ist die Kündigung ja wahrscheinlich richtig, die Frage ist aber ob das gleich morgen sein muss .
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Alt 09.01.2010, 00:06:57   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von darkkurt Beitrag anzeigen
Dürfte eine Kündigung nicht problemlos möglich sein, wenn sich alle Erben in dem Punkt einig sind?
Aber wenn die Erbschaft, wie im ersten Post steht, noch nicht geklärt ist, muss ja u.U. erstmal festgestellt werden wer "alle Erben" sind.

Wenn ein Testament besteht und dem Untermieter dort ein Wohnrecht eingeräumt wird ist es z.B. schon nicht mehr so leicht mit der Kündigung.

Gruß Aru
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Alt 09.01.2010, 00:09:10   #10 (permalink)
zeitw. Abwesend

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Bounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz seinBounty kann auf vieles stolz sein
Blinzeln

Es ist möglich sich die Nachlassakte zu dem Amtsgericht kommen zu lassen, wo man selbst wohnt.

Bei mehreren Erben bzw. Anträgen sehr Zeitaufwendig...

Gibt es ein Testament?

Wie wird das Erbe aufgeteilt?

Zur Kündigung des Mietvertrags ist nur der Eigentümer bzw. ein Eigentumsverwalter (der wohl gerichtlich eingesetzt werden müßte, je nach Erbaufteilung) berechtigt.

Das kann alles sehr schnell verkompliziert werden, daher meine Empfehlung:

Rechtsberatung oder Anwalt deines vertrauens!
Bounty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 00:43:10   #11 (permalink)
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alleyezonme wird schon bald berühmt werdenalleyezonme wird schon bald berühmt werden
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Hallo,

wichtig ist zuerst die Erbsituation zu klären.

Schau mal was ich hier, sogar aktuell, gefunden habe....

http://www.jurablogs.com/de/bgh-mite...heit-kuendigen

Zur Kündigungsfrist hier

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html

Bei Unsicherheiten in jedem Fall Fachanwalt für Miet- oder Erbrecht einschalten....

lg
alleyezonme ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 10:59:06   #12 (permalink)
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Benutzerbild von (Bier)Kelle

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Zitat:
Zitat von setzuna1978 Beitrag anzeigen
aber so wie es wohl ausschaut, ist ein anwalt doch besser, da bisher weder ein testament noch eine vernünftige aussage des amtsgerichtes vorliegt...
Ihr könnte ja mit dem Mieter auch ohne Anwalt reden.

Weißt ihn auf die kurze Kündigungsfrist hin, informiert ihn darüber, dass er wahrscheinlich nach Feststellung der Erbschaft die Wohnung verliert, und schlagt ihm vor, sich schonmal nach was anderem umzuschauen, damit er dann nicht in Hektik ausbrechen muss.

gruss kelle!
Zitat:
Zitat von FischVolk Beitrag anzeigen
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Alt 09.01.2010, 15:26:48   #13 (permalink)
back to the roots
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birnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblickbirnchen ist ein Lichtblick
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Genau, das was Kelle vorschlägt, hätte ich jetzt auch gesagt. Der Mieter ist ja auch nicht blöd. eventuell sucht et ohnehin schon weiter. Mit persönlich wäre klar, daß ich wohl ausziehen müßte, wenn der "Mitbewohner" stirbt, dem die Mietsache gehört hat.

birnchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 15:28:59   #14 (permalink)
Vincent
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Zitat:
Zitat von setzuna1978 Beitrag anzeigen
danke euch allen - ich mach damit hier dann zu
Wozu schließen?
Wenn sich hieraus noch eine Diskussion entwickeln sollte, oder jemand mit ähnlichen Problemen zutun hat, dann kann er sich doch besser hier melden als in einem neuen Thread .
<<Die Wahrheit wird gelebt, nicht doziert>>
raven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2010, 17:43:26   #15 (permalink)
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Noch etwas...

Ich hatte vor Jahren, um genau zu sein 2007 ein ähnliche Situation, allerdings als Mieter.

Ich hatte damals ein Dachgeschoss in einem Einfamilienhaus gemietet, zwar mit eigenem Bad und eigener Küche, aber keinen gesonderten Zugang, d.h. ich musste durch die beiden Etagenflure meiner Vermieterin stiefeln.
(Daher weiß ich ziemlich genau, wie da die Kündigungsfristen aussehen.)

Dann starb meine Vermieterin.

Und irgendwo waren die Kinder doch recht froh, dass ich die ganze Zeit bis zum Umbau in dem Haus wohnte.

Es gab keine vollgestopften Briefkästen, das Haus war immer bewohnt, falls ein Brief "wichtig" aussah, habe ich den entsprechend weitergetragen etc.

Außerdem kam weiterhin die Miete rein, so dass die grundlegenden Kosten des Hauses weiterhin gedeckt werden konnten.

Nach dem Umbau bin ich in eine renovierte Wohnung eingezogen, habe ne neue Küche bekommen, und die Mieterhöhung wegen vergößerter Mietfläche wurde um 20 Monate verzögerte.

Das war eine Situation für beide, wo beide Parteien ihren Vorteil hatten.

gruss kelle!
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