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Alt 29.06.2009, 14:40:23   #1 (permalink)
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Benutzerbild von Halogen

ID: 198500
Lose-Remote

Halogen eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 31.05.2008
Beiträge: 395
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Standard Theorieprüfung zu früh gemacht

Ich habe ein Problem, dass mich momentan ziemlich belastet.
Und zwar mache ich momentan meinen Führerschein (ab 18 Jahren) und ich habe vor kurzem meine Theorieprüfung abgelegt und habe diese auch mit 0 Fehlerpunkten bestanden. Mein Fahrlehrer hat im nachhinein gesehen, dass ich die Prüfung noch garnicht hätte machen dürfen, da man sie frühstens 3 Monate vor erreichen des Mindestalter also hier 18 machen darf. Ich habe im September Geburtstag, was heißt ich hätte sie frühstens im Juni machen dürfen, ich habe sie aber 2 Wochen vor diesem Termin gemacht und der TÜV hat keinerlei Probleme geäußert.

Nun hat mein Fahrlehrer sich mal erkundigt,da er selbst diesen Fall noch nicht hatte bei einigen Kollegen und dann hat er mir verschiedene Varianten genannt wie es ablaufen kann.

1. Ich gehe zur Fahrprüfung hin und der Fahrprüfer achtet nicht sonderlich auf die Papiere, ich mache die Prüfung bestehe und bekomme meinen Führerschein.

2. Ich gehe zur Fahrprüfung hin, der Fahrprüfer sieht, dass ich die Theorie zu früh gemacht habe und lässt mich nicht antreten, was heißen würde ich müsste erneut die Theorie und erneut die Praxis beantragen, was rund 220 Euro erneut an Gebühren wären. Wo allerdings mein Fahrlehrer sagt, dass er dann darauf bestehen würde, dass ich einen Bogen kriege und die Theorieprüfung vorher kurz ablegen kann, was für mich allerdings sicherlich wieder Stress bedeuten würde und wer weiß ob ich dann die Praxis bestehe.

3.Ich gehe zur Fahrprüfung hin, der Fahrprüfer sieht den Fehler nicht, ich mache die Prüfung bestehe und nach 1-2 Monaten bekomme ich Post, dass die Theorie nicht gültig ist und somit auch die Praxis ungültig ist, wo wieder die Gebühren fällig wären.

Alle 3 Fälle wären bei seinen Kollegen schon vorgekommen, bei Fall 3 wäre ein Fahrschüler von einem Kollegen vor Gericht gegangen und er hat recht bekommen, dass die abgelegte Theorie gültig war, da es ja auch Mitverschulden des TÜVs ist.

Und mein Fahrlehrer ist nun der Ansicht wir sollten es drauf ankommen lassen und wenn nötig sonst den rechtlichen weg gehen.

Es gibt auch noch die Möglichkeit, dass mein Fahrlehrer den Fehler meldet und ich vorher erneut die Theorie ablegen muss, was halt nochmal Aufwand bedeuten würde.


Nun würde ich gerne mal eure Meinungen zu diesem Problem hören und vll kennt ihr ja ähnliche Fälle. Der TÜV hat ja nunmal mitverschulden, da er mich zugelassen hat.

lg
Halogen

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Alt 29.06.2009, 14:48:41   #2 (permalink)
Neuer Benutzer

ID: 334158
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Reg: 18.11.2008
Beiträge: 1
nicki2003 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard drauf ankommen lassen

Hallo,

ich habe auch einen Sohn, der zur Zeit den Führerschein macht und weiß, daß es auch so genug Stress ist.
Ich sehe den Fehler beim Fahrlehrer und auch beim TÜV und würde es darauf ankommen lassen. Allerdings würde ich im Vorfeld abklären, was geschieht, wenn es doch bemerkt wird. Denn da bin ich der Meinung, daß für die Kosten, die dann wieder entstehen, der Fahrleher gerade stehen muß und nicht noch zusätzlich abkassieren kann, in welcher Form auch immer. Es ist seine Schuld, er hätte darauf achten müssen und er soll die Konsequenzen ziehen. Solltest du nochmals zur Theorie müssen, kostet es ja schließlich wieder enorm viel Geld und das würde ich dem tollen Fahrlehrer auf jeden abziehen.
Ich würds wie gesagt riskieren und drück dir die Daumen für die Prüfung! Lass uns wissen, ob du es ohne weiterer Theorieprüfung geschafft hast
nicki2003 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 16:17:42   #3 (permalink)
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Benutzerbild von gollaff

ID: 290598
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gollaff eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 13.07.2007
Beiträge: 1.973
gollaff kann auf vieles stolz seingollaff kann auf vieles stolz seingollaff kann auf vieles stolz seingollaff kann auf vieles stolz seingollaff kann auf vieles stolz seingollaff kann auf vieles stolz seingollaff kann auf vieles stolz seingollaff kann auf vieles stolz seingollaff kann auf vieles stolz seingollaff kann auf vieles stolz sein
Standard

also die Fahrprüfer sind zum Großteil doch recht gemütliche Leute was ich so gehört hab, also ich denke Fall 2 ist eher unwahrscheinlich.
Fall 3 könnte natürlich schon eintreten und wäre sicher sehr unangenehm bzw. auch mühsam dagegen anzukämpfen.

Dennoch würde ich es drauf ankommen lassen und es einfach mal so probiern

und wenn ihr den Fehler jetzt melden würdet, dann würden keine weiteren KOsten enstehen?
Denn das wäre dann natürlich schon ne Überlegung wert, da die Theorieprüfung ja eh leicht zu schaffen ist und nach deiner Leistung sollte das ja auch keine Probleme machen...
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Alt 29.06.2009, 16:30:44   #4 (permalink)
klamm-Lipper
Benutzerbild von Blomberger

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Zitat:
Zitat von Halogen Beitrag anzeigen
[...]
Wenn es wirklich drauf ankommt wäre die Frage, ob der Fahrlehrer die Pflicht hat darauf zu achten, oder ob du selber aufpassen musst. Die Verordnung wo das steht ist ja sicherlich öffentlich einsehbar. Wie das dann beurteilt werden würde kann ich nicht einschätzen.

Ansonsten hört es sich so an, als wollte sich der Fahrlehrer gerne den Ärger und die Diskussion mit dem TÜV ersparen. Ist ja auch logisch. Für ihn wäre es also unklug jetzt vor der praktischen Prüfung den TÜV zu informieren, da er, sofern du darauf bestehst, am Ende wohl auf den Kosten sitzen bleiben würde. Für dich wäre es dagegen die sauberste Möglichkeit, weil du dich dann in Ruhe auf die praktische Prüfung vorbereiten kannst.

An sich ist der ganze Fall total lächerlich. Mal wieder typisch deutsche Bürokratie.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
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Alt 29.06.2009, 16:52:47   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
Benutzerbild von Halogen

ID: 198500
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Zitat:
Zitat von Blomberger Beitrag anzeigen
Wenn es wirklich drauf ankommt wäre die Frage, ob der Fahrlehrer die Pflicht hat darauf zu achten, oder ob du selber aufpassen musst. Die Verordnung wo das steht ist ja sicherlich öffentlich einsehbar. Wie das dann beurteilt werden würde kann ich nicht einschätzen.

Ansonsten hört es sich so an, als wollte sich der Fahrlehrer gerne den Ärger und die Diskussion mit dem TÜV ersparen. Ist ja auch logisch. Für ihn wäre es also unklug jetzt vor der praktischen Prüfung den TÜV zu informieren, da er, sofern du darauf bestehst, am Ende wohl auf den Kosten sitzen bleiben würde. Für dich wäre es dagegen die sauberste Möglichkeit, weil du dich dann in Ruhe auf die praktische Prüfung vorbereiten kannst.

An sich ist der ganze Fall total lächerlich. Mal wieder typisch deutsche Bürokratie.
Ja es ist typisch deutsche Bürokratie und das ist einfach das lächerliche...
Im Grunde müsste mein Fahrlehrer es nur melden und ich würde die Theorieprüfung erneut machen, was ein Kostenpunkt von 11 Euro wäre, die wohl keinem Weh tun würden. Ich müsste zwar nochmal meine Bögen auspacken, aber das würde ich wohl hinkriegen. Nur er tendiert eher dazu es drauf ankommen lassen, was womöglich um einiges teurer werden könnte...
Und das wegen lächerlichen 2 Wochen...

Halogen ist offline Threadstarter   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 19:04:03   #6 (permalink)
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ID: 165221
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Abwesend

cruZe eine Nachricht über ICQ schicken
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 4.238
cruZe ist einfach richtig nettcruZe ist einfach richtig nettcruZe ist einfach richtig nettcruZe ist einfach richtig nett
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Ich würde es drauf ankomm lassen, musst die die Theorie wirklich neu machen die Kosten der Fahrschule in Rechnung stellen, ist ja deren Schuld...
Coole T-Shirts von Lonsdale oder Hooligan Streetwear auf Coreparc.de
cruZe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 19:06:56   #7 (permalink)
bad karma inside
Benutzerbild von Tira

ID: 34347
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Reg: 20.12.2006
Beiträge: 237
Tira ist einfach richtig nettTira ist einfach richtig nettTira ist einfach richtig nettTira ist einfach richtig nett
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Jau, lass es melden und mach die Theorie nochmal. Dann bist du auf der sicheren Seite und es ist eindeutig weniger Stress als die andere Variante.

Ich bin zwar auch der Meinung, dass es "im Prinzip" auf diese zwei Wochen nicht ankommt und dass dem TÜV das hätte auffallen müssen, aber ich würd's nicht drauf ankommen lassen.
- Tira -

Rote, anonyme Popel ohne Begründung beeindrucken mich in etwa genau so sehr wie der bekannte Sack Reis...
Tira ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 19:59:14   #8 (permalink)
klamm-Lipper
Benutzerbild von Blomberger

ID: 130439
Lose-Remote

Reg: 06.05.2006
Beiträge: 13.012
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Zitat:
Zitat von Halogen Beitrag anzeigen
Im Grunde müsste mein Fahrlehrer es nur melden und ich würde die Theorieprüfung erneut machen, was ein Kostenpunkt von 11 Euro wäre, die wohl keinem Weh tun würden.
Wenn du kein Problem damit hast dir noch mal ein paar Fragebögen anzugucken und im schlimmsten Fall noch die 11 EUR zu übernehmen, dann soll dein Fahrlehrer seinen Fehler eingestehen und fertig.

So steht das immer auf der Kippe. Und wenn du schon lange mit deinem Führerschein abgeschlossen hast, kommt womöglich auf einmal ein Schreiben und du musst noch mal irgendwas nachholen und hast noch Ärger damit.
Mit freundlichem Gruß
Blomberger
Blomberger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 20:21:52   #9 (permalink)
in love :)

ID: 164710
Lose-Remote

Reg: 21.05.2006
Beiträge: 159
knueffchen ist ein sehr geschätzter Menschknueffchen ist ein sehr geschätzter Menschknueffchen ist ein sehr geschätzter Mensch
Standard

Ich würd die Theorie nochmal machen. Da du die ja beim ersten Mal mit 0 Fehlerpunkten bestanden hast, seh ich darin kein Problem für dich. Das war dann sicher nicht nur ein "Glückstreffer". Dass es deinem Fahrlehrer lieber wär, ihr würdet es darauf ankommen lassen, ist klar. Sonst müsste er ja seinen Fehler eingestehen. Aber DU bleibst am Ende auf den Kosten sitzen. Und überleg mal, mit welchem Stress du an dem Tag zur Prüfung gehst! Da ist die Chance, dass du mit den Gedanken woanders bist, doch sehr hoch. Und die praktische Prüfung kostet auch (wenn ich mich recht erinnere und das noch ähnlich ist) um die 130€, wenn du sie nochmal machen musst!
knueffchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 22:55:45   #10 (permalink)
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ID: 163852
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Hallo,
ich würde die Prüfung zur Not wiederholen... es aber in keinem Fall drauf ankommen zu lassen. Das mit der Theorie würde ich immer im Hintergedanken haben und das würde mich nicht gerade in der Fassung halten.

Die Kosten betragen 11 €. Die möglichen zusätzlichen Kosten stehen in keinem Verhältnis und die Warscheinlichkeit, dass das nicht alles problemlos verläuft, ist dafür zu groß. Ich würde das Risiko nicht eingehen und die Theorieprüfung wiederholen, wenn der TÜV es möchte. Kann ja auch sein, dass der TÜV sein OK dazu gibt.
... von nichts kommt nichts!
Arbeit wird verrichtet durch aufgewendete Energie. Wer diese nicht aufbringt, braucht sich nicht wundern, wenn er sein Ziel nicht erreicht!


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Alt 30.06.2009, 23:33:26   #11 (permalink)
grafikdilettant
Benutzerbild von baffi

ID: 268589
Lose-Remote

Reg: 25.12.2006
Beiträge: 8.007
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Schließe mich den Vorrednern an und gebe noch zu bedenken:

Wenn Du die Prüfung nicht machst und es dann schief läuft, sagt ein Gericht womöglich Du hattest früh genug Kenntnis von der Lage und Du bleibst womöglich auf einem Teil der Kosten hängen.
baffi ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2009, 19:34:51   #12 (permalink)
Herby
Gast

Beiträge: n/a
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Wie sagt man so schön " Ehrlichkeit zahlt sich aus "

und könnte mir sogar vorstellen das entweder die Fahrschule die 11.- übernehmen oder gar bei Deinem Fall die Prüfungsstelle denn hattest ja schonmal bezahlt.
Der Fehler liegt ja nicht bei Dir daher gibt es verschiedene Möglichkeiten da von Kulanz her etwas zu machen.

Sei ehrlich und sage was Sache ist, kann ja auch sein das die bei der Prüfung sagen. " ach so ernst sehen wir das nicht und danke das Sie uns dennoch informiert haben "

Ich würde es auf keinem Fall drauf ankommen lassen denn dieser Schritt kann teurer werden

MFG Herby
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Alt 02.07.2009, 12:33:17   #13 (permalink)
chiLLt gerade
Benutzerbild von engelchen0812

ID: 348764
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Reg: 15.06.2009
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ich denke auch ,dass du ehrlich bleiben solltest, es ist leztendlich ja auch nicht dein Verschulden. Nur wenn es bemerkt wird, hast du auf jeden Fall die besseren Karten, zumal du ja von dem Fehler weißt. Die Gebühren für die zweite Prüfung würde ich jedoch nicht zahlen bzw. der Fahrschule/TÜV in Rechnung stellen, eben weil du nicht für deren Dummheit etwas kannst.
engelchen0812 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2009, 17:40:51   #14 (permalink)
Loseverleiher

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Hi,

ich sehe dein Problem aktuell nicht.
Wenn ich richtig informiert bin, kannst du ja Theorie mittlerweile schon früher machen über den B17 also begleitetes Fahren.
Dann darfst die Prüfung ja schon mit 17 ablegen.

Bei deinem Fall : Soweit ich weiß, ist eine bestandene Theorieprüfung 1 Jahr gültig. Heißt, soweit ich das beurteilen kann, ist alles korrekt.

Und ich habe mittlerweile 3 Führerscheine und hatte noch nie Probleme und der Prüfer hat auch noch nie geschaut, wann ich Theorie geschrieben habe.

Money-sms
Du brauchst einen Klammlosekredit? Schreibe mir eine PN
money-sms ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2009, 17:45:22   #15 (permalink)
Multitalent
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ID: 9301
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Ich würde nichts neu machen. Der Prüfer der Theorieprüfung hat sich nach §16(3) FeV per Personalausweis/Reisepass und Ausbildungsbescheinigung von der Erfüllung der Voraussetzungen zu überzeugen. Daraus kann man meiner Meinung lesen, dass auch das Prüfungsalter geprüft wird. Denn liegen die Voraussetzungen (noch) nicht vor - wozu ja auch die 3 Monate vor Mindestalter gehören - dürfte die theoretische Prüfung gar nicht stattfinden.

Für die praktische Prüfung gibt es dann wieder eigene Voraussetzungen. §17(1) FeV sagt dann
Zitat:
Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Eine bestandene theoretische Prüfung (die jünger als 12 Monate ist) kannst du nachweisen und wenn der Monat vor Mindestalter sowie deine Idendität korrekt sind, gibt es keinen Grund dich von der praktischen Prüfung auszuschließen.

Der Gesetzgeber scheint deinen Fall nicht bedacht zu haben. Wenn eine aus welchem Grund auch immer zu früh abgelegte Theorieprüfung ungültig sein sollte, dann müsste sich dazu in §16 oder 17 etwas dazu finden lassen. Ein schlichter Satz am Ende von 16(3) wie "Eine vor dem Zeitpunkt des Satzes 2 [also den 3 Monaten] abgelegte Prüfung gilt als nicht bestanden." würde dazu schon ausreichen.


Heute schon gepixelt
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