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#1 (permalink) |
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From the Dark Side
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Hallo,
ich habe soeben eine Teilzeitstelle bekommen. Meine Frage dazu ist nun, muss dazu ein Arbeitsvertrag geschlossen werden? Die Frau der Firma meinte nein, da es ja keine Kündigungsfristen uns sonstiges gibt. Auf mein Bitten hin bekomme ich am Montag eine Art Übersicht der Tätigkeit dort mit Stunden und Verdienst. Reicht soetwas aus oder muss doch ein Vertrag abgeschlossen werden? Danke für eure Hilfe *G |
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#2 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 02.05.2006
Beiträge: 145
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Meines Wissens muss kein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Es existiert mit dem Begin der Arbeit automatisch ein mündlicher Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (-> Kündigungsfristen auch für Teilzeitverträge!, etc.)
Aber das ist nur halbwissen von mir. gruß mcbeth |
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#3 (permalink) |
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From the Dark Side
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Ich sehe diesen Teilzeitjob eh nur als kleine finanzielle Stütze zusätzlich zum ALG I., laut dem ich ja 165 Euro dazu verdienen darf.
Meine Arbeitszeit dort beträgt ja auch nur 36Stunden/Monat, so das ich nebenher noch genug Zeit habe um mir eine richtige Arbeitsstelle zu suchen. |
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#4 (permalink) | |
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From the Dark Side
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Habe gerade nochmal im Netz gesucht und was zu dem Thema gefunden. Evtl interessierts andere ja auch:
Zitat:
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#7 (permalink) |
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symbolträchtig
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ich hatte auch nur einen mündlichen arbeitsvertrag (teilzeit auf lohnsteuerkarte) und ich kann dir nur raten: mach es schriftlich.
ich hab jetzt wo ich arbeitslos geworden bin ziemliche probleme bekommen, so ohne schriftlichen arbeitsvertrag, zb wegen der rechtschutzversicherung, die bestehen jetzt im nachhinauf ein etwas schriftlichem. ich hab jeden monat rund 2€ bezahlt, damit ich im falle einer arbeitslosigkeit 1 jahr beitragsfrei anspruch auf rechtschutz habe. sobald ich ende juli wusste, dass ich ab dem 01.09. arbeitslos sein würde, hatte ich die versicherung in kenntnis gesetzt, dennoch buchen die fleissig ab, und kommen mit immer neuen, was die brauchen. erst wars nur ein formloses schreiben meinerseits, dann plötzlich die kündigung meines chefs. dann wollten die plötzlich auch noch eine kopie des alg1-bescheides und nun eine kopie vom arbeitsvertrag. hab denen jetzt geschrieben, dass es nur einen mündlichen gab. mal sehen, was die nun dazu sagen. zumindest hab ich jetzt draus gelernt... nur noch schriftlich... alles liebe reh
mein eigenes ebook: emotionica http://www.tredition.de:80/books/ID726
Als der Himmel einstürzte, begrub er das Lachen unter sich. |
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#10 (permalink) | ||
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Klammdrachen
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Zitat:
Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist ein Arbeitsvertrag nicht wirklich nötig, es sei denn Du hast kein Vetrauen was Absprachen und Zusagen angeht. Stundenlohn, Urlaub etc. Zitat:
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#11 (permalink) |
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ugly angel
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Also ich hab auch nen Nebenjob aber keinen Arbeitsvertrag dafür.
Bin aber wohl gemeldet und versichert etc. Meine Lohn bekomm ich bar und Quittiere diesen auch. Mir reicht das da ich meinen Chef sehr gut kenne und wir er bei nem "Kumpel Status" sind als bei einem "Chef<->Angestellten" Status.
... kann Spuren von Nüssen enthalten
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