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#4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 25.04.2006
Beiträge: 137
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Da kein Jurist kostenlos Rechtberatungen durchführen darf, beschreib doch dein Problem. Vielleicht gibt es hier einige User die Erfahrungen in dem Bereich haben. Ist zwar nicht ganz so gut wie ein Anwalt, aber günstiger
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#5 (permalink) | |
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Monsterkrümel
Reg: 21.04.2006
Beiträge: 2.544
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Zitat:
Vorsicht, dieses Posting könnte Spuren von Ironie, Zynismus oder Sarkasmus enthalten. Wenn Sie eine Humorallergie haben, ist dieses Posting eventuell schädlich für Ihre geistige Gesundheit. Zu weiteren Fragen bezüglich Humorallergie konsultieren Sie Ihren Suizidbeauftragten.
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#6 (permalink) | |
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Nerds2²ever
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Zitat:
Anwälte plötzlich Geld von mir verlangen würden. Die Sache ist nur die, dass in DE die "Rechtsberatung" ausschließlich Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberater und Patentanwälten vorbehalten ist. D.h. lediglich, jemand ohne entsprechende Ausbildung darf nicht rechtlich beraten - nicht mehr und nicht weniger! |
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#7 (permalink) | ||
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bekämpft die Mächte des Bösen
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Zitat:
Nach kurzem Googlen hab ich dies gefunden: Zitat:
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#8 (permalink) |
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Globetrotter
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Immer wieder dieselben Threads. Selbst wenn dir ein Laie hier irgendetwas zusammenschreibt muss das noch lange net stimmen. Und das es bei dir um eine Unterhaltssache geht, macht es da auch net leichter.
Geh zum nächsten Anwalt und zahle ihm die Erstberatung, dann weisste was du hast. Gruss, Polli |
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#9 (permalink) |
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Nerds2²ever
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BRAGO wurde 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
ersetzt. Und eine Beratung muss nicht zwingend kostenpflichtig sein. So ist bei vielen Anwälten eine kurze Erstberatung kostenlos. Für eine Rechtsvertretung jedoch muss der Anwalt Gebühren verlangen. So kenne ich das zumindest ...
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#11 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
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hi
wolte halt eigentlich nur wissen ob es was bring twen nich lsoe verleihe die bedingungen wie ne art vertrag auf papier bringe und der der die lose leiht sich das ausdruckt unterschreibt und einscannt und mir dann schickt oder ist sowas nicht gültig ? ( falls Lose nicht zurückgezahlt werden )
Diese Sig war zu groß (Buttongröße 23 kb) ~ edit by Totte ~
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#12 (permalink) | |
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abgemeldet
Reg: 20.04.2006
Beiträge: 983
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Zitat:
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#13 (permalink) |
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abgemeldet
Reg: 01.05.2006
Beiträge: 32.944
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@neffets, dann frag das doch direkt
Zum Loseverleihen sollte man dir evtl. noch sagen, gar nicht verliehen ist am besten, sichersten und vollkommen vertragslos. Ach und noch eine klitzekleine Bitte, könntest du ein bisschen auf deine Rechtschreibung und die Shift-Taste achten? |
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#14 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Reg: 25.04.2006
Beiträge: 137
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Ich persönlich akzeptiere keine "eingescannten Verträge" (mache aber auch keinen Losehandel). Aber ich bin bei Verträgen Grundsätzlich paranoid
Ich denke aber hättest du direkt geschrieben das es um Losehandel geht, dann wäre dir schon drei mal geholfen. Ich weiss das es einige Losebanken gibt die Verträge haben, die (meines Wissens nach) jurisisch sicher sind. Schau mal in der Forensuche, vielleich findest du da was. |
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