Alt 09.06.2008, 15:35:55   #1 (permalink)
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Standard Steuerliche Frage

Hallo!
Hoffe, ich habe hier das richtige Forum erwischt - habe aber keine passendere Kategorie gefunden.
Also es geht um folgendes. Ich mache im Moment meine Ausbildung und arbeite nebenbei noch bei einem Discounter auf 400 € Basis. In meiner Ausbildung bekomme ich ca. 840 € brutto und bezahle davon meine Sozialabgaben. Lohnsteuer muss ich darauf nicht zahlen. Min 400 € Job ist ja an sich auch steuefrei.
Nun ist aber eine komplexere Situation aufgetreten: ich habe diesen Monat Feriengeld von meinem Ex-Arbeitgeber bekommen (wo ich nun auf 400 € monatlich arbeite). Dieses Feriengeld habe ich mir zum Teil während meiner Festanstellung dort verdient. Nun ist meine frage, wie ich dies versteuern muss? Ich habe es komplett ohne Abzüge ausgezahlt bekommen, da ich dort ja auch nicht auf Lohnsteuerkarte mehr arbeite (rund 2.100 €).
Wenn ich dies nun nächstes Jahr in meiner Einkommensteuererklärung angebe, muss ich dann Steuern drauf zahlen? Gibt ja auch eine Einkommensgrenze, in dessen Rahmen ich keine Lohnsteuer entrichten muss. Kann mir jemand sagen, wo diese Grenze liegt?

Wäre ja ziemlich blöd, wenn ich das nächstes Jahr dann nachzahlen müsste :-/
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Alt 09.06.2008, 15:56:21   #2 (permalink)
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Ich verstehe die Situation wohl nicht so ganz

Also..
Arbeitgeber 1: Ausbildung, 840€, LStKl I
Arbeitgeber 2: Minijob, 400€, pauschaliert

Zitat:
ich habe diesen Monat Feriengeld von meinem Ex-Arbeitgeber bekommen (wo ich nun auf 400 € monatlich arbeite). Dieses Feriengeld habe ich mir zum Teil während meiner Festanstellung dort verdient.
Was heißt das? Ist der Minijob bei Arbeitgeber 2 beendet? Hast du danach neu angefangen? Hast du dort vorher mehr als geringfügig verdient? Und wann ist vorher und nachher? Wann war deine Steuerkarte wo? Hast du dir eine mit StKl VI ausstellen lassen?


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Alt 10.06.2008, 09:01:07   #3 (permalink)
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Hallo!
Also mein Minijob bei Arbeitgeber 2 ist nicht beendet. Ist nur so, dass ich dort bis 08/2007 einen Fulltime Job hatte - damals auf meine Steuerklasse 1. Habe auch schön meine Lohnsteuer etc. gezahlt.
Seit 09/2008 mache ich meine Ausbildung beim 1. Arbeitgeber. Habe dort meine Lohnkarte dann abgegeben. Mein alter Arbeitgeber (also Nr. 2) sagte mir dann, dass ich als Minijobber keine Lohnsteuerkarte abgeben muss.

Nun ist die Situation eingetroffen, dass ich diesen Monat meine 400 € ausgezahlt bekommen habe zzgl. 2100 € Feriengeld. Diese hohe Summe an Feriengeld steht mir noch aus meiner Festanstellung zu (ist so, dass wir im Mai immer 12,5 % vom Bruttolohn des Vorjahres ausgezahlt bekommen).
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Alt 10.06.2008, 11:51:06   #4 (permalink)
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Hmm heißer Fall..

Hättest du diese Zahlung auch bekommen, wenn du jetzt keinen Minijob mehr dort gehabt hättest?

Du solltest die Situation auf jeden Fall von kompetenter Seite abklären lassen. Eine steuerfreie Auszahlung halte ich für grottenfalsch, mit etwas Pech haut das auch den kompletten Minijob weg, weil dann das regelmäßige Entgelt über 400€ wäre. Und zu der Frage wer dann für was haftet möchte ich mich auch nicht äußern.


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Alt 10.06.2008, 15:57:56   #5 (permalink)
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Ja, das Geld hätte ich auch ohne den 400 Euro-Job bekommen. Für diesen werde ich nächstest Jahr allerdings auch wieder Feriengeld bekommen, da wir keinen Urlaub bekommen, sondern halt diese Entschädigung.
Dieses Jahr werde ich dann sicher monatlich gesehen über 400 € kommen mit der Sonderzahlung, nächstes Jahr nicht unbedingt, weil die Extrazahlung ja um einiges geringer ausfällt und auch nicht jeden Monat die 400 € voll habe.
Naja, muss ich mir wohl mal ein Steuerberater suchen. Ich fands auch von Anfang an komisch, dass ich es brutto ausgezahlt bekam. Dachte, dass es versteuert wird und ich mir dann evtl. nächstes Jahr etwas wiederholen kann im Rahmen der Steuererklärung. Aber das liegt sicherlich daran, dass die keine Lhnsteuerkarte von mir vorliegen haben?
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Alt 10.06.2008, 18:35:48   #6 (permalink)
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Wenn es wirklich betriebsüblich ist, dass jeder (auch Ex-Mitarbeiter) jedes Jahr einen gewissen Betrag in Abhängigkeit der Vorjahresentlohnung bekommt, dann kann es schon sein, dass dadurch der Minijob nicht kaputt geht.
Allerdings hätte es dann logischerweise mit Steuerklasse 6 und SV-Abzügen verrechnet werden müssen, notfalls über eine zweite Personalnummer. Aber einfach so, weil derjenige ja dann eh "noch da" ist, das in den Minijob zu klatschen ist schon ziemlich dämlich.
Eigentlich ist die ganze Sache eh ziemlich blöd, weil dann eigentlich jeder (Ausgeschiedene) zumindestens für einen Tag angemeldet werden müsste, damit ordentlich die Abzüge berechnet werden können. Und wenn derjenige mittlerweile die Krankenkasse gewechselt hat? Und vom Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz fange ich wohl besser auch nicht an.
Sollen sich mal die Betriebsprüfer drum kümmern..


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Alt 10.06.2008, 19:22:07   #7 (permalink)
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Ich dachte eigentlich, dass ich wenn nur Lohnsteuer zahlen muss? Meinen SV-Beiträge laufen ja über meinen Hauptjob?
Also auf meinen Lohnabrechnung steht, seitdem ich nur noch auf 400 € Basis arbeite, unter Steuerklasse: 0/0.0/A. Meine Personalnummer ist gleich geblieben, genauso wie mein Eintrittsdatum - da hat sich nichts dran geändert.

Wie auch immer - ganz ohne ist die Firma eh nicht. Geht manches drunter und drüber. Bei 400 € Jobbern zahlen sie wie gesagt diese 12,5 % Feriengeld als Ersatz dafür, dass es keinen bezahten Urlaub gibt. Ob das wirklich rechtens ist, weiss ich nicht. Aber es wäre nicht das erste mal, dass die sich da nicht ganz dran halten. Früher haben Jugendliche auch schon 14 Stunden am Tag bei uns gearbeitet mit 16-17 Jahren - und dann natürlich auch nach 20 Uhr. Das gibt es jetzt zumindest nicht mehr, weils da mal Ärger gab...
Und mein Feriengeld (was in der Lohnabrechnung im Gegensatz zum 400 € Job nicht Feriengeld sondern soviel wie Feriengutmachung heisst), wollten Sie mir auch erst nicht zahlen. Man muss dazu sagen, dass ich seit 2004 in der Firma arbeite. Damals gab es wie gesagt diese 12,5 % Feriengeld - dafür kein bezahlten Urlaub. Und dieses Jahr behaupteten sie dann plötzlich zu mir, sowas gibt es nicht mehr für Festangestellte, es gibt nur noch bezahlten Urlaub. Dann habe ich denen meinen Arbeitsvertrag auf den Tisch geknallt, und die meinten nur ganz dreißt, das sei ein alter und ich müsse dann erstmal nachweisen, ob ich denn wirklich keinen bezahlten Urlaub bekommen hätte. Erst nach Androhung eines Anwalts haben sie dann irgendwann überhaupt mal gezahlt...
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Alt 10.06.2008, 20:03:09   #8 (permalink)
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Warum sollte das denn nicht SV-pflichtig sein, nur weil es zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird?

Und was auf der Lohnabrechnung steht ist eigentlich relativ wurscht. Man kann auch einfach eine steuerfreie Lohnart verwenden und es werden dadurch keine Abzüge berechnet, aber es ist dadurch noch lange nicht gesetzeskonform. In ähnlicher Weise kann man auch bei Beitragsgruppenschlüssel 6500 und LSt-Pauschalierung abrechnen ohne Abzüge auszulösen. Dazu müsste man aber entweder blind sein oder ein solch schlechtes Programm haben, dass entsprechende Warnhinweise gar nicht erst angezeigt werden.

Spontan würde ich jedenfalls schätzen, dass es so abzurechnen wäre, als wenn du noch immer mehr als geringfügig dort beschäftigt wärst. Da man aber auch wiederum nicht gleichzeitig normal und geringfügig beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein kann, kann es hier wie gesagt zu Problemen kommen.

Eine Problemvermeidungsstrategie für die Zukunft hätte ich auch, aber darauf wirst du sicher auch alleine kommen


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Alt 13.06.2008, 18:12:19   #9 (permalink)
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Hehe..nein, also Aufgaben werde ich den Job nicht.
Hat mehrere Gründe. Zum einen verdiene ich dort sehr gut als Aushilfe, zweitens bin ich auf die 400 € im Monat angewiesen (sonst komme ich mit meinem Azubi Gehalt nicht aus mit eigener Wohnung & Auto) und zu guter letzt habe ich in diesem Betrieb auch eine gewisse Narrenfreiheit, da ich dort nunmehr 10 Jahre im Betrieb bin und meine Kollegen mich auch (trotz meines Minijobs) sehr respektieren.

Nunja, wegen den SV-Beiträgen? Offiziell ist es ja Lohn für dieses Jahr, wenn ich das der Lohnabrechnung richtig entnehme, auch wenn ich es mir "betriebsintern" letztes Jahr erwirtschaftet hat.
Nunja - wies genau mit des besteuerung aussieht, wird mir hier wohl kaum einer sagen können. Ich werde mal einen Bekannten fragen, der einen Steuerberater als Nachbarn hat. Vielleicht mag der mir das kurz erklären. Und wenn nicht, werde ich einfach mal zum Finanzamt gehen - wie werden es mir ja sagen können.
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Alt 13.06.2008, 21:57:33   #10 (permalink)
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Nachbar vom Bekannten ist Steuerberater..

Frag den (oder jeden anderen) lieber mal direkt


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Alt 13.06.2008, 22:49:15   #11 (permalink)
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Problem ist, dass der ein gutes Stück wegwohnt. Habe meinen Bekannten aber auch schon mal drauf angesprochen. Und einfach so zum Steuerberater wollte ich nicht - kostet ja sicherlich auch wieder was
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Alt 13.06.2008, 23:09:40   #12 (permalink)
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Zitat:
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Man muss dazu sagen, dass ich seit 2004 in der Firma arbeite.
Zitat:
Zitat von Monsy Beitrag anzeigen
und zu guter letzt habe ich in diesem Betrieb auch eine gewisse Narrenfreiheit, da ich dort nunmehr 10 Jahre im Betrieb bin
Hä? Hab ich was verpasst, und wir haben inzwischen 2014?
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Alt 13.06.2008, 23:14:11   #13 (permalink)
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Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit wäre das Einstiegsalter auch 14 Jahre. Entweder gibt es noch einen familiären Grund nicht zu kündigen oder der Fall wird mir echt suspekt


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