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Lakritzkiller
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Tach zusammen , vor allem an die Experten die sich mit Steuerklassen auskennen !
Ich werde zum 1.3.08 aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen die meine Ehefrau und ich seit 2,5 Jahren bewohnen ! Jetzt habe ich von Freunden gehört das ich sofort die Steuerklasse wechseln soll , von 3 ( verheiratet , auf 1 Alleinstehend ) um nicht nachher an das Finanzamt zurückzzahlen zu müssen. Laut meinen Informationen muß ich dies jedoch erst zum 1.1 des nächsten Folgejahres machen, oder bn ich da falsch informiert ? Eine Wiedervereinigung der Familie, so wie es bisher war, ist ausgeschlossen, wir werden uns auch scheiden lassen wenn der Zeitpunkt des Trennungsjahres gekommen ist. Möchte jetzt aber nichts falsch machen und überstürzt handeln, wenn ich den Geldwerten Vorteil der Steuerklasse noch bis Ende des Jahres ausnutzen kann ! Jetzt also die Frage an die Rechtsexperten , was ist zu tun ?
Mfg Andreas
Geändert von Turboskorp (14.02.2008 um 00:20:06 Uhr) |
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♥♥♥♥♥♥
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Also eine Rechtberatung darf dir hier im Forum nicht erteilt werden. Aber vielleicht helfen dir die im folgenen genannten Vorschriften.
Zitat:
§ 38b S.2 Nr.1b EStG Zitat:
Zitat:
Zitat:
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