Alt 14.02.2008, 00:12:19   #1 (permalink)
Lakritzkiller

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Standard Steuerklasse bei getrennt lebenden Ehepaaren ?

Tach zusammen , vor allem an die Experten die sich mit Steuerklassen auskennen !

Ich werde zum 1.3.08 aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen die meine Ehefrau und ich seit 2,5 Jahren bewohnen !

Jetzt habe ich von Freunden gehört das ich sofort die Steuerklasse wechseln soll , von 3 ( verheiratet , auf 1 Alleinstehend ) um nicht nachher an das Finanzamt zurückzzahlen zu müssen.

Laut meinen Informationen muß ich dies jedoch erst zum 1.1 des nächsten Folgejahres machen, oder bn ich da falsch informiert ?

Eine Wiedervereinigung der Familie, so wie es bisher war, ist ausgeschlossen, wir werden uns auch scheiden lassen wenn der Zeitpunkt des Trennungsjahres gekommen ist.

Möchte jetzt aber nichts falsch machen und überstürzt handeln, wenn ich den Geldwerten Vorteil der Steuerklasse noch bis Ende des Jahres ausnutzen kann !

Jetzt also die Frage an die Rechtsexperten , was ist zu tun ?
Mfg Andreas

Geändert von Turboskorp (14.02.2008 um 00:20:06 Uhr)
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Alt 14.02.2008, 03:19:41   #2 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Turboskorp Beitrag anzeigen
[...] Jetzt also die Frage an die Rechtsexperten , was ist zu tun ?
Also eine Rechtberatung darf dir hier im Forum nicht erteilt werden. Aber vielleicht helfen dir die im folgenen genannten Vorschriften.

Zitat:
Zitat von Turboskorp Beitrag anzeigen
[...] Jetzt habe ich von Freunden gehört das ich sofort die Steuerklasse wechseln soll , von 3 ( verheiratet , auf 1 Alleinstehend ) um nicht nachher an das Finanzamt zurückzzahlen zu müssen. [...]
Dein Freund bezieht sich dabei auf § 38b EStG i.V.m. § 39 EStG

§ 38b S.2 Nr.1b EStG
Zitat:
In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die [...]
verheiratet [...] sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind [...]
§ 38b S.2 Nr.3a EStG
Zitat:
in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer [...]
die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben [...]
§ 39 (4) EStG
Zitat:
1Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Eintragung der Steuerklasse [...] auf der Lohnsteuerkarte umgehend ändern zu lassen, wenn die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte von den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres zugunsten des Arbeitnehmers abweicht [...] 2Die Änderung von Eintragungen im Sinne des Absatzes 3 ist bei der Gemeinde [...] zu beantragen. 3Kommt der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nicht nach, so hat die Gemeinde oder das Finanzamt die Eintragung von Amts wegen zu ändern; der Arbeitnehmer hat die Lohnsteuerkarte der Gemeinde oder dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen. 4Unterbleibt die Änderung der Eintragung, hat das Finanzamt zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nachzufordern, wenn diese 10 Euro übersteigt [...]
Gruß, Jacky
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Alt 14.02.2008, 13:33:26   #3 (permalink)
Lakritzkiller

ID: 50367
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Dank Dir Jacky für die Antwort , war sehr hilfreich !

Habe mich heute morgen auch noch um ein Beratunsgespräch bei einem Anwalt gekümmert und denke somit bin ich auf der sicheren Seite !

Nochmals Danke !
Mfg Andreas
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